Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-20791

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Kürzlich wurde die Beschlussvorlage über die Planungen einer Errichtung der Städtischen Musikschule und eines kombinierten Konzerthauses den Ratsgremien vorgelegt. Vorgesehen ist dabei, dass die Musikschule und das Konzerthaus Synergieeffekte miteinander entwickeln und an einem gemeinsamen Standort errichtet werden.1

Als Grundlage des Baus einer Musikschule mit Konzerthaus wird das Zukunftskonzept „Die Städtische Musikschule auf dem Weg zum `Zentrum der Musik`“ aus dem Jahr 2019 angeführt.2 Bereits in diesem Konzept von 2019 wurde ein konkreter Raumbedarf einer neuen Städtischen Musikschule bestimmt. Dabei wurde auch ein zu erwartender Anstieg der Geburten in Braunschweig miteinbezogen, sodass der Grundbedarf künftiger Nutzungsflächen mit 3.500 m2 bemessen wurde.3 Auch die schon bestehende Raumknappheit angesichts einer damaligen Warteliste von 276 MusikschülerInnen wurde in die Überlegungen miteinbezogen.4

Obwohl die neuen Planungen für die Städtische Musikschule auf dem Zukunftskonzept `Zentrum der Musik´ beruhen, wurde bei einer erneuten Ermittlung des Bedarfs eine veränderte Nutzfläche von 2.935 m2 und eine Bruttogeschossfläche von 4.696 m2 für die Räume der Musikschule veranschlagt.5 Die Nutzfläche der neuen Raumplanung liegt damit über 500 m2 unter der Empfehlung des Konzepts zum Zentrum der Musik von 2019. Insbesondere in Anbetracht der weiter angewachsenen Warteliste für die Städtische Musikschule, die sich mittlerweile auf 800 Plätze beläuft, ist fraglich, ob die neuen Planungen dem gesteigerten Bedarf gerecht werden können.6 Bei der anvisierten baulichen Realisierung des Projekts ab 2026 könnte diese Warteliste noch länger sein. Zudem basieren die Planungen bei Baubeginn dann auf einem Konzept, welches über 7 Jahre alt ist und somit mögliche künftige Herausforderungen nicht berücksichtigt.

Weiter wird in der aktuellen Beschlussvorlage der wichtige Synergieeffekt zwischen Musikschule und Konzerthalle beschrieben: Durch einen gemeinsamen Standort könne der enge Austausch zwischen Konzerthaus und Musikschule ermöglicht werden und damit eine Stärkung der Stadt als Musik- und Kulturstandort erfolgen. Zudem könne das Zusammenwirken beider Institutionen „neue Perspektiven eröffnen“.7 Auch in der Bedarfs- und Potenzialanalyse der Firma actori werden die synergetischen Effekte genannt. Leider bleiben diese inhaltlichen Synergien eher vage, wenn beschrieben wird, dass damit „Kooperation und Schlagkraft“ gesteigert werden sollen.8

Der Beschlussvorlage der Stadt Braunschweig ist zu entnehmen, dass der Konzerthausstandort kombiniert werden soll mit der „räumlichen Unterbringung“ der Städtischen Musikschule.9 Angesichts der schwammig beschriebenen inhaltlichen Synergieeffekte bleibt bei dieser Formulierung die Befürchtung zurück, dass das Zusammenwirken von Musikschule und Konzerthaus eher infrastrukturelle, administrative und betriebliche Faktoren betrifft. Es sollte daher sichergestellt werden, dass die Musikschule, die Schüler*innen und Lehrkräfte gleichberechtigte Partner des Konzertsaals sind und somit echte vorteilhafte Synergien für beide Seiten entstehen.

Daher fragen wir:

1. Wie wird der erhöhte Musikunterrichtsbedarf - ausgelöst durch steigende Geburtenraten und eine lange Warteliste - in die räumlichen Planungen der neuen Musikschule einbezogen?

2. Weshalb ist die in der aktuellen Berechnung angegebene benötigte Nutzfläche für die Musikschule über 500 m2 geringer als der Raumbedarf, der im Konzept „Zentrum der Musik“ ermittelt wurde?

3. Mit welchen konkreten inhaltlichen Synergieeffekten ist zu rechnen, von denen insbesondere die Musikschule, die Schüler*innen und der Lehrkörper profitieren können?


1 vgl. Stadt Braunschweig (21.02.23): Grundsatzbeschluss: Planungen für die kombinierte Errichtung der Städtischen Musikschule Braunschweig und eines Konzerthauses, Ds. 23-20743, S. 1.
2 vgl. ebd.
3 vgl. Stadt Braunschweig (25.02.19): Zukunftskonzept für die Städtische Musikschule Braunschweig - Start der Konzeptionsumsetzung für ein „Zentrum der Musik“, Ds. 19-10104, S. 33.
4 vgl. ebd., S. 39.
5 vgl. Stadt Braunschweig (15.02.23): Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für den Neubau der Städtischen Musikschule und der Planung eines Konzerthauses sowie der Bedarfs- Potenzialanalyse für ein Konzerthaus mit 1.000 Sitzplätzen, Ds. 23-20610, S. 57.
6 vgl. Stadt Braunschweig (11.01.23): Doppelhaushalt 2023/2024 – Entwurf und Änderungsanträge 2023/2024 – Stellungnahmen, Ds. 23-20330-01, S. 6.
7 Stadt Braunschweig (21.02.23): Grundsatzbeschluss: Planungen für die kombinierte Errichtung der Städtischen Musikschule Braunschweig und eines Konzerthauses, Ds. 23-20743, S. 6.
8 ebd. S. 25.
9 ebd. S. 1.
  

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