Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20577
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Angebote im Kindertagesstätten- und Schulkindbetreuungsbereich zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2023/2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Albinus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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01.03.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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21.03.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Den in den Anlagen A und B dargestellten Angebotsanpassungen zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2023/2024 wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt diese Angebotsanpassungen umzusetzen. Die erforderlichen Haushaltsmittel für den Kindertagesstättenbereich werden ergebnisbelastend im Haushalt eingeplant. In der Schulkindbetreuung wird der Mittelbedarf 2023 und Folgejahre aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt.
3. Stellen sich zu Beginn des neuen Kindergarten- bzw. Schuljahres derzeit noch nicht erkennbare Änderungen in der Belegungssituation dar, so sollen Angebotsanpassungen kostenneutral im lfd. Kindergarten - bzw. Schuljahr 2023/2024 im Einvernehmen mit dem Träger realisiert werden. Der Jugendhilfeausschuss wird im 4. Quartal 2023 über die ggf. vorgenommenen Änderungen unterrichtet.
4. Angebotsanpassungen in städtischen Kindertagesstätten und Schulkindbetreuungseinrichtungen haben Auswirkungen auf den jeweiligen Personal- und Stellenbedarf. Die Stellenanpassungen werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens berücksichtigt. Die Finanzierung erfolgt aus den im Budget zur Verfügung stehenden jeweiligen Sachmitteln.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen der Planungskonferenz am 2. Februar 2023 wurden gemeinsam mit den freien Trägern die beantragten Veränderungen bzw. Angebotsanpassungen im Kindertagesstättenbereich sowie im Schulkindbetreuungsbereich für das Kindergarten- bzw. Schuljahr 2023/2024 abgestimmt.
Eine detaillierte Auflistung der Anträge zur Planungskonferenz 2023 ist in den Anlagen
A) Angebotsveränderungen im Kindertagesstättenbereich
B) Angebotsveränderungen in der Schulkindbetreuung
zusammengefasst.
Die grau hinterlegten Maßnahmen werden zur Umsetzung vorgeschlagen.
Umsetzungsvorschlag
Grundsätzlich besteht das Ziel Angebotsanpassungen im Kindertagesstättenbereich möglichst kostenneutral umzusetzen. Dies bedeutet, dass Ausweitungen von Betreuungszeiten oder die Einrichtung integrativer Gruppen nur möglich sind, wenn auf der anderen Seite Einsparungen, d.h. Gruppenreduzierungen oder Schließungen stehen.
Die Kostenneutralität ließ sich aufgrund der erforderlichen Angebotsanpassungen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung bereits in den zurückliegenden Jahren nicht einhalten. Diese Entwicklung setzt sich fort und auch für das Kindergartenjahr 2023
Im Kindertagesstättenbereich wurden aktuell zwei Anträge auf Reduzierung der Betreuungszeiten gestellt. Die hierdurch generierten Einsparungen werden zur Realisierung der Ausweitung von Betreuungszeiten und integrativen Gruppen eingesetzt. Dies ist zur Gesamtfinanzierung der bedarfsgerechten Umsetzung der beantragten Angebotsanpassungen nicht ausreichend.
Die freien Träger von Kindertagesstätten haben im Rahmen der Planungskonferenz darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der Angebotsanpassungen zum 1. August 2023 letztendlich auch von der Personalsituation abhängt und angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels Verzögerungen nicht ausgeschlossen werden können.
Bei den Berechnungen werden die Nettobeträge, bezogen auf ein gesamtes Kindergarten- bzw. Schuljahr (12 Monate) zu Grunde gelegt. Für das Haushaltsjahr 2023 fallen somit 5/12 der ermittelten Kosten an.
Zur Erreichung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich ab dem Jahr 2026 soll die Versorgungsquote an Grundschulen durch die Fortführung des Ausbauprogramms auf stadtweit 80% bis zum Schuljahr 2025/2026 gesteigert werden. Mittel für die Schaffung von 200 Plätzen zusätzlich pro Schuljahr stehen zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden auch Bedarfe an kooperativen Ganztagsgrundschulen gedeckt. Prioritär werden hier KoGSn berücksichtigt, deren Versorgungsquote noch nicht 60% erreicht hat bzw. bei denen eine hohe sozialräumliche Handlungsnotwendigkeit besteht. Notwendige Erweiterungsbedarfe, die die Vorgabe von 200 neuen Betreuungsplätzen überschreiten, können gegebenenfalls aus Mitteln, die im Vorjahr nicht wie vorgesehen zur Umsetzung von zusätzlichen Betreuungskapazitäten verwandt wurden, realisiert werden.
Weiterhin gilt die Zielvorgabe der flächendeckenden Einführung der kooperativen Ganztagsgrundschule, der in diesem Jahr mit dem Start des Ganztagsbetriebs an der Grundschule Rautheim mit 50 zusätzlichen Betreuungsplätzen Rechnung getragen wird.
An 5 weiteren KoGSn sind 111 Plätze zur Umwandlung vorgesehen. Darüber hinaus sollen an 3 Standorten der Schulkindbetreuung in und an Schulen insgesamt 52 Betreuungsplätze realisiert werden.
Den gemeldeten Betreuungsbedarfen der Freien Schule und der Grundschule Lindenberg kann mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht entsprochen werden.
A) Angebotsveränderungen im Kindertagesstättenbereich
Alle Anträge für den Bereich der Kindertagesstätten sind in der Anlage A aufgeführt. Die grau hinterlegten Anträge werden zur Einbeziehung in die städtische Förderung vorgeschlagen.
Anträge zu Angebotsreduzierungen
Im Kindertagesstättenbereich wurden zwei Anträge auf Gruppenreduzierungen gestellt.
Die Reduzierung in der städt. Kita Karlstraße erfolgt aufgrund geänderter Bedarfslage und bedarfsorientierter Steuerung der Belegung.
Die Reduzierung in der ev. Kindertagesstätte Ahrplatz beruht laut Angaben des Trägers (ev. Kirchengemeinde Weststadt) auf dem bereits seit längerem bestehenden und nicht zu behebenden Personalmangel am betreffenden Standort. Die Reduzierung erfolgt daher, um mit dem vorhandenen Personal eine ein zuverlässiges Betreuungsangebot vorzuhalten. Die Kirchengemeinde sieht keine Handlungsalternative. Da Personalangelegenheiten der Trägerhoheit unterliegen, hat die Stadt auf die geplante Reduzierung keinen unmittelbaren Einfluss.
Daraus resultieren Einsparungen in Höhe von insgesamt 35.377 €, die für die Finanzierung der Ausweitungen und Umwandlungen der Betreuungsangebote zur Verfügung stehen.
Die Planungskonferenz hat der vorgeschlagenen Umsetzung einvernehmlich zugestimmt.
Anträge zu Angebotsausweitungen
Im Bereich der Angebotsausweitungen liegen insgesamt drei Anträge vor.
Die Anträge für die städtische Kindertagesstätte Riddagshausen und das Heinrich-Jasper-Haus beziehen sich auf die Ausweitung der Betreuungszeit von fünf (M1) auf sechs Stunden (M2) bzw. von 6 Stunden auf eine Ganztagsbetreuung (> 7 Stunden). Dies erfolgt bedarfsgerecht.
Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Stadt Braunschweig gemäß § 24 SGB VIII darauf hinzuwirken, dass für Kindergartenkinder ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Unter Berücksichtigung dieser gesetzlichen Vorgabe, wird seitens der Fachverwaltung daher vorgeschlagen, die entsprechenden Angebotsausweitungen zum Kindergartenjahr 2023/2024 umzusetzen.
Der Antrag des Ev.-luth. Propsteiverbandes zur Ausweitung bzw. Umwandlung des Angebotes in der Kindertagesstätte Christuskirche wird nicht priorisiert. Bereits im Vorjahr wurde ein ähnlicher Antrag gestellt, der letztendlich aufgrund des bestehenden Bestandsschutzes und Vorgaben zum Erhalt der Betriebserlaubnis durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung nicht umgesetzt werden konnte. Selbiges trifft auf die nun beantragten Angebotsanpassungen zu. Eine erneute Priorisierung des Antrages ist daher unter den gegebenen Umständen nicht zielführend.
Für die Umsetzung der priorisierten Maßnahmen sind Mittel in Höhe von insgesamt 35.780 € erforderlich. Davon entfallen anteilig 14.908 € (5/12) auf das Jahr 2023.
Die Planungskonferenz hat der vorgeschlagenen Umsetzung einvernehmlich zugestimmt.
Anträge zu Integrationsangeboten
Es liegen insgesamt acht Anträge auf Umwandlung bestehender Regelgruppen in integrative Gruppen für jeweils zwei bis vier Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf vor.
Aktuell warten stadtweit knapp 50 Kinder mit einem anerkannten Förderbedarf auf einen Betreuungsplatz und werden vorübergehend im Rahmen der Regelbetreuung und/oder Frühförderung versorgt. Es ist zu erwarten, dass die Zahl bis zum Beginn des Kindergartenjahres weiter steigt. Da alle aktuell vorhandenen Integrationsplätze belegt sind und die steigende Nachfrage nicht kompensiert werden kann, wird seitens der Verwaltung die Umsetzung aller Anträge vorgeschlagen.
Die Kommune ist verpflichtet den Rechtsanspruch für alle Kinder sicherzustellen – mit und ohne Behinderung. Die geplante Umstrukturierung von Regelgruppen in integrative Gruppe stellt insofern keine (freiwillige) Standardausweitung dar, sondern folgt einer rechtlichen Verpflichtung nach § 20 NKiTaG i.V.m. dem SGB. Gemäß § 4 Abs. 7 NKiTaG gilt das Ziel der wohnortnahen Betreuung sowohl für Kinder mit als auch ohne Behinderung. Entsprechend ist es besonders begrüßenswert, dass sich die Anträge so gut über die Trägerlandschaft und das Stadtgebiet verteilen.
Der Ausbau und die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der integrativen Betreuung in Krippen und Kindergärten ist zudem auch Bestandteil des Kommunalen Aktionsplans Integration (KAP, hier: Maßnahme 6.1.1., DS 22-18342).
Die mit der Umwandlung einhergehende Reduzierung von Kindergartenplätzen wird durch Maßnahmen zum Kita-Ausbau und die geplanten Inbetriebnahmen im Kita-Jahr 2023/2024 kompensiert.
Für die Einrichtung der Integrationsgruppen sind zusätzliche Mittel in Höhe von 123.625 € erforderlich. Davon entfallen anteilig 51.510 € (5/12) auf das Jahr 2023.
Die Planungskonferenz hat der vorgeschlagenen Umsetzung einvernehmlich zugestimmt.
Maßnahmen zum Kita Ausbau
Die lediglich nachrichtlich aufgeführten Maßnahmen zum Kita-Ausbau werden perspektivisch im Kindergartenjahr 2023/2024 umgesetzt.
Weitere Maßnahmen befinden sich in der Vorabstimmung mit freien Trägern und werden aufgrund der noch nicht ausreichenden Planungsreife oder späteren Inbetriebnahme nicht aufgeführt.
B) Angebotsveränderungen im Schulkindbetreuungsbereich
Auf Grund der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel kann die Umsetzung der grau hinterlegten Anträge zum Schuljahr 2023/2024 erfolgen.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Die Angebotsausweitungen in den städtischen Kitas Karlstraße, Riddagshausen und Pfälzerstraße wirken sich wie nachfolgend dargestellt auf den Stellenplan aus:
a) Pädagogisches Personal
Kita Karlstraße - 0,56 Stellen
Kita Riddagshausen + 0,32 Stellen
Kita Pfälzerstraße + 1,49 Stellen
b) Personal im Hauswirtschaftsbereich
Kita Karlstraße - 0,04 Stellen
Kita Riddagshausen + 0,11 Stellen
Kita Pfälzerstraße keine Auswirkungen
Die im Rahmen der Umwandlung der Grundschule Rautheim in eine KoGS vorgesehene Einrichtung von zwei Betreuungsgruppen in städtischer Trägerschaft (durch den Jugendtreff Rautheim) wirkt sich wie nachfolgend dargestellt auf den Stellenplan aus:
Jugendtreff Rautheim / Außengruppe an der KoGS Rautheim + 2,1 Stellen
Die im Rahmen der Erweiterung der KoGS Rühme vorgesehen Einrichtung ein kleiner Betreuungsgruppe bis 16:00 Uhr in städtischer Trägerschaft (durch das Kinder- und Jugendzentrum Veltenhof-Rühme) wirkt sich wie nachfolgend auf den Stellenplan aus:
KJZ Veltenhof-Rühme / Außengruppe an der KoGS Rühme + 0,64 Stellen
Finanzielle Auswirkungen
Für die Umsetzung der beantragten Maßnahmen zu den Angebotsausweitungen und der Einrichtung der Integrationsgruppen sind Mittel in Höhe von insg. 159.406 € jährlich erforderlich. Davon entfallen anteilig rd. 66.419 € (5/12) auf das Jahr 2023.
Zur Deckung des Mittelbedarfs stehen auf Grund von Angebotsreduzierungen 35.377 € für die Maßnahmen zu den Angebotsausweitungen zur Verfügung sowie weitere 66.693 € aus Restmitteln von geplanten Angebotsveränderungen, die im Kiga-Jahres 2022/2023 nicht umgesetzt werden konnten, d.h. insg. 102.070 €.
Die somit zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 57.336 € jährlich (anteilig 5/12, d.h. 23.890 € für das Jahr 2023) werden ergebnisbelastend im Haushalt eingeplant.
Freiwerdende Mittel im Schulkindbetreuungsbereich können für die Finanzierung der Angebotsausweitung in bestehenden kooperativen Ganztagsgrundschulen sowie für die Realisierung noch weiterer eingehender Anträge zum Ausbau der Schulkindbetreuung in und an Schulen genutzt werden.
Mit Ratsbeschluss vom 05.07.2022 wurde der Ausbau der Schulkindbetreuung um mindestens 200 Plätze pro Jahr bis 2026 beschlossen. Priorität hat vor dem Hintergrund der Einführung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich ab 2026 die Schaffung dieser Plätze in vollem Umfang. Für Angebote, die in der Anlage B mit Priorität belegt sind, jedoch möglicherweise nicht zur Umsetzung kommen können, werden im ersten Schritt solche Angebote nachgerückt, die angemeldet, jedoch nicht mit Priorität behandelt waren.
Eine Weitergabe freiwerdender Mittel zur Deckung von Angebotsumstrukturierungen im Kindertagesstättenbereich ist vor dem Hintergrund des Rechtsanspruches somit nicht möglich.
Zuständigkeit
Durch die Veränderungen bzw. Angebotsanpassungen im Kindertagesstättenbereich sowie im Schulkindbetreuungsbereich zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2023/2024 wird die Etathoheit des Rates einschließlich der sich hieraus ergebender Auswirkungen auf den Stellenplan tangiert. Des Weiteren entscheidet der Rat nach § 5 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt in Angelegenheiten der Jugendhilfe von grundsätzlicher Bedeutung.
Anlagen
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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13,5 kB
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