Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18119-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss vom 08.03.2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

  1. Der Bezirksrat Westliches Ringgebiet bittet die Verwaltung, in der Döringstraße sowie in der Bugenhagenstraße das Verkehrszeichen 315 „Parken auf Gehwegen" zurückzunehmen.
  2. Die Verwaltung wird gebeten, die Verwendung des Verkehrszeichens im Bezirk zu evaluieren und dort, wo der Fußverkehr unverhältnismäßig eingeschränkt wird, zurückzunehmen.

 

Zu dem beschlossenen Antrag 22-18119 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1:

Auf der Döringstraße ist im westlichen Abschnitt zwischen Juliusstraße und Hedwigstraße auf beiden Seiten das Parken halb auf Gehwegen angeordnet und entsprechend beschildert. Im östlichen Abschnitt der Döringstraße zwischen Cammannstraße und Hedwigstraße sowie auf der gesamten Länge der Bugenhagenstraße sind keine Verkehrszeichen 315 „Parken auf Gehwegen“ aufgestellt. Hier darf unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung am Fahrbahnrand oder auf dem Parkstreifen geparkt werden.

 

Unter Berücksichtigung der aktuellen Situation hat die Verwaltung geprüft, inwieweit sich eine Änderung der bestehenden Beschilderung in der Döringstraße und ein Unterbinden des rechtswidrig praktizierten Parkens im südlichen Abschnitt der Bugenhagenstraße (zwischen Kalandstraße und Sophienstraße) auf die Parkplatzsituation auswirken würde.

 

Im Ergebnis dürfte sowohl in dem südlichen Abschnitt der Bugenhagenstraße als auch im westlichen Abschnitt der ringstraße nur noch auf einer Seite am Fahrbahnrand geparkt werden, da die Restfahrbahnbreite für Rettungsfahrzeuge mindestens 5,50 m betragen muss. Daraus würde resultieren, dass im westlichen Abschnitt der ringstraße 12 Parkplätze auf der nördlichen Seite entfallen müssten. Durch Unterbinden des rechtswidrig praktizierten Parkens im südlichen Abschnitt der Bugenhagenstraße entfielen 24 Parkplätze auf der Westseite. Dies würde den bereits vorhandenen Parkdruck im westlichen Ringgebiet deutlich erhöhen.

 

Folgende Maßnahmen hat die Verwaltung zur Umsetzung vorgesehen:

  • Bugenhagenstraße zwischen Kalandstraße und Sophienstraße

Auf der Ostseite wird das Parken halbhoch auf dem Gehweg mittels Beschilderung angeordnet und ein Parkstreifen markiert. Auf der Fahrbahn mit beständiger Kaltplastikmasse und auf dem Gehweg mit Farbe, da Kaltplastik nicht dauerhaft auf Pflasterbelägen hält. Die Markierung wird so angepasst, dass eine Gehwegbreite von mind. 1,80 m und eine Fahrbahnbreite von mind. 5,50 m gegeben ist. Auf der Westseite wird weiterhin am rechten Fahrbahnrand geparkt.

 

  • Döringstraße zwischen Juliusstraße und Hedwigstraße

Die vorhandene Beschilderung wird nicht aufgehoben und an beiden Fahrbahnseiten ein Parkstreifen markiert. Auf der Fahrbahn mit beständiger Kaltplastikmasse und auf dem Gehweg nur mit Farbe, da Kaltplastik nicht dauerhaft auf Pflasterbelägen hält. Die Markierung wird so angepasst, dass eine Gehwegbreite von mind. 1,80 m und eine Fahrbahnbreite von mind. 5,50 m gegeben ist.

 

  • Döringstraße zwischen Cammannstraße und Hedwigstraße

Das bestehende absolute Haltverbot (VZ 283) zwischen der Hausnummer 1 und 1A wird bis zum Kreuzungsbereich der Hedwigstraße ausgeweitet. Eine Überprüfung durch die Feuerwehr hat ergeben, dass die bestehende Durchfahrtsbreite mit ca. 4,50 m zu schmal ist. Auf Grund der hohen Wohnbebauung muss ein Rettungsweg mittels Drehleiter sichergestellt sein. In diesem Bereich der Döringstraße kommt der üppige Baumbewuchs erschwerend dazu. Aus den angeführten Gründen ist eine nutzbare Mindestbreite von 5,50 m und die Anordnung des absoluten Haltverbots erforderlich. Daraus resultiert ein nicht vermeidbarer Wegfall von ca. 12 Parkständen.

 

Die bestehenden Parkregelungen auf der Bugenhagenstraße zwischen Sophienstraße und Broitzemer Straße werden beibehalten.

 

Zu 2.:

r die Anordnung von Parken auf den Gehwegen sowie im Bedarfsfall die Aufhebung dieser Beschilderung prüft die Verwaltung regelmäßig die Sach- und Rechtslage. Sobald sich im Einzelfall eine Änderung ergibt, wird die Verwaltung darauf reagieren.

 

 

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