Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-20703-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage von rgermitglied Herrn Dr. Wendenburg nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Die Stadt hat sich frühzeitig auf die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) vorbereitet und ein Ingenieurbüro mit der Erarbeitung von Vorgaben für den Bereich Tief- und Straßenbau beauftragt. Parallel dazu wird der Rahmenvertrag für die Bodengutachter derzeit auf die neue Rechtslage hin angepasst, so dass ab dem Stichtag 1. August 2023 auch die Planungsgrundlage auf Basis der EBV erstellt wird.

 

Die EBV beinhaltet eine geringere Toleranz gegenüber Schadstoffen. Dies kann zu einem erhöhten Aufkommen an belastetem Ausbaumaterial führen, das als Deponiegut aus dem Stoffkreislauf ausscheiden muss. Des Weiteren ist die Stadt als Bauträger dazu verpflichtet, den Einbau von Recyclingbaustoffen (RC-Baustoffe) in einen Ersatzbaustoffkataster zu dokumentieren. An einer langfristigen technischen und organisatorischen Lösung wird derzeit gearbeitet.

 

Der Einsatz von RC-Baustoffen ist grundsätzlich an die bautechnische Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck und an die Umweltverträglichkeit für das jeweilige Einsatzgebiet gebunden. Das Stadtgebiet ist ca. zu einem Drittel Wasserschutzgebiet, wodurch der Einsatz von RC-Baustoffen in diesen Gebieten beschränkt wird. Im Bereich Asphalt werden bereits heute je nach Schicht max. 20-50 % RC-Material im Asphaltmischgut zugelassen.

 

Zu 2.:

Eine gütegesicherte Herstellung von Ersatzbaustoffen nach der neuen EBV befindet sich nach Kenntnis der Verwaltung bei den Anlagenbetreibern im Aufbau. In der EBV wurde den Herstellern eine Übergangsfrist bis 1. Dezember 2023 eingeräumt, um Prüfzertifikate für hergestellte Ersatzbaustoffe zu erlangen.

 

Es finden sich zahlreiche Hersteller, die aktuell unzertifizierte oder nach anderen Vorgaben geprüfte Ersatzbaustoffe wie Füllboden oder Schottertragschicht aus Betonbruch anbieten. Die Anzahl lässt sich nicht ermitteln. Ebenso lässt sich für die Stadt nicht ermitteln, welche Mengen aktuell produziert werden und ob diese für die Straßenbautätigkeit der Stadt ausreichen würden. Da die Einbaumengen zudem je nach jährlichem Bauvolumen schwanken, lässt sich ein exakter Bedarf an den jeweiligen RC-Baustoffen nicht genau ermitteln.

 

 

Zu 3.:

Da die Stadt im Tief- und Straßenbau Beton nur in sehr geringem Umfang einsetzt, liegen hier keine Erfahrungen mit R-Beton vor. r die nur kleinen Flächen wäre der Aufwand für den Einsatz von R-Beton zu hoch (Überwachung, Sonderzulassung, etc.).

 

r den Brückenbau gelten bauartbedingt besonders hohe Anforderungen an die Qualität, insbesondere Standsicherheit und Belastbarkeit. Der Einsatz von R-Beton ist hier nur mit einer Zulassung im Einzelfall bei den Genehmigungsbehörden möglich.


 

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