Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20846

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die in der FPDA-Sitzung am 02.03.2023 getroffenen Beschlussempfehlungen werden ergänzt um die Abstimmungsergebnisse zu den nachfolgend aufgeführten und in den Anlagen dargestellten Sachverhalten:

 

 1. den Antrag FWE 193  Institut für persönliche Hilfen  (Anlage 4.1),

 

 2. die aktualisierten bzw. ergänzten Haushaltsvermerken im Kernhaushalt (Anlage 4.4),
 

 3. die Ansatzveränderungen der Verwaltung zum Finanzhaushalt und zum Investitionsprogramm 2022 – 2027 der Sonderrechnungen Abfallwirtschaft (Anlage 7) und Stadtentwässerung (Anlage 8),

 

 4. die Ansatzveränderungen der Verwaltung zum Ergebnishaushalt sowie zum Investitionsprogramm 2022 – 2027 der Sonderrechnung Fachbereich 65 Gebäudemanagement und Referat 0650 Hochbau (Anlage 10).
 

Mit diesen Ergänzungen wird der Haushalt 2023/2024 dem VA bzw. dem Rat zur Beschlussfassung in der Sitzung am 21.03.2023 empfohlen.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt berät am 21.03.2023 über die Haushaltssatzung 2023/2024 der Stadt Braunschweig. Die Vorberatung durch den FPDA ist bereits am 02.03.2023 erfolgt. Die nachstehend aufgeführten Sachverhalte lagen zur Vorberatung im FPDA nicht vor bzw. wurden aufgrund von Hinweisen in der FPDA-Sitzung aktualisiert. Daher ist es r die Haushaltslesung am 21.03.2023 erforderlich, hierzu noch eine Abstimmung vorzunehmen.

 


1. Über den durch die SPD-Ratsfraktion am 24.02.2023 nachgereichten Antrag FWE 193 (Nachrangige Förderung des Instituts für persönliche Hilfen im Vorgriff auf die Landesförderung) wurde bisher nicht abgestimmt, sodass für die damit einhergehende Haushaltsbelastung (135.100 € in 2023, 138.000 € in 2024 sowie 141.000 € für 2025) bisher kein Fachausschuss-Votum für die weitere Beratung vorliegt. Der Antrag war mit der Anlage 0 zu der 2. Ergänzung der Haushaltsvorlage (DS-Nr. 23-20653-02) bekanntgegeben worden. In den mit der 3. Ergänzung zur Haushaltsvorlage (DS-Nr. 23-20653-03) dargestellten finanziellen Auswirkungen waren die genannten Beträge bereits eingerechnet.

 

Der Antrag FWE 193 ist in der Anlage 4.1 abgebildet.

 

2. Die Anlage 4.4 enthält geänderte bzw. ergänzte Haushaltsvermerke:

 

         Der bisherige Haushaltsvermerk zur Experimentierklausel ist in der Situation entstanden, dass für Kapitalanlagen Verwahrentgelte zu entrichten waren. Zwischenzeitlich werden wieder Guthabenzinsen gewährt, sodass der Haushaltsvermerk an diese veränderte Situation angepasst werden muss.

 

         Zu den mit dem Fraktionsantrag FWE 196 vorgesehenen Haushaltsmitteln ist beabsichtigt, sie im Teilhaushalt des FB 50 zu veranschlagen. Über den beigefügten Haushaltsvermerk soll die Verfügbarkeit auch für andere Teilhaushalte gewährleistet werden.

 

         Im Rahmen der Beratungen des Haushalts während der FPDA-Sitzung am 02.03.2023 wurde deutlich, dass der vorgesehene Haushaltsvermerk beim Teilhaushalt der Stabsstelle 0800  Wirtschaftsdezernat  im Zusammenhang mit dem Förderprogramm Resiliente Innenstädte nicht mehr dem letzten Stand entsprach. Daher wurde eine Aktualisierung vorgenommen.

 

3.  Zudem werden die in der Vorlage zur FPDA-Sitzung am 02.03.2023 nicht enthaltenen Ansatzveränderungen der Verwaltung zu den Finanzhaushalten und zu den Investitionsprogrammen 2022 2027 der Sonderrechnungen Abfallwirtschaft und Stadtentwässerung nachgereicht. Die Änderungen wurden vom AMTA in seiner Sitzung am 26.01.2023 zur Annahme empfohlen.

 

 Die Unterlagen sind in den Anlagen 7 und 8 beigefügt.

 

4. r die Sonderrechnung des FB 65 Gebäudemanagement und Referat 0650 Hochbau werden folgende Ansatzveränderungen nachgereicht:

 

      Ergebnishaushalt - Ansatzveränderungen der Verwaltung

 

      Investitionsprogramm 2022 – 2027 – Ansatzveränderungen der Verwaltung

 

Der APH hat im Rahmen der Vorberatung am 24.01.2023 zugestimmt

 

 Die Unterlagen sind in der Anlage 10 enthalten.



 

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Anlagen

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