Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-20607-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können sowohl bei der Stadt Braunschweig (Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerberleistungsgesetz) als auch beim Jobcenter Braunschweig (Bürgergeld) beantragt werden. Das Jobcenter Braunschweig ist zur Beantwortung der Anfrage beteiligt worden.

 

Dies vorausgeschickt wird zu der Anfrage der Gruppe Direkte Demokraten vom 08.02.2023 (23-20607) wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage a:

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt bei der Stadt eine Woche, sofern alle Unterlagen vorliegen. Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten im Rahmen der Antragstellung beim Jobcenter liegen nach Vorlage aller Unterlagen bei zwei bis drei Wochen.

Zu Frage b:

 

Aufgrund der kurzen Bearbeitungszeit wird von der Verwaltung derzeit keine Veranlassung für weitere Maßnahmen gesehen.

 

Seit einiger Zeit besteht im Leistungsbereich des Jobcenters Braunschweig, so auch im Team Bildung- und Teilhabe, eine prekäre Personalsituation, die durch Ukrainekrise sowie Einführung des Bürgergelds noch weiter verstärkt wurde.

Aktuell sind 25,19 Mitarbeiterkapazitäten (MAK) von insgesamt 105,5 MAK des Leistungsbereiches nicht besetzt. Dies entspricht einer Quote von 23,9 %. Zusätzlich besteht ein Mehrbedarf zur Umsetzung des Bürgergelds, der bisher nicht quantifiziert wurde sowie ein Mehrbedarf an Personal zur Bearbeitung der Anliegen der ukrainischen Geflüchteten in Höhe von geschätzt 7,7 MAK.

Trotz dieser Rahmenbedingungen wurde das Team Bildung und Teilhabe personell aus anderen Teams temporär unterstützt. Dabei wurden die Anträge auf Nachhilfe prioritär bearbeitet.

 

Hinsichtlich des Grundproblems der mangelnden Personalausstattung hat das Jobcenter Gespräche mit beiden Trägern des Jobcenters geführt mit dem Ziel die Personalrekrutierung zu beschleunigen.

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