Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-20797-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Berücksichtigung von Klima- und Umweltschutzgesichtspunkten in Beschaffungsverfahren ist ein wichtiger Baustein im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2.0. Zur Erarbeitung einer "Leitlinie klimafreundliche Beschaffung" hat die Verwaltung bereits umfangreiche Vorarbeiten vorgenommen. Bisher wurden produktgruppenspezifische Informationsangebote zur nachhaltigen Beschaffung zusammengestellt sowie strukturelle Überlegungen zu u. a. Verfahrensablauf, Beschaffungsbeschränkungen, Umwelt- und Gütezeichen, angestellt.

 

Zudem liegt bereits eine überschlägige Auswertung einer stadtweiten Umfrage hinsichtlich bereits berücksichtigter umwelt- und klimafreundlicher Aspekte im Beschaffungsvorgang vor. Die Umfrageergebnisse zeigen auf, dass die Stadt Braunschweig schon eine Vielzahl an Produkten bzw. Dienstleistungen umweltfreundlich beschafft. Die Mehrheit der Organisationseinheiten hat die Beachtung von Umwelt- und Klimaschutzaspekten bei Ihren Beschaffungen bestätigt: Zum Beispiel werden in den Bereichen Hygiene- und Reinigungsartikel, Bürobedarf und Büromöbel Produkte beschafft, für die die Einhaltung von Emissionswerten, Umweltfreundlichkeit, legale und nachhaltige Holzbewirtschaftung etc. durch entsprechende Unterlagen (Siegel, Prüfnachweise etc.) nachgewiesen werden. Darüber hinaus kann der Einsatz von LED-Technik und Strategien zur Abfallvermeidung (z. B. Einsatz von recycelten Materialien, Reduzierung von Umverpackungen und Speiseresten) angeführt werden. Nach Abschluss der vertieften fachspezifischen Auswertung der umfangreichen Umfrageergebnisse und Herausstellung der Optimierungspotenziale werden diese in Gesprächen mit den einzelnen Beschaffungsstellen abgestimmt.

 

Dies vorangestellt beantwortet die Verwaltung die Anfrage der SPD-Fraktion vom 24.02.2023 wie folgt:

 

Zu 1.:

Die Leitlinie wird voraussichtlich bis Ende 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Zu 2.:

Die Beschaffungsrichtlinie findet unmittelbar nur für Beschaffungen der Stadtverwaltung Anwendung. Die städtischen Gesellschaften können über die Beteiligungsverwaltung dahingehend einbezogen werden, ob sie die für ihren Bereich relevanten Umweltkriterien auf ihre Beschaffungsvorgänge entsprechend anwenden.


 

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