Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20653-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 21. März 2023 wird der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung um folgende Beschlussempfehlung gebeten:

 

1. Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2023/2024 nach dem derzeitigen Stand mit

 

a) dem Doppelhaushalt 2023/2024 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2022 - 2027

 

b) den Haushaltsplänen 2023/2024 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogrammen 2022 - 2027r

 

- die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement

- die Sonderrechnung Stadtentwässerung und

- die Sonderrechnung Abfallwirtschaft

 

c) dem Haushaltsplan 2023/2024 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig" in der gegenüber dem Haushaltsentwurf 2023/2024 unveränderten Fassung

 

wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.
 

2. Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).

 

3. Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.1 und 5.1).
 

4. Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.2, 5.2.1, 5.2.2, 5.2.3 sowie 7 und 8).
 

5. Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung (Anlagen 4.3, 5.3 und 5.4) sowie die Änderungen an Wesentlichen Produkten und Maßnahmen (Anlage 3) werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen.

6.  Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen in die Endausfertigung des Haushaltsplanes 2023/2024 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.“


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Weitere Anträge zum Haushaltsentwurf 2023/2024

 

Am 24. Februar 2023 bzw. 28. Februar 2023 sind insgesamt 7 neue überwiegend interfraktionelle Anträge zum Ergebnishaushalt bzw. zum Stellenplan nachgereicht worden.

 

Hierbei handelt es sich um folgende Anträge:

 

Antragsart

Antrag von

Bezeichnung

Anmerkungen

 

 

 

 

Anträge zum Ergebnishaushalt

SPD, Grüne

Forum Industriekultur

FWE 191

 

SPD, Grüne

Begegnungszentrum Gliesmarode

FWE 192

 

SPD

Institut für persönliche Hilfen

FWE 193

 

SPD, Grüne

Freie Ukraine e. V.

FWE 194

 

SPD, Grüne, Die Fraktion. BS, BIBS

Einrichtung Jugend-büro / Gründung Jugendparlament

FWE 195

 

SPD, Grüne

Einrichtung Härtefall-fonds Energiekosten

FWE 196

1 Antrag zum Stellen-plan

SPD, Grüne, Die Fraktion. BS, BIBS

Einrichtung Jugend-büro / Gründung Jugendparlament

SP 197

 

Die neuen Anträge sind in der Anlage 0 enthalten.

 

Hinweis:

 

Nach Kenntnis der Verwaltung haben umfangreiche Vorabstimmungen stattgefunden, die zu den oben aufgeführten interfraktionellen Anträgen geführt haben. Die Verwaltung geht davon aus, dass diese Anträge im Rahmen der Haushaltslesung angenommen werden. Deshalb wurden abweichend von dem in Ziffer 4 der Hauptvorlage dargestellten Vorgehen die monetären Auswirkungen dieser Anträge in der Anlage 4.1 sowie bei der Ergebnisdarstellung unter Ziffer 4 berücksichtigt.

 

Ebenfalls in der Anlage 0 noch einmal enthalten ist der Antrag FWE 168 (Kostenloses WLAN in städtischen Kultureinrichtungen) mit einer veränderten Zuordnung des Teilhaushalts (alt: FB 10 neu: FB 41).

 

 

2. Beantwortung von Anfragen

 

Die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage A 176 (Globale Minderausgaben) der Gruppe Die FRAKTION. – DIE LINKE, Volt, Die Partei wird mit der Anlage 1 zur Kenntnis gegeben.

 

 

3. Ansatzveränderungen der Verwaltung (Investitions-management)

 

 

3.1 Neubau 6. IGS

In 2023 ist geplant, für den Neubau der 6. IGS die vertraglichen Verpflichtungen einzugehen. Da Verpflichtungsermächtigungen in der Regel nur bis zu drei Jahre in der Zukunft eingegangen werden können, soll der Ansatz 2027 auf das Jahr 2026 vorgezogen werden. Für das Vorziehen der Rate ist entsprechend eine Ansatzveränderung vorgesehen worden (Nr. NEU).

 

Hiermit verbunden ist eine Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten 2026 um 11 Mio. € (Haushalt 2023) und eine Absenkung der Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe zu Lasten 2027 (Haushalt 2024).

 

 

3.2 Sanierung Dienstgebäude Ägidienmarkt 6

Im Vorfeld der Sanierung des Rathaus-Neubaus soll zur Beherbergung der ausziehenden Organisationseinheiten u. a. das Dienstgebäude Ägidienmarkt 6 saniert werden. Hierzu liegen mittlerweile aktuelle Informationen zum notwendigen Umfang der Sanierung und zu glichen Mehrkosten vor. Die Mehrkosten belaufen sich aktuell auf 545.700 €. Die ursprüngliche Ansatzveränderung der Verwaltung (Nr. 69) wird hiermit ersetzt (Nr. 69 NEU).

 

 

3.3 Einführung RFID-System

In 2023 ist die Einführung des RFID-Systems in der Stadtbibliothek im Schloss geplant. Hierzu hat sich nachträglich herausgestellt, dass die Kosten für die Schnittstellen und die lfd. Wartungskosten bei der Bemessung der Haushaltsansätze nicht berücksichtigt wurden. Es sind entsprechend weitere Ansatzveränderungen angemeldet worden (Nr. NEU).

 

 

Die zusätzlichen Ansatzveränderungen sind in der Anlage 5.2.1 aufgeführt. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Sanierung der Stadthalle durch die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (Hochbaugesellschaft) erfolgt. Zur Klarstellung der Zuständigkeit wird in der beigefügten Anlage 5.2.1 nachrichtlich die Projektzuordnung aktualisiert dargestellt.

 

 

4. Auswirkungen der Anträge und Ansatzveränderungen auf die Gesamtergebnisse

 

4.1 Ergebnishaushalt

 

 

in Mio. €

2023

2024

2025

2026

2027

Jahresergebnis

-65,3

(-31,3)

-165,1

(-51,9)

-91,5

(-53,8)

-82,9

(-56,1)

-60,7

(-58,4)

Stand der Überschuss-rücklagen am Jahresende

241,9

(241,9)

241,9

(241,9)

241,9

(241,9)

159,0

(185,8)

98,3

(127,3)

Gesonderter Passivposten gem. § 182 Abs. 4 NKomVG

-70,3

(-91,3)

-235,4

(-143,2)

-326,9

(-191,2)

-326,9

(-185,3)

-326,9

(-179,4)

 

Die Klammerzahlen zeigen den Stand zum Haushaltsentwurf 2023/2024.

 

4.2 Finanzhaushalt

 

in Mio. €

2023

2024

2025

2026

2027

Bestand an Zahlungs-mitteln am Ende des Haushaltsjahres

98,3

(101,2)

-27,9

(77,8)

-114,5

(50,9)

-196,0

(21,0)

-243,3

(-12,4)

 

Die Klammerzahlen zeigen den Stand zum Haushaltsentwurf 2023/2024.

 

 

r den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ergeben sich folgende Veränderungen:

 

in Mio. €

2023

2024

2025

2026

2027

Aktueller Stand

-34,9

-95,9

-45,1

-34,0

-9,9

Stand Haushaltsentwurf

+1,1

-3,1

-0,9

-0,6

-0,8

 

Wie bereits nach dem Stand der 1. Ergänzungsvorlage würde sich in keinem Planjahr mehr ein positiver Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ergeben.

 

Hierbei noch nicht berücksichtigt ist eine finale Anpassung der Kreditaufnahmen in den Jahren 2023 bis 2027 an die Höhe des Saldos aus der Investitionstätigkeit unter Berücksichtigung der jüngsten Fraktionsanträge und Ansatzveränderungen. Wie in der Hauptvorlage zur Textziffer 6 dargestellt, erfolgt diese Anpassung nach den Beratungen im FPDA. Die sich ergebenden Veränderungen einschließlich der Auswirkungen auf die Zinsaufwendungen werden in die Ratsvorlage zur Haushaltslesung aufgenommen.

 

 

5.  Hinweis zum Beschlusstext in Ziffer 1c

 

Da sich gegenüber dem im Abschnitt XIII. des Haushaltsentwurfs 2023/2024 dargestellten Haushaltsplan 2023/2024 für das Sondervermögen „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ keine Veränderungen durch Ansatzveränderungen ergeben haben, wurde in der Vorlage folgerichtig auf eine entsprechende Anlage verzichtet.

 

Im Beschlusstext zur Ziffer 1 c) der 2. Ergänzungsvorlage war daher das Wort “beigefügten“ zu streichen.


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise