Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-19705-01
Grunddaten
- Betreff:
-
160. Änderung des Flächennutzungsplanes "Rautheim-Möncheberg" und Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Rautheim-Möncheberg", RA 29
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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28.02.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der BIBS-Fraktion im Stadtbezirksrat 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode vom 05.10.2022 (22-19705) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1: Ein Teil der Flächen ist im Eigentum der Stadt Braunschweig, daneben hat die städtische Grundstücksgesellschaft Grundstücke bereits erworben bzw. notarielle Ankaufsoptionen eingeholt.
Zu 2: Die Flächen innerhalb des Gebietes werden aktuell von den dort bislang auch schon tätigen Pächtern/ Eigentümern bewirtschaftet. Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung ist die Weitergabe personenbezogener Informationen und Daten in öffentlicher Sitzung nicht möglich. Im Bereich, wo Ankaufsoptionen bestehen, sind die Pachtverhältnisse noch durch die bisherigen Eigentümer geschlossen, die Stadt bzw. die GGB steht nicht in Pachtverhältnissen. Es ist jedoch sichergestellt, dass die Flächen pachtfrei gemacht werden können, wenn das Baugebiet realisiert wird.
Zu 3: Aktuelle Bodenpreise können der Bodenrichtwertekarte entnommen werden (https://immobilienmarkt.niedersachsen.de). Angaben zu Kaufpreisen, die die städtische Grundstücksgesellschaft gezahlt hat oder zahlen wird, können aus Datenschutzgründen nicht gemacht werden. Mit Durchführung und Abschluss der Planung steigt der Bodenwert innerhalb des Gebietes. Die Erschließungsträgerin deckt durch den später zu erzielenden höheren Bodenwert im Gegenzug die Kosten der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen.
