Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-20675-01
Grunddaten
- Betreff:
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Supervision in der Jugendhilfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Albinus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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01.03.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Gruppe Direkte Demokraten im Rat der Stadt vom 15. Februar 2023 (23-20675) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
- In der Abteilung Allgemeine Erziehungshilfe (51.1) und der Abteilung Eingliederungshilfe und Fachdienste (51.2) des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie wird den Mitarbeitenden die Möglichkeit der externen Supervision standardmäßig zur Verfügung gestellt. Dazu können pro Jahr in jedem Team 8-10 Sitzungen à drei Stunden genutzt werden. Bei besonderen Bedarfen auch weitere Sitzungen. Ebenso sind Einzelsupervisionen nach Absprache und Bedarf für die Mitarbeitenden (z.B. bei der Bearbeitung von besonders herausfordernden und belastenden Fallkonstellationen) möglich.
- Die Teilnahme an der Supervision ist für die Mitarbeitenden verpflichtend. Es besteht eine hohe Bereitschaft das Angebot in Anspruch zu nehmen.
- In der Regel ist Supervision für Mitarbeitende im Allgemeinen Sozialen Dienst auch in den umliegenden Kommunen ein fachlicher Standard.
