Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-20606-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorplatz- und Jugendplatzgestaltung Gliesmaroder Bhf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0617 Referat Grün- und Freiraumplanung; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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zur Kenntnis
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08.03.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN vom 08.02.2023 (Drs. 23-20606) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Dem Bahnhofsvorplatz fehlt derzeit ein angemessener städtebaulicher Rahmen. Daher ist der Bereich zwischen der neuen Stadtbahnhaltestelle, dem Bahnhofszugang, dem Ringgleisweg, dem südlich angrenzenden Kitagrundstück und der Böcklinstraße eng mit der gewünschten hochbaulichen Entwicklung auf dem Garagengrundstück an der Böcklinstraße verknüpft.
Um eine dem neuen Platzraum und Mobilitätsknoten angemessene Stadtgestaltung nicht zu verhindern, soll eine hochbauliche Planung in Einklang mit den Planungen des Jugendplatzes stehen. Wegebeziehungen, Zugänge, Außennutzungen, Rettungsflächen etc. sind zu klären.
Die Kaufverhandlungen mit dem Eigentümer waren bislang nicht erfolgreich, sollen aber fortgesetzt werden. Zur Sicherung der Planung wurde eine Vorkaufsrechtssatzung erlassen.
Zu 2.:
Die Neuanlage von Jugendplätzen befindet sich grundsätzlich in der Zuständigkeit des Dezernates für Umwelt, Stadtgrün, Sport und Hochbau (Dez. VIII).
Zu 3.:
Bei der Planung stimmen sich die Dezernate für Stadtplanung, Verkehr, Tiefbau und Bau und Dezernat für Umwelt, Stadtgrün, Sport und Hochbau eng miteinander ab. Bis jetzt liegen erste Skizzen vor. Es wurden erste Vorbereitungen zur Beauftragung eines externen Planungsbüros aufgenommen. Als Grundlage für die weitere Ausplanung wäre wie üblich auch eine Jugendbeteiligung vorzusehen. Aktuell muss davon ausgegangen werden, dass eine Realisierung in 2023 aufgrund des noch zu klärenden städtebaulichen Rahmens der komplexen Kaufverhandlungen bezüglich des angrenzenden Garagengrundstückes nicht möglich sein wird.
In einem ersten Schritt wurde die derzeitige Verpachtung eines schmalen städtischen Grundstücks zwischen der Karlstraße und dem Bahnhofsvorbereich gekündigt. Nach Freimachung dieser Fläche kann in einem nächsten Schritt eine Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Karlstraße, Ringgleisweg und Bahnhofszugang geschaffen werden, die zukünftig vor allem den Radverkehr Richtung Innenstadt anbinden soll, aber auch den geplanten Jugendplatz sinnvoll mit dem Östlichen Ringgebiet vernetzen wird.
