Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-20713

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Grundsätzlich ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)r Radwege an Landesstraßen zuständig.

 

Die Verwaltung hat auf Basis des Haushaltsbeschlusses des Rates die Planung für einen straßenbegleitenden Radweg zwischen Völkenrode und dem Bortfelder Kreisel (L 611) sowie zwischen Timmerlah und Groß Gleidingen (L 473) Radwege entlang der Landesstraßen vorbereitet. Diese Radwege können sinnvollerweise nur als Gemeinschaftsprojekte der jeweils beiden betroffenen Gemeinden realisiert werden, da nur so sichere Radverkehrsanlagen mit geordneten Übergängen in das weitere Netz möglich sind.

 

Sondierungsgespräche mit der Gemeinde Wendeburg haben ergeben, dass der Bau eines Radweges im Zuge der L 611 dort politisch nicht mitgetragen wird. Die Verwaltung sieht aus diesem Grund keine Möglichkeit, den geplanten Radweg zu realisieren und wird das Projekt derzeit nicht weiterverfolgen.

 

Die Gemeinde Vechelde begrüßt den Vorschlag, einen Gemeinschaftsradweg entlang der L 473 zwischen Timmerlah und Groß Gleidingen zu planen und zu bauen. In Abstimmung mit der Gemeinde Vechelde soll jetzt mit den vom Rat der Stadt Braunschweig zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel ein Ingenieurbüro beauftragt werden, das die Vorplanung erarbeiten wird. Die städtischen Mittel werden für die Planung auf Braunschweiger Gebiet eingesetzt. Es besteht Einigkeit mit der Gemeinde Vechelde, die Kosten nach Streckenlängen zwischen den Gebietskörperschaften aufzuteilen.

 

Das Land Niedersachsen als Straßenbaulastträger ist informiert, hat keine Einwände gegen die Planung, weist jedoch darauf hin, dass entsprechend der Vorgaben des Landes zu planen und zu bauen ist und dass das Land keine Finanzmittel dafür bereitstellen kann.

Loading...

Erläuterungen und Hinweise