Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-19822-01
Grunddaten
- Betreff:
-
50 er Schild Mergesstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Gerstenberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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zur Kenntnis
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02.03.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 21. Oktober 2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Auf der Mergesstraße besteht im Abschnitt von der Theisenstraße/Butterberg bis Tostmannplatz 8 aktuell eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten fort, bis sie durch eine Beschilderung aufgehoben werden. Das Tempo-50-Schild auf Höhe der Dankeskirche zeigt dem Verkehr in Fahrtrichtung Bienroder Weg an, dass ab dort und im Weiteren auch auf dem Bienroder Weg wieder 50 km/h gefahren werden dürfen.
Zu Frage 2 und 3:
Für den gesamten Abschnitt der Mergesstraße, sowie den Abschnitt des Tostmannplatzes zwischen Bienroder Weg und Mergesstraße 17 liegen die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Tempo 30-Zone gemäß § 45 Abs. 1 c Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Die Einrichtung könnte erfolgen, sobald das gemeindliche Einvernehmen mit dem Stadtbezirksrat hergestellt ist.
Zur Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens wird die Verwaltung dem Stadtbezirksrat die Beschlussvorlage 23-20546 vorlegen.
