Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 23-20743-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss: Planungen für die kombinierte Errichtung der Städtischen Musikschule Braunschweig und eines KonzerthausesAntrag / Anfrage zur Vorlage 23-20743 ---Nachfragen zum Konzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- AfD-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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zur Beantwortung
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08.03.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu Beginn der Präsentation wurde der Konzertsaal in Bielefeld mit 1.400 Plätzen als vergleichbares Beispiel herangezogen, für das Braunschweiger Projekt von 1.200 Plätzen ausgegangen. Der Architekt und nun der Grundsatzbeschluss reduzieren das Platzangebot jedoch auf 1.000. Um, wie begründet wurde, "den Saal immer voll zu haben", ist aber auch eine jeweils variable technische Unterteilung des 1.200-Plätze-Saals denkbar;
aus welchen fachlichen Gründen sollen nun 1.000 Plätze vorgesehen werden mit dem Risiko, einen insgesamt zu kleinen Saal zu bauen?
Unter Punkt 9 der Grundsatzvorlage wird die Auftragsvergabe auf Anbieter wie folgt beschränkt; "Für [..] Planungsleistungen soll [..] der Referenznachweis erfolgreicher Umsetzungen von Konzerthausprojekten zentrale Kriterien sein."
Abgesehen von möglichen vergaberechtlichen Komplikationen eines solchen Ausschlusskriteriums:
woran macht die Verwaltung eine "erfolgreiche Umsetzung von Konzerthausprojekten fest -- nur an der erfolgreichen Fertigstellung des Bauwerks oder beispielsweise an jahrelang guter Auslastung und gelungenem Aufführungsbetrieb im Objekt?
Was ist unter dem "Urheberrecht" an der Fassade des ehemaligen Einrichtungshauses und den damit verbundenen möglichen Problemen zu verstehen?
