Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-20739-01
Grunddaten
- Betreff:
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Honorierung der Leistungen von Teilzeitkräften im SKBS durch den "Corona-Bonus"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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zur Kenntnis
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02.03.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der AfD-Fraktion vom 18. Februar 2023 (DS 23-20739) wird in Abstimmung mit der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH (SKBS) wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
Das SKBS hat per Bescheid des InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH) vom 27. September 2022 Mittel für 551,45 Vollkräfte, davon 133,76 Intensivpflegekräfte, erhalten. Diese Zahl war zuvor nach umfangreicher Berechnung der berechtigten Personen gemäß der vom InEK veröffentlichten FAQ durch das SKBS beantragt worden.
Zu 2.:
Dem Klinikum liegen derzeit 444 Anträge von Beschäftigten vor, welche einen Anspruch auf den Coronabonus geltend machen.
Zu 3.:
Das SKBS hat noch zu Zeiten der laufenden Widerspruchsfrist, als die Diskussion mit dem Betriebsrat über die rechtliche Bewertung der Begriffe ‚Tätigkeit und Beschäftigung‘ begann, beim InEK sondiert, ob eine ergänzende Beantragung von Mitteln bei modifizierter Auslegung der Bestimmungen möglich wäre. Dies wurde mit dem Hinweis verneint, dass die zur Verfügung gestellten Mittel zu diesem Zeitpunkt bereits verbraucht waren.
