Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-20793

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Ablehnung eines Standortes für die Konzerthalle in der Braunschweiger Innenstadt (Großer Hof und Karstadt am Gewandhaus) aus Furcht vor inakzeptabel hohem Lärm in der Nähe von Wohnungen durch den Lieferverkehr ist wenig plausibel. Für den laufenden Betrieb eines Konzerthauses müssen sicher größere Musikinstrumente für ein Gast-Orchester transportiert werden. Dies aber doch nicht 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche, wie das von den Gutachtern für die Konzerthalle im Anhang der städtischen PM vom 16.02. angenommen wird. Es ist eine Art von Lieferverkehr-Lärm, wie er für Wohnbebauungen inzwischen typisch ist (durch Lieferfahrzeuge von Post- und Paketdiensten). Und die Konzerthäuser in Bochum und Dortmund, die in der „Machbarkeitsstudie Musikschule und Konzerthalle Braunschweig September 2022“ (S. 61) aufgeführt sind, liegen ebenfalls in bebauter Umgebung. Die Lärmargumente scheinen insofern nur vorgeschoben, mindestens überzeichnet. Dies vorausgeschickt, unsere Fragen:

1) Inwiefern sprechen hier andere, ungenannte Gründe gegen die Standorte in der Innenstadt?

2) Warum wurde dem Rat die entscheidende Machbarkeitsstudie vom September 2022 erst im Februar 2023 zur Verfügung vorgestellt?

 

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