Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-20290-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Toilette an der künftigen Straßenbahnwendeschleife in Gliesmarode
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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02.03.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates 112 vom 10.01.2023 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob anstatt des vorgesehenen WC-Containers, der ausschließlich für das Fahrpersonal der BSVG zugänglich sein soll, ein öffentliches WC eingerichtet werden kann.
Sofern die Einrichtung eines öffentlichen WCs nicht möglich sein sollte, wird um eine ausführliche Begründung mit Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Aspekte gebeten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Lage, Anzahl und Ausstattung der öffentlichen Bedürfnisanlagen Braunschweigs ist im Laufe der Jahre gewachsen und orientiert sich grundsätzlich an den Bedarfen, Wünschen und Hinweisen der Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger. Aktuell decken die vorhandenen Bedürfnisanlagen insbesondere Orte mit großem Besucherverkehr ab; wie z. B. beliebte Ausflugs- und Freizeitorte in den Parks und an den Seen Braunschweigs sowie im innerstädtischen Bereich. Aufgrund der aus dem gesamten Gebiet der Stadt Braunschweig eingehenden Anfragen einzelner Bürgerinnen und Bürger mit Wünschen und Hinweisen zu zusätzlichen Bedarfen an öffentlichen Dienstleistungen und Einrichtungen müssen diese im Rahmen der Haushaltsberatungen grundsätzlich auf ihren realen Bedarf, die Realisierungsmöglichkeiten sowie die daraus resultierenden Investitions- und Unterhaltungskosten hin untersucht werden, bevor sie anschließend zusätzlich zum umfangreichen Portfolio der permanent anstehenden Bauaufgaben in die Haushalts- und Arbeitsplanung integriert werden können. Dies geschieht in der Regel entsprechend der üblichen mittelfristigen Planungszyklen des städtischen Haushaltes und nicht ad hoc unterjährig.
Für den Standort der zukünftigen Straßenbahnwendeschleife in Gliesmarode sind bis zum aktuellen Schreiben des Stadtbezirksrates 112 keinerlei konkrete Hinweise aus der Bevölkerung oder der Politik zum nachweisbaren Bedarf an einer öffentlichen Bedürfnisanlage in Gliesmarode eingegangen. Und auch die Polizei, welche sich in begründeten Fällen mit Tipps zu z. B. bekannten beliebten „Wildpinkelstellen“ im Stadtgebiet an die Verwaltung wendet, hat bisher keinerlei derartige Problemlagen signalisiert.
Bezüglich der synergetischen Nutzung einer gemeinsamen Bedürfnisanlage von Öffentlichkeit und Fahrpersonal der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) muss darauf hingewiesen werden, dass hierbei grundsätzlich unterschiedliche Nutzungsanforderungen für beide Nutzergruppen erfüllt werden müssen. Die WC-Anlage der BSVG ist kapazitätsmäßig und qualitativ so ausgelegt, dass sie lediglich den Bedürfnissen einer kleinen täglichen Nutzerzahl eines klar zu definierenden Nutzerkreises gerecht wird. Hinzu kommt, dass die Anlage dem Fahrpersonal jederzeit uneingeschränkt und im entsprechenden Zustand im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zur Verfügung stehen muss, damit die mitunter kurzen vorgegebenen Pausenzeiten vor Ort eingehalten werden können.
Eine öffentliche Bedürfnisanlage muss heutzutage hingegen die Bedürfnisse aller am öffentlichen Leben teilnehmenden Menschen ermöglichen, weshalb diese im Regelfall mindestens aus einem barrierefreien WC, einer Wickelmöglichkeit sowie einem separaten Raum mit einem Urinal (für MWD) besteht. Die Kombination einer öffentlichen WC-Anlage mit einer Bedürfnisanlage des Fahrpersonals der BSVG wäre aus den vorgenannten Gründen daher nie räumlich synergetisch, sondern immer additiv zu betrachten. Hieraus resultiert ein erheblicher zusätzlicher Finanzbedarf für die Realisierung einer kombinierten Bedürfnisanlage, welcher in der aktuellen Haushaltsplanung nicht berücksichtigt ist.
Anhand der vorliegenden Faktenlage kann aktuell keinerlei Handlungsbedarf zur Errichtung einer öffentlichen Toilette in Gliesmarode abgeleitet werden.
