Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-20636-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschiebung abgelehnter Asylbewerber
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit; 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Ausschuss für Vielfalt und Integration
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zur Kenntnis
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23.02.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 10. Februar 2022 (23-20636) wird wie folgt Stellung genommen:
Ausreisepflichtige Personen, die die Möglichkeit nicht nutzen, innerhalb der ihnen gewährten Frist für eine freiwillige Ausreise selbstbestimmt in ihr Herkunftsland zurückzukehren, sind abzuschieben. Dies gilt auch für Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Ausreise aufgefordert wurden.
Asylbewerber, deren Asylverfahren aufgrund der Dublin III-Verordnung in einem anderen EU-Land durchgeführt werden muss, werden in dieses Land überstellt.
Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Jahr | Abschiebungen insgesamt | davon Abschiebungen abgelehnter Asylantragstellerinnen und –steller, Dublin-Überstellungen |
2016 | 5 | 1 |
2017 | 21 | 13 |
2018 | 23 | 15 |
2019 | 11 | 4 |
2020 | 13 | 7 |
2021 | 15 | 9 |
2022 | 8 | 3 |
Zu 2.:
Zum Stichtag 3. Februar 2023 lebten nach Daten der Ausländerbehörde insgesamt 861 Personen in den Wohnstandorten des Fachbereichs Soziales und Gesundheit.
Hiervon sind 146 Personen ausreisepflichtig: 13 Personen beabsichtigen freiwillig auszureisen, bei 8 weiteren Personen wurde die Abschiebung eingeleitet. Die restlichen 125 Personen sind im Besitz einer Duldung, die Abschiebung ist damit ausgesetzt.
Duldungsgründe | Anzahl der Personen |
Fehlende Reisedokumente | 34 |
Eingaben bei der Härtefallkommission | 25 |
Familiäre Bindungen | 23 |
Asylfolgeanträge | 17 |
Ungeklärte Identität | 9 |
Medizinische Gründe | 2 |
Sonstige Gründe (z. B. auf gerichtliche Anordnung, dringende humanitäre Gründe) | 15 |
Zu 3.:
Ausreisepflichtige Personen werden direkt aus den Wohnstandorten abgeschoben.
