Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20653-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 21. März 2023 wird der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung um folgende Beschlussempfehlung gebeten:

 

1. Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2023/2024 nach dem derzeitigen Stand mit

 

a) dem Doppelhaushalt 2023/2024 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2022 - 2027

 

b) den Haushaltsplänen 2023/2024 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogrammen 2022 - 2027r

 

- die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement

- die Sonderrechnung Stadtentwässerung und

- die Sonderrechnung Abfallwirtschaft

 

c) dem Haushaltsplan 2023/2024 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig" in der gegenüber dem Haushaltsentwurf 2023/2024 unveränderten Fassung

 

wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.
 

2. Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).

 

3. Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.1 und 5.1).
 

4. Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.2, 5.2.1, 5.2.2, 5.2.3 sowie 7 und 8).
 

5. Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung (Anlagen 4.3, 5.3 und 5.4) sowie die Änderungen an Wesentlichen Produkten und Maßnahmen (Anlage 3) werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen.

6.  Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen in die Endausfertigung des Haushaltsplanes 2023/2024 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.“


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

  1. Weitere Anträge zum Haushaltsentwurf 2023/2024

 

Von der SPD-Ratsfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind insgesamt dreizehn Anträge teils gemeinsam mit anderen Ratsfraktionen für den Ergebnishaushalt bzw. das Investitionsmanagement nachgereicht worden.

 

Hierdurch werden neben neuen Anträgen auch bereits vorliegende Anträge durch neue Anträge wie folgt ersetzt:

 

 

Antragsart

Antrag von

Bezeichnung

Anmerkungen

 

 

 

 

 

1.

2 Finanzunwirksame Anträge

SPD, Grüne

FB 66 Tiefbau und Verkehr: Strategische Ziele 2023 - 2027

FU 177

(ersetzt FU 022)

 

 

SPD, Grüne, "Die Fraktion", BIBS

Trinkwasserentnahmestellen für die Hitzevorsorge in Braunschweig

FU 178

(ersetzt FU 024)

2.

5 Anträge zum Ergebnishaushalt

SPD, Grüne, BIBS

rderprojekt politische Bildung

FWE 179

(neu)

 

 

SPD, Grüne

Öffentliches WLAN in städtischen Kultureinrichtungen

FWE 180

(neu)

 

 

SPD, Grüne

Jugendkunstschule buntich

FWE 181

(ersetzt FWE 047)

 

 

SPD, Grüne

Bund Bildender Künstler

FWE 182

(ersetzt FWE 050)

 

 

SPD, Grüne

Quartiersbezogene Nachbarschaftszentren

FWE 183

(ersetzt FWE 077 und FWI 119)

3.

5 Anträge zum Investitionsmanagement

SPD, Grüne

FB 37: GVG-Sammelprojekt Feuerwehr (Tabletsr die Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr)

FWI 184

(neu)

 

 

SPD, Grüne

Ref. 0412: GVG Bibliotheken Öffentliches WLAN in städtischen Kultureinrichtungen

FWI 185

(neu)

 

 

SPD, Grüne

FB 66: Vorplanung für eine weitere Veloroute

FWI 186

(ersetzt FWI 121 bis 123)

 

 

SPD, Grüne

Sanierung Skateranlage Prinzenpark (Trinkwasserbrunnen)

FWI 187

(neu)

 

 

SPD, Grüne

FB 67: GVG Ankauf von Bäumen

FWI 188

(ersetzt FWI 129 und FWI 130)

4.

1 Antrag zum Stellenplan

SPD, Grüne, BIBS

rderprojekt zur vielfältigen demokratischen politischen Bildung der Braunschweiger Schüler*innen

SP 190

(neu)

 

Die neuen Anträge sind in der Anlage 0 enthalten.

 

Nach Kenntnis der Verwaltung haben umfangreiche Vorabstimmungen stattgefunden, die zu den oben aufgeführten interfraktionellen Anträgen geführt haben. Es wird davon ausgegangen, dass diese Anträge im Rahmen der Haushaltslesung angenommen werden. Deshalb wurden abweichend von dem in Ziffer 4 der Hauptvorlage dargestellten Vorgehen die monetären Auswirkungen dieser Anträge bei der Ergebnisdarstellung berücksichtigt, auch wenn es finanziell weitreichendere Anträge zu derselben Thematik gibt. Hierzu wird auf die Anlage 4.1 verwiesen.

 

Hinweis: Zwischenzeitlich sind weitere Anträge der Ratsfraktionen nachgereicht worden. Diese werden zusammen mit weiteren Anpassungsnotwendigkeiten in die 2. Ergänzungsvorlage aufgenommen.

 

 

2. Personalkosten

 

Nach dem Stand der Vorlage "Haushaltssatzung 2023/2024" (DS 23-20653) war beim Personalaufwand ein Anstieg um rd. 3,1 Mio. €r 2023 bzw. rd. 16,8 Mio. €r 2024 gegenüber dem Haushaltsentwurf zu verzeichnen. Dies beruhte zum einen auf den befürworteten Stellenplananträgen, zum anderem auf der Einplanung einer Besoldungserhöhung in Höhe von 4,0 % im Jahr 2024.

 

In Anbetracht der laufenden Tarifverhandlungen im Bereich des TVöD wurde die Personalkostenkalkulation aktualisiert. Zwar liegt kein Verhandlungsergebnis vor, angesichts anhaltender hoher Inflationsraten und Energiepreise wird jedoch angenommen, dass sich im Tarifbereich für das Jahr 2023 eine Steigerung um 6,0 % ergeben könnte. In der Folge ist zu erwarten, dass sich der Abschluss des TVöD auf die im Herbst 2023 anstehenden Verhandlungen hinsichtlich des Tarifvertrages der Länder auswirkt. Dies beeinflusst erfahrungsgemäß wiederum die in Niedersachsen zu erwartenden Steigerungen der Besoldungen sowie Anwärter- und Versorgungsbezüge. Aus diesem Grund wurde die bisher für das Jahr 2024 angenommene Steigerung in Höhe von 4,0 % auf ebenfalls 6,0 % erhöht. Die höhere Besoldungssteigerung wirkt sich unmittelbar erhöhend auf die Rückstellungszuführungen für Pensionen und Beihilfen aus. Die für 2024 um 2,0 %-Punkte erhöhte Kalkulation der Besoldung führt zu zusätzlichen Rückstellungszuführungen von rd. 12,4 Mio. €, so dass im Jahr 2024 eine besonders starke Erhöhung des Personalaufwands zu verzeichnen ist. Für den mittelfristigen Planungszeitraum 2025 bis 2027 wurde von der bisher berücksichtigten Steigerung in Höhe von 2,0 % nicht abgewichen. Aus den aufgeführten Anpassungen ergeben sich für die Jahre 2023 und 2024 weitere Mehrbedarfe von 6,0 bzw. 22,8 Mio.  gegenüber dem bisher berücksichtigten Personalaufwand. Für die Jahre 2025 bis 2027 sind Mehrbedarfe zwischen 10,9 und 11,3 Mio. € zu verzeichnen. Der Gesamtpersonalaufwand für die Jahre 2023 und 2024 beträgt 256,2 bzw. 310,3 Mio. . Die Veränderungen bei den Personalkosten sind in der Anlage 4.2 dargestellt.

 

 


3. rtefall-Fonds

 

Das Land übernimmt ein Drittel der Kosten, wenn Kommunen gemeinsam mit den örtlichen Energieversorgungsunternehmen entsprechende Härtefallfonds zur Vermeidung von Strom-, Fernwärme- oder Gassperren für Privatpersonen auflegen, die keine anderen staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten können.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass es allenfalls geringe Fallzahlen geben kann. Vorsorglich wurden für den ggf. erforderlich werdenden kommunalen Finanzierungsanteil 100.000 € in 2023 berücksichtigt (siehe hierzu Anlage 4.2 der Vorlage).

 

 

4 Auswirken der Ansatzveränderungen auf die Gesamt-ergebnisse

 

4.1 Ergebnishaushalt

 

in Mio. €

2023

2024

2025

2026

2027

Jahresergebnis

-64,4

(-31,3)

-164,9

(-51,9)

-91,3

(-53,8)

-82,7

(-56,1)

-60,6

(-58,4)

Stand der Überschuss-rücklagen am Jahresende

241,9

(241,9)

241,9

(241,9)

241,9

(241,9)

159,2

(185,8)

98,6

(127,3)

Gesonderter Passivposten gem. § 182 Abs. 4 NKomVG

-69,4

(-91,3)

-234,3

(-143,2)

-325,6

(-191,2)

-325,6

(-185,3)

-325,6

(-179,4)

 

Die Klammerzahlen zeigen den Stand zum Haushaltsentwurf 2023/2024.

 

 

4.2 Finanzhaushalt

 

in Mio. €

2023

2024

2025

2026

2027

Bestand an Zahlungs-mitteln am Ende des Haushaltsjahres

99,3

(101,2)

-26,8

(77,8)

-113,3

(50,9)

-183,7

(21,0)

-241,8

(-12,4)

 

Die Klammerzahlen zeigen den Stand zum Haushaltsentwurf 2023/2024.

 

 

r den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ergeben sich folgende Veränderungen:

 

in Mio. €

2023

2024

2025

2026

2027

Aktueller Stand

-33,9

-95,8

-45,0

-33,9

-9,7

Stand Haushaltsentwurf

+1,1

-3,1

-0,9

-0,6

-0,8

 

Damit würde sich in keinem Planjahr mehr ein positiver Saldo ergeben.

 

Die Verpflichtungsermächtigungenr das Haushaltsjahr 2023 verändern sich durch die neuen Fraktionsanträge nicht. Dagegen verringern sich die Verpflichtungs-ermächtigungen für das Haushaltsjahr 2024 durch die neuen Anträge um 1,9 Mio. €.


 


 

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Anlagen

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