Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-20733-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Vorbemerkung:

Entsprechend der Anfrage wurde die Fraunhofer-Gesellschaft um eine umfangreiche Stellungahme gebeten, welche als Anlage beiliegt und die nachfolgende Beantwortung der Verwaltung inhaltlich ergänzt.


Zu der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirk 330 vom 17.02.2023 (DS-Nr. 23-20733) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1:

 

Laut Auskunft des Fraunhofer Instituts ist das betroffene Flurstück ab dem 01.01.2023 von der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (SBK) in den Besitz des Fraunhofer Instituts übergangen. Damit ist auch die Verkehrssicherungspflicht für die Bäume an das Fraunhofer Institut übergegangen.

 

Das Fraunhofer Institut hat ein Fachbüro mit der Beurteilung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit beauftragt. Das Büro hat eine gutachterliche Einzelaufnahme der Bäume durchgeführt. Auf dieser Grundlage wurden insgesamt 14 Bäume als nicht verkehrssicher eingestuft.

 

Die Entnahme von Einzelbäumen im Rahmen der Verkehrssicherung ist nicht genehmigungspflichtig, daher liegt für die Verkehrssicherungsmaßnahme lediglich eine schriftliche Anzeige vor, die von der Unteren Naturschutzbehörde bestätigt wurde.

 

Zu 2:

 

Bis zu diesem Zeitpunkt liegt weder ein Antrag auf Waldumwandlung noch ein Bauantrag vor. Diese wurden jedoch mit Vorlage eines Entwurfs angekündigt und bereits ein Waldgutachten zur Bewertung der Waldfunktionen bzw. zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs eingereicht. Bei der Bewertung der Waldfunktionen nach dem NWaldLG findet die Klimaschutzfunktion entsprechende Berücksichtigung.


 

Zu 3:

 

Die Verwaltung hat weder Kenntnis, welche Alternativüberlegungen die Fraunhofer-Gesellschaft zum Nachweis der Einstellplätze angestellt hat, noch zu eventuellen Planungen eines Lkw-Wendeplatzes. Über die Möglichkeit, den Einstellplatzbedarf zu senken, indem mittels eines Mobilitätskonzepts die verstärkte Nutzung von ÖPNV und Fahrrädern gefördert wird, ist die Gesellschaft informiert. Nach Eingang des Bauantrags wird die Verwaltung – wie zugesagt – informieren.
 

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Anlagen

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