Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-20744-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage zur Mitteilung außerhalb von Sitzungen 23-20515 "Veröffentlichung der Lärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärm-Richtlinie"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport; 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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zur Kenntnis
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02.03.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 20.02.2023 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Im Rahmen der aktuellen Lärmkartierung wurden entsprechend der Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowohl strategische Lärmkarten für die verschiedenen Lärmemittenten (Straßen-, Straßenbahn- und Flugverkehr sowie Industrie und Gewerbe) differenziert nach Tag- und Nachtsituation erstellt, als auch die Anzahl an lärmbelasteten Einwohner*innen, Wohnungen, Flächen, Krankenhäuser und Schulen sowie gesundheitlichen Beeinträchtigungen tabellarisch dargestellt. Mit der Mitteilung vom 30. Januar 2023 erhielten die politischen Gremien der Stadt vorab der Veröffentlichung im Internet eine der aktuellen Lärmkarten als ein Beispiel.
Alle aktuellen Lärmkarten sowie die Tabellen zur Lärmbetroffenheit sind auf der Homepage der Stadt abrufbar sowie im Geoportal zoombar einsehbar: https://www.braunschweig.de/laermkartierung
Zu 2:
Der Umgebungslärm wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben berechnet und nicht gemessen. So können Schwankungen im Bereich der Verkehrsmengen oder Veränderungen durch die Belaubung oder die Metrologie besser abgebildet werden als bei einer zeitlich begrenzten Messung. Für den Ballungsraum Braunschweig werden wie o. g. die verschiedenen Lärmquellen (Straßen-, Straßenbahn- und Flugverkehr sowie Industrie und Gewerbe) kartiert. Die Kartierung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadtverwaltung sondern erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt. Eine Verlinkung zu diesen Lärmkarten des Eisenbahn-Bundesamtes sowie weitergehende Informationen sind ebenfalls auf der o. a. Homepage vorhanden.
Zu 3:
Im Rahmen eines Vergabeverfahrens soll in Kürze ein auf die Lärmaktionsplanung sowie Öffentlichkeitsarbeit spezialisiertes Fachbüro ermittelt und in Auftrag genommen werden. Parallel dazu wird die Einrichtung einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe vorbereitet. Ein detaillierter Zeitplan wird von dem noch zu beauftragenden Planungsbüro erarbeitet. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes soll voraussichtlich im 2. Quartal 2024 fertiggestellt sein.
Die Erarbeitung des LAP sieht mehrere Partizipations- und Beteiligungsphasen unter Nutzung des städtischen Beteiligungsportals „mitreden“ vor: Die interessierte Öffentlichkeit soll hierbei mehrfach die Möglichkeit erhalten sich einzubringen - sowohl digital als auch vor Ort, um an der Fortschreibung des Lärmaktionsplans mitzuwirken und Teilhabe zu nehmen.
Der Start der jeweiligen Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wird frühzeitig über die Presse und städtische Internetseite bekannt gegeben. Dabei ist es vorgesehen, die Bürgerinnen und Bürger über verschiedene Kommunikationskanäle sowie Print- und digitale Medien zur konstruktiven Beteiligung am Prozess Lärmaktionsplanung einzuladen.
