Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-19822-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 21. Oktober 2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

 

Auf der Mergesstraße besteht im Abschnitt von der Theisenstraße/Butterberg bis Tostmannplatz 8 aktuell eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten fort, bis sie durch eine Beschilderung aufgehoben werden. Das Tempo-50-Schild auf Höhe der Dankeskirche zeigt dem Verkehr in Fahrtrichtung Bienroder Weg an, dass ab dort und im Weiteren auch auf dem Bienroder Weg wieder 50 km/h gefahren werden dürfen.

 

Zu Frage 2 und 3:

 

r den gesamten Abschnitt der Mergesstraße, sowie den Abschnitt des Tostmannplatzes zwischen Bienroder Weg und Mergesstraße 17 liegen die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Tempo 30-Zone gemäß § 45 Abs. 1 c Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Die Einrichtung könnte erfolgen, sobald das gemeindliche Einvernehmen mit dem Stadtbezirksrat hergestellt ist.

 

Zur Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens wird die Verwaltung dem Stadtbezirksrat die Beschlussvorlage 23-20546 vorlegen.


 

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