Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-20614-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Magniviertel - Experimentelles Modellprojekt zur Quartiersentwicklung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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03.03.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 01.03.2023 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Ein Bewohnerausweis im öffentlichen Straßenraum kostet derzeit 30,70 Euro (Jahresgebühr) bzw. 15,35 Euro (Halbjahresgebühr). Ein Dauerstellplatz in der Tiefgarage Magni liegt derzeit bei 100 Euro pro Monat. Anwohner können für 40 Euro im Monat die Tiefgarage montags bis freitags von 17 bis 11 Uhr sowie am Wochenende & Feiertagen uneingeschränkt nutzen. Außerhalb dieser Zeit wird der normale Tarif (zurzeit 1,20 Euro / h) berechnet. Eine Übernahme der Kosten durch die Verwaltung steht nicht im Verhältnis, zumal die Bewohnerstellplätze 1:1 im Magniviertel in Laufweite der ursprünglichen Stellplätze (Ölschlägern) ersetzt werden.
Um eine durchgängige Erreichbarkeit 24/7 der TG Magni zu ermöglichen sind bauliche Veränderungen vorzunehmen, die in der Kürze der Zeit nicht umsetzbar sind. Unter anderem aufgrund dieser Komplexität werden bereits Gespräche geführt und Lösungen gesucht.
Zu 2:
Gespräche mit den Tiefgaragen-Betreibern werden bereits geführt. Schwerpunkte sind die Erweiterung der Öffnungszeiten und die Erhöhung der Anzahl der Dauerstellplätze. Hierzu bedarf es einer Ertüchtigung u.a. der Technik und der Herstellung eines sozial sicheren Zugangs (Sicherheitsdienst, barrierefreie Erreichbarkeit, etc.). Ein Finanzierungskonzept für die unterschiedlichen Nutzergruppen wird bei der wirtschaftlichen Betrachtung der Umsetzung berücksichtigt. Über die Ergebnisse wird die Verwaltung berichten.
Zu3:
Bauliche Veränderungen im Magniviertel zur Herstellung von z. B. Unterflur-Parken, Paletten-Parken oder ähnlichem sind nicht vorgesehen, Eine solche Lösung entspricht nicht dem Charakter des Magniviertels. Zudem würde es mehr Verkehr ins Magniviertel ziehen. Im Sinne eines verkehrsberuhigten Magniviertels und dem BürgerInnen-Wunsch Durchgangs- und Parksuchverkehre durch das Magniviertel zu vermeiden, verfolgt die Verwaltung diese Lösung nicht weiter.
Zu 4:
Eine Zusicherung, zu jedem Zeitpunkt die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen, kann nicht erfolgen. Sicher ist aber, dass vermehrt ein Augenmerk auf Kontrollen zur späteren Stunde gelegt wird. Es gilt eine Nachtruhe ab 22 Uhr.
Zu 5:
Ein Entwurf des Erschließungs- und Verkehrskonzeptes für das Magniviertel soll im Entwurf im Sommer 2023 in einer öffentlichen Bürgerbeteiligung vorgestellt und diskutiert werden. Die Betrachtung einer umgekehrten Einbahnstraßenregelung der Ritterstraße zwischen Kuhstraße und Schloßstraße wird in der Erarbeitung berücksichtigt.
