Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-20685-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 16. Februar 2023 (DS 23-20685) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Für 38 Schülerrinnen und Schüler wurden im Jahr 2022 Leistungen gem. § 35 a SGB VIII Schulassistenz gewährt.

Davon waren in 2022 13 neu bewilligte Fälle. Insgesamt wurden in 2022 27 Anträge auf Schulassistenz gestellt. Folglich mussten 14 Anträge auf Schulassistenz abgelehnt, bzw. alternative Hilfen angeboten und eingeleitet werden.

 

Zu Frage 2:

 

Es gibt keine Hinweise auf Auffälligkeiten.

 

Allerdings handelt es sich bei der Leistungsgewährung gem. § 35a SGB VIII um ein ziemlich komplexes Verfahren: Neben dem Vorliegen einer Störung gem. ICD 10 bedarf es immer auch dem Vorliegen eine Teilhabebeeinträchtigung, damit die Gewährungsgrundlage für die Bewilligung einer Leistung gem. § 35a SGB VIII vorliegt.
 

Sofern der Bedarf für eine Schulassistenz vorliegt, wird die Leistung entsprechend bewilligt. Liegt ein Hilfebedarf vor, aber die Bewilligungsgrundlage für § 35a SGB VIII ist nicht gegeben, so nnen alternative Hilfen gem. SGB VIII gewährt werden.

 

Zu Frage 3:

 

Die Oswald-Berkhan-Schule (Förderschule für geistige Entwicklung) hatte sich bereit erklärt zur Auftaktsitzung des runden Tisches einzuladen, in der alle Akteure der Schulbegleitung zusammenkommen. Die Einladung ist in Vorbereitung.

 

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