Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-20397-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Rettungsdienst im Stadtbezirk Braunschweig-Süd
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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zur Kenntnis
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02.03.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 211 Braunschweig-Süd vom 09.01.2023 [23-20397] wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Die Eintreffzeit (= Hilfsfrist) bezeichnet gem. § 2 Abs. 3 der BedarfsVO-RettD „den Zeitraum zwischen der Einsatzentscheidung durch die zuständige Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels am Einsatzort". Dieser Zeitraum soll in 95% der in einem Jahr im Rettungsdienstbereich zu erwartenden Notfalleinsätze 15 Minuten nicht übersteigen.
Für den Rettungsdienstbereich Braunschweig bestanden in den zurückliegenden Jahren nachfolgende Erreichungsgrade:
Notfallrettung Jahr 2021: 95,3%
Notfallrettung Jahr 2022: 95,13%
Die Hilfsfristen wurden im Rettungsdienstbereich Braunschweig somit erfüllt.
Das Stadtgebiet Braunschweig stellt einen Gesamt-Versorgungsbereich dar. Eine kleingliedrige Aufteilung und Auswertung der Hilfsfristen ist daher nicht möglich. Ebenso können keine konkreten Einsatzzahlen für das Gebiet des Stadtbezirks Braunschweig Süd ausgewiesen werden.
Zu Frage 2:
Wie unter 1. bereits dargestellt, lagen die Eintreffzeiten (Hilfsfristen) innerhalb der gesetzlichen Vorgaben, so dass es zu keinen Besonderheiten gekommen ist.
Zu Frage 3:
Im Braunschweiger Rettungsdienst wird die „Nächst-Fahrzeugstrategie“ genutzt. Die Rettungsmittel erhalten zudem regelmäßig Folgeaufträge am Ort ihrer Freimeldung, so dass eine statische Zuordnung von Rettungsmitteln zum Stadtbezirk Braunschweig-Süd nicht besteht. Demnach nehmen alle Organisationen an der Notfallrettung im Stadtbezirk Braunschweig-Süd teil.
Bei den beauftragten Rettungsdienstorganisationen (ASB, DRK, JUH und MHD) werden mitunter ehrenamtliche Helfer als Aushilfen eingesetzt.
