Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-20697-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neues Jugendparlament für Braunschweig - auch zugeschnitten auf die Wünsche der Jugendlichen?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Albinus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
01.03.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion BiBS im Rat der Stadt vom 16. Februar 2023 (23-20697) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Die Umsetzung der in den Workshops formulierten Wünsche der Jugendlichen wird durch die kontinuierliche Einbeziehung der Jugendlichen in den Gründungsprozess für ein Jugendparlament erreicht. Aktuell tagt bereits regelmäßig eine Arbeitsgruppe, die an einem Konzept, einer Wahlordnung und an verschiedenen inhaltlichen Themen arbeitet. Auch die Satzung des Jugendparlaments wird durch die Jugendlichen erarbeitet werden. Die Arbeitsgruppe wird durch die Abteilung Jugendförderung fachlich begleitet und beraten.
Zu Frage 2:
Zunächst ist ein politischer Beschluss zur Umsetzung eines Jugendparlaments vorzubereiten und zu fassen. Hierfür sind sowohl inhaltliche, wie rechtliche Fragen zu klären. In der Folge gründet sich das Jugendparlament und wählt seine Vertreterinnen und Vertreter bzw. Mitglieder.
Genauso wie § 36 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Beteiligung von Kinder und Jugendlichen regelt, so regelt das NKomVG auch die Voraussetzungen der Wahl eines Rates und die Zahl der Sitze im Rat gem. §§ 46 - 48 NKomVG. Auf der Basis des Niedersächsischen Rechtsvorschriften wäre ein Sitz im Rat selbst nicht möglich, da hierzu alleinig die demokratische Wahl berechtigen würde. Inwieweit ein Sitz im Jugendhilfeausschuss für die/den Vorsitzende/n eines Jugendparlaments geschaffen werden kann wird gegenwärtig noch geprüft.
Zu Frage 3:
Die Verwaltung strebt an den Grundsatzbeschluss zur Schaffung eines Jugendparlaments möglichst noch vor der Sommerpause 2023 zu treffen, um im 2. Halbjahr die Vorbereitungen für die Wahl eines Jugendparlaments daran anschließen zu können. Die genannten Zeitvorstellungen stehen jedoch unter dem Vorbehalt, dass noch Voraussetzungen für zusätzliches Personal und Finanzmittel geschaffen werden müssen.
