Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-20674-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu der Anfrage der Fraktion B 90/Grüne vom 15.02.2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

Das Gebäude befindet sich im Eigentum des Landes Niedersachsen.

 

Zu Frage 2:

Während das Gerichtsgebäude des Landgerichts, Münzstraße 17, erbaut 1879 - 1881, als Einzeldenkmal in das Verzeichnis der Kulturdenkmale nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz eingetragen ist, wurde das auf dessen Rückseite baulich damit verbundene Gebäude, in dem bis vor kurzem die Generalstaatsanwaltschaft untergebracht war, nach Prüfung durch das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege als Nichtdenkmal eingestuft.

Diese Entscheidung wurde im März 2021 getroffen.

 

Zu Frage 3:

Das Gebäude soll für Landeszwecke weiter genutzt werden.

 

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