Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-20292-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beseitigung von Baumängeln im Rahmen der Sanierung der Grundschule Waggum
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 0650 Referat Hochbau
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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28.02.2023
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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02.03.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage von Tobias Zimmer (FDP), BIBS-Fraktion, CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 112 vom 29.12.2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Der gesamte Außenbereich befindet sich nach wie vor im Bau/in Herstellung. Die laufende Gesamtmaßnahme hat sich, wegen fehlender Baufreiheit im Frühjahr 2022, verzögert. Zu diesem Zeitpunkt stand die beauftragte Firma nicht mehr vollumfänglich zur Verfügung und die dann durchgeführten Arbeiten wurden nur in Teilen und fragmentarisch nicht zufriedenstellend hergestellt. Eine Abnahme der Außenanlagen hat es somit noch gar nicht gegeben. Allerdings sind im November 2022 festgestellte Restleistungen und zu korrigierende Arbeiten für einen abnahmefähigen Zustand, im Rahmen einer gemeinsamen Begehung, angezeigt worden.
Zu Frage 2:
Die Mängel sind im laufenden Prozess aufgrund sich mehrfach verändernder Rahmenbedingungen, bei gleichzeitig eingeschränkter Leistungsfähigkeit der Firma, entstanden. Die Dauer der Bearbeitung durch die Firma führte dann dazu, dass Teilflächen während der Bauarbeiten im Einvernehmen mit der Firma wieder für die Schulnutzung freigegeben worden sind. Dadurch ist zusätzlich ein wesentlicher Schaden im Bereich einer halb fertigen Pflasterrinne auf dem Parkplatz entstanden. Die Firma ist aufgefordert, sämtliche Arbeiten ausschreibungs- und regelkonform bis März 2023 abzuschließen.
Zu Frage 3:
Die Beseitigung der Mängel wird zum einen durch ein leistungsfähiges und zuverlässiges Landschaftsarchitekturbüro und darüber hinaus durch Mitarbeitende der zuständigen Organisationseinheit überwacht.
Sollte die ausführende Firma den bekannten Anforderungen nicht gerecht werden können, wäre in einem letzten Schritt letztendlich eine Ersatzvornahme anzudrohen.
