Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-20397-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 211 Braunschweig-Süd vom 09.01.2023 [23-20397] wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

Die Eintreffzeit (= Hilfsfrist) bezeichnet gem. § 2 Abs. 3 der BedarfsVO-RettD den Zeitraum zwischen der Einsatzentscheidung durch die zuständige Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels am Einsatzort". Dieser Zeitraum soll in 95% der in einem Jahr im Rettungsdienstbereich zu erwartenden Notfalleinsätze 15 Minuten nicht übersteigen.

 

Für den Rettungsdienstbereich Braunschweig bestanden in den zurückliegenden Jahren nachfolgende Erreichungsgrade:

 

Notfallrettung Jahr 2021:  95,3%

Notfallrettung Jahr 2022:  95,13%

 

Die Hilfsfristen wurden im Rettungsdienstbereich Braunschweig somit erfüllt.

 

Das Stadtgebiet Braunschweig stellt einen Gesamt-Versorgungsbereich dar. Eine kleingliedrige Aufteilung und Auswertung der Hilfsfristen ist daher nicht möglich. Ebenso können keine konkreten Einsatzzahlen für das Gebiet des Stadtbezirks Braunschweig Süd ausgewiesen werden.

 

Zu Frage 2:

Wie unter 1. bereits dargestellt, lagen die Eintreffzeiten (Hilfsfristen) innerhalb der gesetzlichen Vorgaben, so dass es zu keinen Besonderheiten gekommen ist.

 

Zu Frage 3:

Im Braunschweiger Rettungsdienst wird die „Nächst-Fahrzeugstrategie“ genutzt. Die Rettungsmittel erhalten zudem regelmäßig Folgeaufträge am Ort ihrer Freimeldung, so dass eine statische Zuordnung von Rettungsmitteln zum Stadtbezirk Braunschweig-Süd nicht besteht. Demnach nehmen alle Organisationen an der Notfallrettung im Stadtbezirk Braunschweig-Süd teil.


Bei den beauftragten Rettungsdienstorganisationen (ASB, DRK, JUH und MHD) werden mitunter ehrenamtliche Helfer als Aushilfen eingesetzt.



 

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