Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-18887-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Temporäre Geschwindigkeitsmessung auf der Isoldestraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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zur Kenntnis
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02.03.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss vom 9. Juni 2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):
Die Verwaltung wird gebeten, nach Aufhebung der Baustelle Hamburger Straße eine temporäre Geschwindigkeitsmessung auf der Isoldestraße vorzunehmen. Ferner ist zu prüfen, welche Maßnahmen ggf. ergriffen werden können, um die Situation langfristig zu verbessern.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach Aufhebung der Baustelle Hamburger Straße hat die Verwaltung in der Zeit vom 14.12.2022 bis 21.12.2022 eine verdeckte Geschwindigkeitsmessung mit Hilfe eines Seitenstrahlradargerätes in der Isoldestraße vor dem Gründstück Nr. 45 durchgeführt. Für diesen Bereich gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h.
Folgende Messergebnisse liegen vor:
Messstelle | Isoldestraße 45 | Geschwindigkeitsbegrenzung | 30 km/h | ||||
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Zeitraum: | 14.12.2022 | bis | 21.12.2022 | Seitenstrahlradargerät 2 | |||
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Geschwindigkeit | Fahrtrichtung | Fahrtrichtung | beide Fahrtrichtungen | ||||
in km/h | Mittelweg | Hamburger Straße | |||||
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| Anzahl | Anteil in % | Anzahl | Anteil in % | Anzahl | Anteil in % |
bis 30 |
| 1.241 | 24 | 856 | 44 | 2.097 | 28 |
31 bis 40 |
| 2.206 | 40 | 597 | 30 | 2.803 | 38 |
41 bis 50 |
| 1.441 | 26 | 404 | 20 | 1.845 | 25 |
51 bis 60 |
| 436 | 8 | 104 | 5 | 540 | 7 |
61 bis 70 |
| 104 | 2 | 21 | 1 | 125 | 2 |
> 70 |
| 24 | 0 | 7 | 0 | 31 | 0 |
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| 5.452 | 100 | 1.989 | 100 | 7.441 | 100 |
Insgesamt ist festzustellen, dass in Fahrtrichtung Mittelweg 24 % der erfassten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer vorschriftsmäßig und 76 % schneller fuhren; in umgekehrter Fahrtrichtung hielten sich 44 % an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und 56 % nicht daran. Die Verwaltung bewertet die Messergebnisse als sehr problematisch, weil auch in einem nicht geringem Umfang (36 % bzw. 26 %) höhere Geschwindigkeiten von über 40 km/h gefahren wurden.
Daher hatte die Verwaltung nahe der Grundschule eine Geschwindigkeitsmesstafel in der Zeit vom 16.01.2023 bis 23.01.2023 zur Sensibilisierung installiert. Weiterhin werden von der Verwaltung die mobilen Geschwindigkeitskontrollen mit den Messfahrzeugen in Abstimmung mit der Polizei intensiviert. Auch wird dort der sog. Blitzanhänger künftig für Geschwindigkeitskontrollen im Rahmen der Schulwegsicherung im Einsatz sein.
Sollte eine Verbesserung der Situation durch die Intensivierung der Kontrollen nicht eintreten, werden weitergehende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung untersucht.
