Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-19024
Grunddaten
- Betreff:
-
Ideenplattform - Verbesserung der Fahrradsicherheit nördlich Querumer Forst
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
|
Anhörung
|
|
|
|
02.03.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
03.03.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Anlass:
Über die Ideenplattform im Beteiligungsportal "mitreden" wurde unten aufgeführte Idee für die Verbesserung der Fahrradsicherheit nördlich Querumer Forst eingebracht (https://www.mitreden.braunschweig.de):
„Die Situation für Fahrradfahrende ist nördlich vom Querumer Forst denkbar ungünstig und gefährlich. Diese Idee umfasst Vorschläge für eine Verbesserung der Fahrradsicherheit sowohl in Fahrrichtung nach Süden (in den Wald hinein) als auch Richtung Norden (aus dem Querumer Forst hinaus):
1) Verbesserung der Fahrradsicherheit in den Querumer Forst hinein Richtung Süden:
Es sollte eine rote Fahrradquerung erstellt werden, damit die (von Westen kommenden) Autofahrenden, die von der A 2 abfahren, bereits VOR dem Fahrradweg halten und nicht auf diesem drauf. Zudem sollte ein Stop-Schild aufgestellt werden, um das Halten der Autos auch sicherzustellen.
2) Verbesserung der Fahrradsicherheit aus dem Querumer Forst hinaus Richtung Norden:
Aktuell sollen die Fahrradfahrenden, wenn sie Richtung Norden aus dem Querumer Forst kommen, links bleiben und auf den Fußweg fahren. Leider gucken viele Autofahrende, die von der A 2 aus Westen kommend abfahren, nicht auf die aus dem Wald kommenden Fahrräder. Hier ist es bereits zu vielen sehr brenzlichen Situationen gekommen!!! Folglich wäre es sicherer, wenn die Fahrräder direkt rechts bleiben könnten und nicht mit den von der A 2 abfahrenden Autos in Konflikt geraten. Hierzu sollten zwei Verbesserungen umgesetzt werden:
- Eine (weiße) Fahrradquerung zwischen dem Wald-Ausgang und dem Bordstein auf der rechten (östlichen) Seite der Straße Richtung Norden. Da dieser Bordstein bereits abgesenkt ist, können die Fahrräder direkt dort weiterfahren. Aktuell wird dieser Bürgersteig nämlich überhaupt nicht genutzt.
- Damit die Fahrräder nördlich der A 2-Unterführung auch sicher über die Kreuzung Eckenerstraße gelangen, sollte hier ebenfalls eine rote Fahrradquerung erstellt werden. Zudem müssen an dieser Kreuzung noch zwei Bordsteinabsenkungen realisiert werden."
Dieses Anliegen hat die erforderliche Mindestunterstützerzahl von 50 erreicht.
Verfahren zur Ideenplattform:
Das Verfahren zum Umgang mit Ideen aus der Ideenplattform ist in der Vorlage zur Einführung des Beteiligungs-Portals (DS-17-03606, beschlossen in der Fassung der Vorlage 17-03606-01) wie folgt beschrieben:
„Vorschläge, die diese Voraussetzung [Anmerkung: ausreichende Unterstützerzahl] erfüllen, werden durch die fachlich zuständigen Organisationseinheiten inhaltlich geprüft und einer Bewertung durch den zuständigen Stadtbezirksrat (bei bezirklichen Vorschlägen) oder den zuständigen Fachausschuss zugeführt. Bezirkliche Vorschläge können im Rahmen der Budget-Hoheit der Stadtbezirksräte umgesetzt werden. Auch bei anderen Vorschlägen könnte - nach einem positiven Votum des Fachausschusses - eine Umsetzung sofort erfolgen, wenn die Finanzierung aus vorhandenen Ansätzen möglich ist.
Falls notwendige Haushaltsmittel nicht vorhanden sind, ist eine abschließende Entscheidung innerhalb des nächsten Haushaltsplanaufstellungsverfahrens grundsätzlich erforderlich.“
Ziffer 1 der Idee liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadt Braunschweig, sodass hierüber kein Beschluss des Rates möglich ist.
Zu Ziffer 2 der Idee ergibt sich die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. h der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Straße Am Wendentor um eine Straße, die eine über die Grenzen des Stadtbezirks hinausgehende Funktion besitzt, für die der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben beschlusszuständig ist.
Prüfung und Bewertung:
Zu 1.)
Vorangestellt handelt es sich bei der Querung der Straße um den Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH des Bundes (AdB). Die Stadt Braunschweig hat das Anliegen des Bürgers an die AdB herangetragen, um eine gemeinsame Verbesserung der Fahrradsicherheit an der besagten Stelle zu schaffen.
Die Verwaltung hat bei einem Ortstermin mit je einem Vertreter der AdB, der Autobahnpolizei, der Verkehrsbehörde der AdB und der Autobahnmeisterei die örtliche Situation geprüft. Einvernehmlich wurde festgestellt, dass die momentane Situation für die Verkehrsteilnehmenden nicht zufriedenstellend ist.
Aus diesem Grund wird die AdB die Markierung der Furt erneuern und das Verkehrszeichen 206 „Halt. Vorfahrt gewähren“ beidseitig in Verbindung mit VZ 1000-32 „Kreuzender Radverkehr von links und rechts" mit dazugehöriger Haltelinie (VZ 294) anordnen.
Von einer Rotmarkierung des Geh- und Radweges wird abgesehen, da davon auszugehen ist, dass die oben beschriebene Optimierung allen Verkehrsteilnehmenden mehr Sicherheit geben wird.
Die Entscheidung zur Neubeschilderung der Autobahnabfahrt der BAB 2 am Waggumer Weg und die Erneuerung der Fußgänger- und Radfahrfurt trifft die AdB. Ein politischer Beschluss ist nicht möglich.
Zu 2.)
Im Bereich der BAB-Brücke weist der Weg eine Breite von ca. 1,80 m auf. Im Bereich der Brücke grenzt direkt die Widerlagerwand an. Zur Fahrbahn hin gibt es keinen Sicherheitstrennstreifen, so dass Radfahrende direkt am Kfz-Verkehr geführt werden. Die nahe Führung am Kfz-Verkehr, die schlechte Ausleuchtung und die eingeengte, effektiv nutzbare Breite des Weges lassen aus Sicht der Verwaltung keine sichere Radverkehrsführung zu.
Die Führung des Radverkehrs auf dem nur teilweise vorhandenen Gehweg würde einen erheblichen Ausbau erfordern. Dabei müssten die Borde der Eckenerstraße abgesenkt und die erst kürzlich errichtete Querungshilfe zurückgebaut werden, da durch die Wegverbreiterung die Restfahrbahnbreite des motorisierten Verkehrs nicht ausreichend wäre.
Die Verwaltung verweist auf die in Punkt 1 angeführte zeitnahe und kostengünstige Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Für diese zweite Idee des Vorschlags ist entsprechend des o. a. Verfahrens ein Beschluss erforderlich.
