Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20824

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:



„1. Braunschweiger Verkehrs-GmbH - Aufsichtsrat

 

Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, alle Maßnahmen zu ergreifen,

 

 

Herr Ratsherr Burkhard Plinke

(Vorschlagsrecht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

 

 

von der Gesellschafterversammlung zum Aufsichtsratsmitglied der Braunschweiger Verkehrs-GmbH wählen zu lassen.

 

 

2. Braunschweig Zukunft GmbH - Gesellschafterversammlung

 

Frau Kathrin Karola Viergutz wird aus der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Zukunft GmbH abberufen und

 

 

Herr Ratsherr Rochus Jonas

 

 

zum Stellvertreter von Frau Ratsfrau Susanne Hahn als Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Zukunft GmbH gewählt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:



Zum 1. Februar 2023 ist Frau Ratsfrau Kathrin Karola Viergutz auf eigenen Wunsch aus dem Rat der Stadt Braunschweig ausgeschieden. Ihre Mitgliedschaft im Rat endete durch den feststellenden Beschluss des Rates in seiner Sitzung am 14. Februar 2023 (DS 23-20524). Über die Nachfolge wurde in selbiger Sitzung beschlossen.

 

In diesem Zusammenhang soll auch die Neubesetzung der bisher von Frau Viergutz wahr­genommenen Mandate im Aufsichtsrat der Braunschweiger Verkehrs-GmbH und in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Zukunft GmbH erfolgen.

 

Zu 1.)

 

Zurzeit gehört Frau Viergutz dem Aufsichtsrat der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) an. Sie wurde aufgrund des Beschlusses des Rates vom 16. November 2021 und eines entsprechenden Anweisungsbeschlusses an die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) von der Gesellschafterversammlung der BSVG zum Aufsichtsratsmitglied der BSVG gewählt.

 

Das Aufsichtsratsmandat bei der BSVG endet gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages mit dem Ausscheiden aus dem Rat.

 

Die Gesellschafterin Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH hat das Recht, der Gesellschafterversammlung sechs Personen, welche zuvor von dem Rat der Stadt Braunschweig benannt werden, zur Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen.

 

Das Vorschlagsrecht für die Neubesetzung des genannten Mandates der BSVG obliegt der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die jeweilige Neubesetzung durch die im Beschlussvorschlag genannte Person entspricht dem Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

Zu 2.)

 

Frau Viergutz wurde durch Ratsbeschluss vom 16. November 2021 als Stellvertreterin der Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Zukunft GmbH gewählt.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der städtischen Gesellschaften und Beteiligungen werden durch den jeweiligen Entsendebeschluss des Rates auf unbestimmte Zeit berufen. Bis zu ihrer Abberufung durch den Rat sind sie die entsandten Vertreter der Stadt in der jeweiligen Gesellschafterversammlung. Aus diesem Grund ist vor der neuen Entsendung zunächst die Abberufung von Frau Viergutz als Stellvertreterin in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Zukunft GmbH vorzunehmen.

 

Die Stadt Braunschweig ist an der Braunschweig Zukunft GmbH in Höhe von 51,15 % beteiligt. Gemäß § 10 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages entsendet jede Gesellschafterin einen Vertreter/in in die Gesellschafterversammlung.

 

Demgemäß erfolgt eine Wahl gem. § 67 NKomVG. Daneben hat der Rat eine Stellvertretung des/der Vertreter/in gewählt. Der bisherige Vorschlag erfolgte durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die nunmehr Herrn Ratsherr Rochus Jonas zur Wahl als Stellvertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung vorschlägt.

 

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