Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-20377-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Abhilfe der starken Verkehrsbehinderungen durch Bauarbeiten am Südkreuz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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zur Kenntnis
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02.03.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Protokollnotiz vom 19.01.2023:
Herr stellv. Bezirksbürgermeister Schrader fragt an, welche konkreten Rahmenbedingungen vorlagen, dass eine Vollsperrung nicht am Wochenende erfolgte konnte. Ferner wird von Herrn stell. Bezirksbürgermeister Schrader gefragt, warum die Grünphase der LSA auf dem Schlesiendamm nicht verlängert wird, damit der Verkehr Richtung Innenstadt zügiger abfließt und warum nach dem Einbau des Brückenträgers am HEH eine 14-tägige Baustellenruhe herrschte.
Frau stellv. Bezirksbürgermeistserin Jaschinski-Gaus findet die Beantwortung unbefriedigend und fragt nach, warum keine alternativen Verkehrsplanungen bei einer Vollsperrung erwägt werden.
Herr Bezirksbürgermeister Disterheft erinnert an frühere Jahre, als die Polizei zur Regelung des Verkehrsflusses eingriff und fragt an, warum die Polizei bei solch starken Verkehrsbehinderungen nicht regelnd einschreitet.
Herr Nordheim fragt an, ob der letzte Satz der Stellungnahme von der Verwaltung erst gemeint ist.
Stellungnahme der Verwaltung:
Warum wurde die Vollsperrung nicht an einem Wochenende durchgeführt?
Der Einbau des Brückenträgers war für das Wochenende 25.11.2023 bis 27.11.2023 unter Vollsperrung der A 36/B 4 (für den Kraftfahrzeug- und Stadtbahnverkehr) geplant.
Aus bautechnischen Gründen konnte der Termin nicht eingehalten werden.
Nach Information durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) fand eine Abstimmung mit allen Beteiligten (NLStBV, Baufirma, Straßenverkehrsbehörden, BSVG, Polizei und Feuerwehr) zur Verschiebung des Einbautermins und der damit verbundenen Vollsperrung auf ein mögliches Wochenende im Dezember 2022 oder Januar 2023 statt.
An allen Adventswochenenden im Dezember hatte die Erreichbarkeit der Innenstadt, des Weihnachtsmarktes sowie die Stärkung des Einzelhandels eine erhöhte Priorität.
Hinzu kam, dass die BSVG aufgrund von Personalmangel keinen Schienenersatzverkehr an den Adventswochenenden durchführen konnte.
Eine Verschiebung auf 2023 wäre mit erheblichen Zeitverzögerungen durch einen Baustopp und Mehrkosten verbunden.
Daher wurde die Festlegung getroffen, dass die Vollsperrung außerhalb von einem Wochenende - von Montag, 12.12.2022 ab 19.00 Uhr bis Mittwoch 14.12.2022, 18.00 Uhr - eingerichtet wird.
Die Arbeiten konnten vorzeitig beendet werden, so dass die Vollsperrung der A 36/B 4 am Mittwoch, 14.12.2022 bereits um 15.00 Uhr aufgehoben wurde.
Wenn möglich, werden auch künftig Vollsperrungen nur in absoluten Ausnahmefällen außerhalb von Wochenenden erfolgen.
Die nächste Vollsperrung der A 36/B 4 ist für die Zeit vom Sonntag 02.04.2023 ab 7.00 Uhr bis Montag 03.04.2023, 4.30 Uhr geplant. Grund ist der Rückbau des Konsolgerüstes (Rückbau Schalung Brückenbau) am neuen Brückenbauwerk.
Warum herrschte nach dem Einbau des Brückenträgers am HEH eine 14-tägige Baustellenruhe?
Aufgrund der Witterungsbedingungen mit Temperaturen bis - 9°C wurden die Arbeiten ab Freitag, den 16.12.2022 eingestellt.
In der Zeit vom 23.12.2022 bis 08.01.2023 wurden die Arbeiten wegen Betriebsferien (Weihnachten und Jahreswechsel) unterbrochen. Am 09.01.2023 wurde die Bautätigkeit planmäßig wiederaufgenommen.
Warum wird die Grünphase auf dem Schlesiendamm nicht verlängert?
Die Signalschaltung wurde bereits nach Schließung der Brücke über die A 36/Abfahrt Melverode mittels Stauüberwachung optimiert (s. DS 21-15899-02).
Weitere signaltechnische Maßnahmen können nicht getroffen werden.
Warum unterstützt die Polizei nicht bei solch starken Verkehrsbehinderungen?
Eine mögliche Verkehrsregelung durch die Polizei wie in früheren Jahren kann mit dem heutigen Zustand nicht mehr verglichen werden.
Zum Beispiel ist eine Verkehrsregelung entgegen einer in Betrieb befindlichen Lichtsignalanlage immer mit erheblichen Gefahren verbunden und kann nur ein kurzfristig einzusetzendes Mittel sein. Die Sperrung dauerte jedoch länger.
