Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-20426-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrradabstellanlagen an Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beteiligt:
- 40 Fachbereich Schule; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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24.02.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Stellungnahme der Verwaltung
Hinsichtlich der Ausstattung von Schulhöfen sind die Braunschweiger Schulen entsprechend der Richtzahlen für den Bedarf an Fahrradeinstellplätzen nach § 48 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) ausgestattet. Dies vorangestellt nimmt die Verwaltung zur vorliegenden Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – Die Grünen wie folgt Stellung:
Zu 1. und 3.
Nach Einschätzung der Verwaltung entspricht die derzeitige Ausstattung der Schulhöfe mit Fahrradabstellanlagen nicht den tatsächlichen Bedarfen. Diese Erkenntnis resultiert vor allem aus verschiedenen Bedarfsmeldungen seitens der Schulen der vergangenen Jahre. Diese eingegangenen Anfragen werden seit der Besetzung von zwei Stellen für die Betreuung sämtlicher Außenanlagen auf städtischen bebauten Grundstücken im zweiten Halbjahr 2022 sukzessive bearbeitet, so dass bereits ein Teil der gemeldeten Bedarfe durch die Installation von neuen Fahrradabstellanlagen gedeckt werden konnte. So wurden bis Anfang Februar 2023 von 23 Schulen insgesamt 413 Fahrradständer angefragt. Diese wurden bereits komplett beauftragt, ca. 140 Ständer davon wurden schon installiert.
Zudem hat die Verwaltung begonnen, die Bedarfe an (Roller- und) Fahrradständern von Schulen abzufragen, die sich bisher nicht in Eigeninitiative an die Verwaltung gewandt hatten. An diese Bedarfsermittlung schließt sich zunächst eine standortspezifische Prüfung an. Bei dieser wird eruiert, ob verschiedene Faktoren (z.B. zukünftige Schulentwicklungsplanung, geplante oder laufende Bautätigkeit, Platzbedarf der Abstellanlage in Bezug zur Schulhofgröße und -gestaltung) einer Umsetzung möglicherweise entgegenstehen. Anschließend an die Prüfung wird die bedarfsgerechte Installation von Fahrradabstellanlagen im Rahmen der zur Verfügung stehender Haushaltsmittel anvisiert.
Für die Installation von Roller- und Fahrradabstellanlagen an Schulen stehen jährlich rund 30.000 € zur Verfügung. Die bereits beauftragten Maßnahmen wurden aus übertragenen Haushaltsmitteln finanziert.
Die Kosten pro Fahrradabstellbügel (2 Stellplätze) betragen gegenwärtig 200 € (brutto inkl. Einbau). Hinzu kommen Kosten für den Rückbau und die Entsorgung alter Fahrradständer (so genannte „Felgenkiller“) in Höhe von bisher ca. 2.500 € (ca. 25 €/Stück) sowie weitere Kosten für die Befestigungen.
Die seit 2022 beauftragten Roller- und Fahrradabstellanlagen auf Schulhöfen hatten ein Volumen von insgesamt rund 91.000 € (Stand: Anfang Februar 2023). Derzeit ist noch nicht absehbar, wie die zurzeit abgefragten Bedarfe an den verbleibenden 56 allgemein- und berufsbildenden Schulen sind und welche Finanzmittel sie erfordern.
Es ist geplant, die angemeldeten Bedarfe der Schulen unter Berücksichtigung der laufenden bzw. geplanten Baumaßnahmen und der vorhandenen Finanzmittel in den kommenden Jahren umzusetzen. Im Anschluss kann ein weitergehender Arbeitsplan mit ergänzenden Maßnahmen erstellt werden, der zu gegebener Zeit in den entsprechenden Gremien vorgestellt wird.
Vor dem Hintergrund der Umsetzung des Ziele- und Maßnahmenkatalogs "Radverkehr in Braunschweig" ist für dieses Jahr bezüglich der Maßnahme 9 eine Bedarfsabfrage für Abstellanlagen an städtischen Einrichtungen vorgesehen. Die für die Schulen ermittelten Bedarfe sowie der Gesamtbedarf werden im halbjährlichen Kompaktbericht dokumentiert und dem Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergabe vorgelegt.
Zu 2.
Verlässliche Zahlen zu vorhandenen Fahrradabstellanlagen liegen der Verwaltung gegenwärtig nicht vor. Dies ist zum einen auf die lückenhafte Erfassung von Abstellanlagen (mobile Fahrradständer bspw. sind häufig nicht erfasst) und zum anderen auf dynamische Prozesse (z.B. Abbau aufgrund von Bautätigkeiten) zurückzuführen.
