Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-20623-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterstützung der Schulen bei der Schaffung von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge und digitalen Solarsitzbänken für die Schüler*innen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beteiligt:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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24.02.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung begrüßt generell die Schaffung neuer nachhaltiger Infrastrukturen, die dem sozialen und ökologischen Wohl dienen. Dennoch sieht die Stadt Braunschweig die Installation von Solarsitzbänken auf Schulhöfen eher kritisch. Die Schulhöfe sollen in erster Linie jungen Heranwachsenden die Möglichkeiten für sozialen Austausch sowie für Spiel und Bewegung geben. In den letzten Jahren wurde der Trend zu verstärktem Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen festgestellt, was auch gesundheitliche Folgen haben kann (vgl. z.B. Bundesministerium für Gesundheit, 2022: Bewegungsförderung bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland). Die Schaffung von weiteren Bänken, die ein attraktives aber bewegungsarmes Freizeitangebot offerieren, steht dem Wunsch der Verwaltung nach Bewegungsförderung von Kindern und Jugendlichen entgegen.
Im Rahmen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist die Stadt dazu angehalten, auf städtischen bebauten Grundstücken ab 2025 mindestens einen Ladepunkt für Elektro-Pkw zu errichten. Im Kontext der städtischen Schulen bedeutet dies, dass die Parkflächen dort in nicht-öffentlichen und teils auch nicht öffentlich zugänglichen Bereichen liegen. Dadurch gestaltet sich der Betrieb solcher Ladesäulen als entsprechend schwierig, da eine eichrechtskonforme Entnahme und Abrechnung der Lademengen erfolgen muss, um keinen geldwerten Vorteil zu generieren. Daher ist geplant einen externen Dienstleister mit der Errichtung und dem Betrieb solcher Ladepunkte zu beauftragen. Voraussichtlich 2024 wird ein Rechtsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung für die Errichtung und den Betrieb von (teil-)öffentlichen Ladesäulen auf städtischen Grundstücken beauftragt.
Dies vorangestellt nimmt die Verwaltung zur vorliegenden Anfrage wie folgt Stellung:
Zu 1.
Für die flächendeckende Ausstattung mit Solarbänken aller Schulhöfe ist mit folgenden Kosten pro Bank zu rechnen:
Beschaffung inkl. Lieferung ca. 6.000 €
Montage (standortabhängige Varianz) ca. 1.500 €
Wartung ca. 280 €/Jahr
Zusätzlich fallen wiederkehrende Kosten für Reinigung und ggf. zur Beseitigung von Vandalismusschäden an, deren Höhe derzeit nicht beziffert werden kann.
In der Zuständigkeit der Verwaltung befinden sich 79 städtische Schulen. Dies umfasst Grundschulen, weiterführende Schulen sowie Berufs- und Förderschulen. Bei der Ausstattung mit jeweils einer Bank je Schulhof beläuft sich das notwendige Finanzbudget für Beschaffung und Einbau auf ca. 593.000 € zzgl. jährlich wiederkehrender Wartungs-, Reinigungs- und Instandhaltungskosten in Höhe von mind. 23.000 €. Derzeit sind keine städtischen Haushaltsmittel für die Umsetzung dieser Maßnahme vorgesehen.
Bei bestehendem Wunsch zur Aufstellung von Solarsitzbänken auf Schulhöfen ist in Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung eine Vollfinanzierung über Spenden möglich. Die Realisierung würde durch die Verwaltung erfolgen. Eine Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung ist zwingend erforderlich, da an einigen Schulen in Braunschweig die Handynutzung für die Schüler:innen untersagt ist und daher auch keine Solarsitzbänke auf dem Schulhof gewünscht werden.
Hinsichtlich der Ladeinfrastruktur könnten Schulen die Verwaltung organisatorisch unterstützen, indem sie bereits vorab evaluieren, wo die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur auf den Parkflächen der jeweiligen Schule erfolgen könnte und dies der Verwaltung rückmelden.
Zu 2.
Die Verwaltung evaluiert regelmäßig Fördermöglichkeiten zur Errichtung von Ladeinfrastruktur. Aktuell sind der Verwaltung keine Förderprogramme bekannt, welche die Besonderheiten der benötigten Ladeinfrastruktur berücksichtigen bzw. die auf die Errichtung von stromerzeugenden Ausstattungselementen zielen.
