Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-20826

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Wie in der Sitzung des Ausschussesr Soziales und Gesundheit am 18.01.2023 erbeten, werden die Leitlinien für Nachbarschaftszentren in Braunschweig in der Anlage zur Kenntnis gegeben.

 

In einem mehrstufigen, beteiligungsorientierten Prozess wurde der Beschluss des Rates zur Erstellung eines Bedarfsplans für perspektivische Nachbarschaftszentren (DS 18-08424) von der Verwaltung umgesetzt. Bestandteil des Beschlusses war u. a. der Auftrag zur Formu­lierung eines „einheitlichen Rahmen(s) für die inhaltlichen Aufgaben eines Nachbarschafts­zentrums in Braunschweig (…) als Voraussetzung dafür, dass später für einzelne Stadtteile an den örtlichen Bedarfen ausgerichtete (unterschiedliche) Nachbarschaftszentren entwickelt werden können.“

 

Zu Beginn des Prozesses wurden daher im Rahmen einer interdisziplinären Arbeitsgruppe verschiedene Leitlinien erarbeitet, die idealtypische bzw. grundsätzliche Merkmale beinhalten und als konzeptionelle Basis für die Arbeit der Nachbarschaftszentren dienen.

 

Die Leitlinien positionieren sich zu definitorischen Fragestellungen, inhaltlichen Grundsätzen, wünschenswerten räumlichen Rahmenbedingungen, personellen Ressourcen sowie not­wendigen Netzwerk- und Austauschstrukturen. Dabei stellen z. B. niedrigschwellige und Konsumzwang freie Begegnungsmöglichkeiten, die Förderung von Selbsthilfe, eigen­verantwortlicher Lebensführung und ehrenamtlichem Engagement sowie der Aufbau von Strukturen des Quartiersmanagements und der Gemeinwesenarbeit wesentliche Standards zukünftiger Nachbarschaftszentren dar.

 

Vor dem Hintergrund, dass laut Ratsbeschluss Stadtteile mit besonderem sozialen Hand­lungsbedarf sowie vorhandene Einrichtungen mit gutem Weiterentwicklungspotenzial zu priorisieren sind, lassen sich die in den Leitlinien formulierten Aspekte zu den räumlichen Gegebenheiten nicht überall einhalten. Daher sind an entsprechender Stelle Soll-Formulierungen erfolgt, die die optimale, aber teilweise nicht vollständig realisierbare Raumsituation beschreiben.

 

. . .


In seiner Sitzung am 27.09.2022 beschloss der Rat die Einrichtung der ersten vier Nach­barschaftszentren in den Jahren 2023 und 2024 (DS 22-19319-01). Darüber hinaus wurde der vorgesehene weitere Ausbau inklusive der angewandten Parameter zur Priorisierung von der Verwaltung mitgeteilt (DS 22-19739-01).
 

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Anlagen

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