Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20787
Grunddaten
- Betreff:
-
Doppelhaushalt 2023/2024 Konzept zur Erstellung eines Zwischenberichtes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
|
Vorberatung
|
|
|
|
02.03.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
21.03.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit dem Ratsbeschluss 22-18055 aus der Sitzung vom 29.03.2022 wurde die Verwaltung gebeten, einen standardisierten, kompakten Zwischenbericht zum Doppelhaushalt 2023/2024 zu erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Mit dem Zwischenbericht soll Transparenz der laufenden Haushaltsaktivitäten des zweijährigen Beschlusszeitraumes geschaffen werden.
Als Anlage ist ein Muster des zukünftigen Zwischenberichtes beigefügt. Der Zwischenbericht zum Doppelhaushalt 2023/2024 wird dem Beschluss entsprechend dem Rat im 1. Quartal 2024 vorgelegt. Aufgrund des Berichtszeitpunktes wird über die Ergebnisse zum Ende des 1. Planjahres berichtet. Zum Ende eines 1. Quartals können die Prozesse des Jahresabschlusses noch nicht so weit vorangeschritten sein, dass für den Ergebnishaushalt verbindliche Ergebnisse vorliegen. Aufgrund seiner dann bereits größeren Verbindlichkeit stehen deshalb insbesondere Angaben aus dem Finanzhaushalt im Fokus des Berichtes.
In dem Zwischenbericht wird jeweils ein Plan-/Ist-Vergleich zum 1. Planjahr angestellt. Daneben erfolgt eine Darstellung der beschlossenen Ansätze für das 2. Planjahr des Doppelhaushaltes. Es erfolgt eine Betrachtung von Angaben aus dem Gesamtfinanzhaushalt: Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit, Saldo aus Investitionstätigkeit, Saldo aus Finanzierungstätigkeit und der Finanzmittelveränderung. Außerdem werden einzelne, besonders bedeutsame Teilfinanzhaushalte, insbesondere der Teilfinanzhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft, betrachtet und so u. a. die Entwicklung der Steuern und der Schlüsselzuweisungen vom Land aus dem 1. Planjahr abgebildet. Darüber hinaus wird im Zwischenbericht hinsichtlich der Verschuldung über die geplante und tatsächliche Kreditaufnahme aus dem 1. Planjahr berichtet. Aus dem Ergebnishaushalt wird über die Kennzahlen zum vorläufigen Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag und der Zinslastquote berichtet.
Der Entwurf stellt einen Vorschlag zum generellen Vorgehen dar. Aussagen zu unerwarteten Entwicklungen könnten flexibel ergänzt werden
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
79,3 kB
|
