Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-20793-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Standort Konzerthalle und Musikschule - Lärmentwicklung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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zur Kenntnis
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08.03.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der BIBS-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Für einen weitestgehend restriktionsfreien Betrieb eines Konzerthauses ist es notwendig Belieferungen, Umbauarbeiten, Abtransporte sowie Busverkehre jederzeit stattfinden zu lassen. Diese daraus resultierenden Geräusche des Lieferverkehrs sind zur Tagzeit akzeptabel, auch in Wohngebieten. Nach Konzertveranstaltungen und Gastspielen müssen in der Regel in den Nachtstunden Instrumente, Bühnenausstattung und technisches Equipment abgebaut, verladen und abtransportiert werden. Für den Transport werden u. a. schwere Lkw eingesetzt. Bei Gastspielen werden darüber hinaus Orchesterbusse zur An- und Abreise der Musikerinnen und Musiker eingesetzt. Busse und schwere Lkw sind im Umfeld der Standorte Großer Hof und ehemals Karstadt am Gewandhaus in der Nacht nicht nur untypisch, sondern die mit ihnen verbundene Geräusch- und Lärmentwicklung wird angesichts des geringen Abstandes zu den nächsten Wohngebäuden zur Überschreitung des nächtlichen Immissionsrichtwertes führen.
Die genannten Standorte sind allein unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes als ungeeignet zu bewerten. Ein nächtlicher Begleitbetrieb des Konzerthauses, der mit hoher Wahrscheinlichkeit zu berechtigten Anwohnerbeschwerden führen wird und in der Konsequenz dann Einschränkungen nach sich zöge, muss durch vorausschauende Planung unbedingt vermieden werden.
Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:
Zu 1: Es gibt keine über die in der Vorlage Drs.-Nr. 23-20743 genannten hinausgehenden anderen Gründe.
Zu 2: Es war erklärtes Ziel der Verwaltung, die Machbarkeitsstudie Konzerthalle und
Musikschule Braunschweig 2022 und die Bedarfs- und Potenzialanalyse für ein großes
Konzerthaus in der Stadt Braunschweig der Politik gemeinsam vorzustellen, um dem
Rat der Stadt eine Beschlussvorlage auf Basis sämtlicher relevanter
Sachverhaltserkenntnisse unterbreiten zu können.
