Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-18887-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 9. Juni 2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Die Verwaltung wird gebeten, nach Aufhebung der Baustelle Hamburger Straße eine temporäre Geschwindigkeitsmessung auf der Isoldestraße vorzunehmen. Ferner ist zu prüfen, welche Maßnahmen ggf. ergriffen werden können, um die Situation langfristig zu verbessern.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Nach Aufhebung der Baustelle Hamburger Straße hat die Verwaltung in der Zeit vom 14.12.2022 bis 21.12.2022 eine verdeckte Geschwindigkeitsmessung mit Hilfe eines Seitenstrahlradargerätes in der Isoldestraße vor dem Gründstück Nr. 45 durchgeführt. Für diesen Bereich gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h.

 

Folgende Messergebnisse liegen vor:

 

Messstelle

Isoldestraße 45

Geschwindigkeitsbegrenzung

30 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

14.12.2022

bis

21.12.2022

Seitenstrahlradargerät 2

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Mittelweg

Hamburger Straße

 

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 30

 

1.241

24

856

44

2.097

28

31 bis 40

 

2.206

40

597

30

2.803

38

41 bis 50

 

1.441

26

404

20

1.845

25

51 bis 60

 

436

8

104

5

540

7

61 bis 70

 

104

2

21

1

125

2

> 70

 

24

0

7

0

31

0

 

 

5.452

100

1.989

100

7.441

100

 

Insgesamt ist festzustellen, dass in Fahrtrichtung Mittelweg 24 % der erfassten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer vorschriftsmäßig und 76 % schneller fuhren; in umgekehrter Fahrtrichtung hielten sich 44 % an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und 56 % nicht daran. Die Verwaltung bewertet die Messergebnisse als sehr problematisch, weil auch in einem nicht geringem Umfang (36 % bzw. 26 %) höhere Geschwindigkeiten von über 40 km/h gefahren wurden.

 

Daher hatte die Verwaltung nahe der Grundschule eine Geschwindigkeitsmesstafel in der Zeit vom 16.01.2023 bis 23.01.2023 zur Sensibilisierung installiert. Weiterhin werden von der Verwaltung die mobilen Geschwindigkeitskontrollen mit den Messfahrzeugen in Abstimmung mit der Polizei intensiviert. Auch wird dort der sog. Blitzanhänger künftig für Geschwindigkeitskontrollen im Rahmen der Schulwegsicherung im Einsatz sein.

 

Sollte eine Verbesserung der Situation durch die Intensivierung der Kontrollen nicht eintreten, werden weitergehende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung untersucht.


 

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