Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-19591-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Internationalen Gedenktag nutzen: Erinnerung an Genozid an Sinti und Roma am 2. August
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Vielfalt und Integration
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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28.02.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung begrüßt die Anregungen und Bemühungen für ein würdiges Gedenken an die Verfolgung und die Opfer der Braunschweiger Sinti ausdrücklich. Der Stellungnahme vorausgeschickt werden zusammenfassende Informationen zu der aktuellen Form des Gedenkens für die Braunschweiger Sinti und Sintize.
Kommunale Erinnerungsarbeit für verfolgte und ermordete Braunschweiger Sinti und Sintize in Braunschweig:
Am 3. März 1943 wurden die bis dahin in Braunschweig lebenden Sinti und Sintize von dem sog. Sammellager in Braunschweig Veltenhof in das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau deportiert. Nur sehr wenige von ihnen überlebten.
Im Rahmen der Erarbeitung des sog. Gedenkstättenkonzeptes (2001) hat die Stadt Braunschweig die Einrichtung einer Gedenkstätte für verfolgte und ermordete Braunschweiger Sinti und Sintize beschlossen. Mit der im Oktober 2002 eingeweihten Gedenkstätte im Foyer des historischen Rathaus-Altbaus wurde an einem zentralen Ort des öffentlichen Lebens ein symbolischer Raum für das Gedenken an die Opfer unter den Braunschweiger Sinti und Sintize eingerichtet.
An diesem Erinnerungsort finden seit 2006 jährlich am 3. März in Erinnerung an den Tag der Deportation ein kommunales Stilles Gedenken statt.
Seit 2018 markiert eine Tafel „Gedenktafel Veltenhof“ den Ort des ehemaligen sog. „Sammellagers“ in Braunschweig-Veltenhof. Am authentischen Ort des historischen Geschehens wird hier auf die Deportation der in Braunschweig lebenden Sinti und Sintize am 3. März 1943 verwiesen und der Opfer gedacht.
Anlässlich dieses Datums wurde ebenfalls eine Gedenktafel in der „Gedenkstätte Schillstraße“ installiert.
Neben der Kennzeichnung des authentischen Ortes in Veltenhof und der Gedenkstätte im Rathaus kann die Erinnerung und mit ihr die Aufarbeitung und Versöhnungsarbeit aber nur dann wachgehalten werden, wenn über die offiziellen Anlässe hinaus Vermittlung generiert wird, die aus Erinnerung Erinnern werden lässt. Eine aktive Auseinandersetzung, unmittelbar an die Menschen gerichtet, schafft dauerhaft mehr Bewusstsein. Dies geschieht in erster Linie durch Veranstaltungen, insbesondere dann, wenn stadtgesellschaftliches Engagement, zivilgesellschaftliche Impulse und Projekte einen breiteren gesellschaftlichen Diskurs initiieren.
Derartige, zur Kommunikation anregende, auch partizipativ ausgelegte Veranstaltungen sind von Organisationseinheiten der Verwaltung bereits allein oder in Kooperation mit externen Institutionen zusätzlich zum Stillen Gedenken am 3. März mit unterschiedlichen Themen und Formaten (Vorträge, Diskussionen, künstlerische Beiträge, Ausstellungen etc.) im Sinne der Vermittlung konzipiert und durchgeführt worden.
Jeweils am 3. März wird jährlich zusätzlich zum Stillen Gedenken als bürgerschaftliches Engagement im Rathaus eine Gedenkfeier, meist mit musikalischen und/oder anderen künstlerischen Beiträgen, mit besonderer Einladung an die heute in Braunschweig lebenden Sinti und Sintize durchgeführt, die von der Verwaltung organisatorisch unterstützt wird.
Europäischer Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma:
Der Europäische Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma, auch bekannt als Europäischer Holocaust-Gedenktag für die Roma, erinnert jährlich am 2. August an die Opfer des Völkermordes an den europäischen Sinti und Roma in der Zeit des Nationalsozialismus. Die Gesamtanzahl der Opfer des Genozids wird auf 220.000 bis 500.000 geschätzt.
Das Datum des Gedenktags bezieht sich auf die Ermordung von 4.200 bis 4.300 gefangenen Sinti und Roma, hauptsächlich Frauen, Kinder und Alte, in der Nacht vom 2. auf den 3. August 1944 in dem von der SS „Zigeunerlager“ genannten Teil des Konzentrationslagers Auschwitz II. Länderabhängig wird der Gedenktag auch an anderen Daten begangen.
Genese:
In den 1980er Jahren änderte sich der Umgang mit der Erinnerung an den Völkermord an den Sinti und Roma in Deutschland, was zu großen Teilen durch die Bürgerrechtsbewegung und das Formieren eines Zentralrats Deutscher Sinti und Roma bewirkt wurde. Erst 1982 wurde der Völkermord als solcher von Bundeskanzler Helmut Schmidt anerkannt.
Am 2. August 1994 trafen sich erstmals Vertreterinnen und Vertreter der Roma und Sinti aus ganz Europa auf dem Gelände des ehemaligen deutschen Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau, um in einer Gedenkfeier der Ermordung der Inhaftierten des aufgelösten „Zigeunerlagers“ zu gedenken.
1997 wurde das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma gegründet, eine Facheinrichtung des Zentralrates, die in einer ständigen Ausstellung die Dimension des Völkermords für eine breite Öffentlichkeit sichtbar macht.
2004 beschloss die Werchowna Rada (das Parlament der Ukraine) die Einführung eines Holocaust-Gedenktags für die Roma.
2009 schlugen auch der Nationalkongress der serbischen Roma (Romski Nacionalni Savet) sowie die International Roma Union einen solchen Gedenktag vor.
2011 führte das polnische Parlament den Gedenktag unter dem Namen Dzień Pamięci o Zagładzie Romów i Sinti ein. Auch Kroatien, Tschechien, Litauen und die Slowakei gedenken am 2. August des Genozids an den Roma.
Europäisches Parlament:
Im April 2015 nahm das Europäische Parlament (EP) eine Entschließung zum „Internationalen Tag der Roma – Antiziganismus in Europa und Anerkennung des Gedenktags für den Völkermord an den Roma während des Zweiten Weltkriegs durch die EU“ an.
Vor dem Hintergrund des zunehmenden Antiziganismus, Antisemitismus, Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit in Europa forderte das EP die Einführung eines europäischen Tages zum Gedenken an die Opfer des Roma-Völkermords im Zweiten Weltkrieg, eines europäischen Roma-Holocaust-Gedenktags:
Das Europäische Parlament […] erklärt, dass ein europäischer Tag dem Gedenken an die Opfer des Völkermords an den Roma im Zweiten Weltkrieg gewidmet werden sollte, und dass dieser Tag zum europäischen Holocaust-Gedenktag für die Roma erklärt werden sollte.[1]
Diese Forderung wurde in einer Entschließung des Europäischen Parlaments vom Oktober 2017 zum Thema „Grundrechtsaspekte bei der Integration der Roma in der EU: Bekämpfung des Antiziganismus“ bekräftigt. Darin wird der 2. August als Gedenktag festgelegt und dazu aufgerufen, die Opfer des Völkermords an den Roma in den Holocaust-Gedenktag am 27. Januar einzubeziehen, dem Tag, an dem das Lager Auschwitz 1945 befreit wurde:
Das Europäische Parlament fordert die Mitgliedstaaten auf, der Opfer des Roma-Holocaust zu gedenken, den 2. August als Roma-Holocaust-Gedenktag zu begehen und lebenden Holocaust-Überlebenden in einem vereinfachten Verfahren eine angemessene und sofortige Entschädigung zu gewähren, begleitet von einer Sensibilisierungskampagne; es fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Roma-Opfer in ihre jährlichen Gedenkveranstaltungen zum Holocaust-Gedenktag am 27. Januar einzubeziehen und freiwillige Fortbildungskurse für Beamte zum Thema Roma-Holocaust durchzuführen.[2]
Die offizielle Gedenkveranstaltung findet jedes Jahr an der Gedenkstätte Auschwitz statt.
Die Entschließung muss als eine Empfehlung verstanden werden. Eine Vielzahl europäischer Staaten begeht den 27. Januar als Gedenktag für alle Opfer des Nationalsozialismus und versteht dieses Datum auch als Gedenktag an den Holocaust-Gedenktag für die Roma.
Gedenktage für die Erinnerung an die Verfolgung von Sinti und Roma in Deutschland:
Folgende Gedenktage werden in den Bundesländern und Kommunen offiziell begangen:
16. Dezember: Seit 1994 ein nationaler Gedenktag für die Verfolgung der Sinti und Roma durch das NS-Regime. Auf Initiative des Bremer Bürgermeisters und damaligen Bundesratspräsidenten Klaus Wedemeier wurde der 16. Dezember 1993 zum Gedenktag für die Sinti und Roma beschlossen. Seitdem wird anlässlich des Jahrestages von Himmlers sog. „Auschwitz-Erlass“ vom 16. Dezember 1942 jeweils in der letzten Plenarsitzung des Bundesrats in Anwesenheit von Vertreterinnen und Vertretern der Opferverbände des nationalsozialistischen Völkermords an 500.000 Sinti und Roma mit einer offiziellen Feierstunde im Bundesrat gedacht.
27. Januar: Seit 1996 der bundesweit gesetzlich verankerte Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus. Das Gedenken an die Opfer der Sinti und Sintize, Roma und Romnja wird hier integriert, auch in Braunschweig.
2. August: Ist in Deutschland kein nationaler Gedenktag. Die Handhabung in den Bundesländern und Kommunen unterliegt keiner verbindlichen, einheitlichen Vorgabe. Die Bundesregierung nimmt über Delegationen, z. B. den Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Roma, an der zentralen Gedenkveranstaltung in Auschwitz teil.
Der zentrale Ort für die Erinnerung an den Völkermord ist das nationale Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti, Sintize und Roma und Romnja Europas im Berliner Tiergarten. Dort findet jährlich am 2. August zum Europäischen Gedenktag an den Genozid eine Gedenkveranstaltung statt. Für das Denkmal ist die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden in Europa, die vollständig von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert wird, zuständig.
1992 beschloss die Bundesregierung die Errichtung eines nationalen Denkmals in Erinnerung an die Ermordung der als „Zigeuner“ verfolgten europäischen Sinti und Sintize und Roma und Romnja. Das Denkmal wurde von dem Dani Karavan gestaltet und besteht aus einem Brunnen mit einem versenkbaren Stein, auf dem täglich eine frische Blume liegt. Darüber hinaus informieren Tafeln über Ausgrenzung und Massenmord an dieser Minderheit während der nationalsozialistischen Terrorherrschaft. Das Denkmal wurde am 24. Oktober 2012 feierlich der Öffentlichkeit übergeben.[3]
Gedenken am 2. August in anderen Kommunen in der Bundesrepublik:
Auf Nachfrage beim Zentralrat Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg wurde mitgeteilt, dass es keine gesammelte Datenbank darüber gibt, welche Kommunen in den verschiedenen Bundesländern den Gedenktag am 2. August begehen.
Im Zuge der Recherche wurde festgestellt, dass der 2. August u. a. in folgenden Kommunen als Gedenktag begangen wird:
- Augsburg,
- Darmstadt,
- Düsseldorf,
- Minden,
- Stuttgart (am Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus, gleichzeitig mit dem Gedenken in Auschwitz).
Für Niedersachen wurde in Kommunen, die an besonderen Erinnerungsorten an Opfer unter Sinti und Roma erinnern, nach den dort begangenen Gedenktagen recherchiert. Solche (sehr unterschiedlichen) „Erinnerungsstätten“ gibt es in Braunschweig, Hannover, Gifhorn, Hildesheim und Osnabrück.
In den Kommunen Hannover und Brauschweig wird am 3. März, in den Kommunen Gifhorn, Hildesheim und Osnabrück am 27. Januar an die Deportation und Ermordung der Sinti erinnert.
Dies vorausgeschickt nimmt die Verwaltung wie folgt zu den Fragen Stellung:
1. In welcher Form (z.B. durch eine Stille Kranzniederlegung) könnte ein würdiges Gedenken am 2. August stattfinden?
Für die Festlegung eines neuen Gedenktages bedarf es eines Ratsbeschlusses entweder über einen politischen Antrag oder über den Vorschlag der Verwaltung. Im Zuge eines derartigen Vorschlages wäre ein Vorschlag für das Format des Gedenkens einzubringen.
Die Frage nach einer Form eines „würdigen Gedenkens“ am 2. August kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, da die Akzeptanz eines Gedenktages am 2. August von der hiesigen Community derzeit nicht gegeben ist. Ein angemessenes Format wäre bei der Gestaltung eines solchen neuen Gedenktages mit der Community zu entwickeln.
Der aktuell am 3. März begangene Gedenktag hat das Format eines Stillen Gedenkens. Im Laufe der letzten Jahre ist deutlich geworden, dass das Einbringen von kurzen Wortbeiträgen durch den jeweiligen Oberbürgermeister resp. seine Vertretung von der Community der Braunschweiger Sinti und Sintize sehr positiv aufgenommen worden ist.
2. Ist mit den Verbänden der Sinti und Roma in Braunschweig über ein Gedenken am internationalen Gedenktag gesprochen worden?
Die Verwaltung hat mit dem Zentralrat der Sinti und Roma, der Niedersächsische Beratungsstelle für Sinti und Roma e.V. und einer Vertrauensperson der Community der Sinti und Sintize in Braunschweig Kontakt aufgenommen.
Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma hat zu der Anfrage hinsichtlich des 2. August als Gedenktag keine Einschätzung abgegeben. Er teilte in einer Mail vom 9. Februar 2023 an die Kulturverwaltung mit: „Wichtig aus unserer Sicht ist es die richtigen Begrifflichkeiten zu verwenden. So sprechen wir nicht von Porajmos, sondern vom Holocaust an den 500.000 Sinti und Roma. Die Sinnhaftigkeit der Verwendung der Roma Flagge in diesem Zusammenhang gilt es zu hinterfragen, da sich die Mehrzahl der Sinti nicht damit identifizieren und die deutsche Flagge als ihre anerkennen.“
Die Niedersächsische Beratungsstelle für Sinti und Roma e.V. in Hannover hat auf eine Anfrage der Verwaltung bislang noch nicht geantwortet.
Seitens einer Vertrauensperson der Community der Braunschweiger Sinti und Sintize wurde deutlich gemacht, dass der 3. März als der spezifische Tag der Erinnerung an die Deportation ein hohes Maß an Akzeptanz bei den heute in Braunschweig Lebenden besitzt. Ebenso wurde das Mahnmal im Rathaus zwischenzeitlich als der Ort des Gedenkens und der Würdigung der Opfer unter den Braunschweiger Sinti und Sintize akzeptiert.
Die Implementierung eines weiteren Gedenktages wäre in erster Linie von der Akzeptanz der hiesigen Community abhängig. Die Akzeptanz eines solchen Diskurses und eines solchen zusätzlichen Tages ist, so die Einschätzung der Vertrauensperson, bei diesem äußerst sensiblen Thema nicht kurzfristig zu erreichen.
3. Wie kann die Gedenkstätte für die Braunschweiger Sinti im Rathaus besser in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt und klarer erkennbar für die Bürgerinnen und Bürger werden?
Die Anregung, die Information zu der Gedenkstätte und die Hinführung zu dieser zu optimieren, wird von der Verwaltung aufgegriffen.
Der Gedenkstätte im Rathaus ist in direkter Nähe des künstlerisch gestalteten Gedenkmonumentes eine Informationsstele für Besucherinnen und Besucher des Rathauses zugeordnet.
Die Verwaltung wird prüfen, ob ergänzend zu der Stele eine zusätzliche Hinweistafel o. ä. im Eingangsbereich des Rathauses eine bessere Auffindbarkeit herbeiführen kann. Für den Fall einer solchen zusätzlichen Hinweisführung wäre diese mit einem entsprechenden QR-Code auszustatten, auch um eine direkte Verlinkung mit der Internetseite https://www.braunschweig.de/kultur/erinnerungskultur/gedenkstaette_sinti_roma.php
herzustellen.
[1] https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-8-2015-0095_DE.html
[2] https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2017-0294_DE.html
[3] https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/gedenken-als-auftrag-fuer-die-zukunft-2068708
(Vgl. dazu auch: https://dserver.bundestag.de/btd/19/241/1924166.pdf, 19. Wahlperiode 09.11.2020: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/23603 – Umgang mit Antiziganismus Es gibt keinen nationalen Gedenktag für Sinti und Roma in Deutschland und auch keine Stellungnahme dazu. Deutscher Bundestag – Drucksache 19/24166)
