Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-20851

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Als gesamtstädtisches Ziel wurde durch das IKSK 2.0 auch das Ziel 1.5 "Klimafreundliche Beschaffung und Vergabe" formuliert. Darin heißt es, dass bereits 2022 quantifizierbare Kriterien und Standards für Beschaffung und Vergabe erarbeitet werden sollen, damit dann 2025 alle Beschaffungs- und Vergabevorgänge mittels einer Quantifizierung nach Kriterien des Klimaschutzes erfasst werden können. Ebenfalls ist es das Ziel, bis 2025 mindestens 40 % der Beschaffungs- und Vergabevorgänge nach Kriterien des Klimaschutzes zu gestalten. Als nächste Ziele sind geplant:

- Leitlinie „Nachhaltige Beschaffung und Vergabe“ entwickeln

- Einkäufer*innen innerhalb Verwaltung schulen und qualifizieren

- Klimafreundliche Verpflegung in allen städtischen Einrichtungen umsetzen: Regionale (Bio)-Ernährung, Schwerpunkt pflanzliche Ernährung

- Öffentlichkeitsarbeit für klimafreundliche Verpflegung in städtischen Einrichtungen intensivieren

- Zero-Waste-Konzept erarbeiten.

Dazu fragen wir die Verwaltung:

1. Inwiefern liegen mittlerweile quantifizierbare Kriterien vor, mit denen angegeben werden kann, welcher prozentuale Anteil der aktuellen Beschaffungs- und Vergabevorgänge nach Kriterien des Klimaschutzes erfolgt?

2. Welche Fort- und Planungsschritte liegen hinsichtlich der klimafreundlichen Nahrungsversorgung städtischer Einrichtungen, speziell Schulen, Kitas, städtische Gesellschaften sowie bei der Bewirtung von städtischen Veranstaltungen vor?

3. Welche Detailschritte sind bis 2025 geplant, um die Zielquote von 40 % Beschaffungs- und Vergabevorgänge nach Kriterien des Klimaschutzes zu erreichen?

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Erläuterungen und Hinweise