Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-20645-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Vorbemerkung:

 

Historie Klimawirkungsprüfung in Braunschweig

 

Der Rat der Stadt Braunschweig hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, bei welchen Vorlagen die Darstellung der klimatischen Auswirkung von Beschlüssen des Rates sinnvoll und praktikabel ist (Drs. 20-13805, Änderungsantrag zu Drs. 20-13706).

Die Verwaltung hatte hierzu ein erstes Konzept vorgelegt (Drs. 20-15005), in dem vor­geschlagen wurde, zunächst Erfahrungen mit den besonders relevanten Themenfeldern Energie/Gebäude sowie Verkehr/Mobilität zu sammeln. Betroffene Organisationseinheiten sollten eingebunden und praktikable Prüfroutinen entwickelt werden. Ein besonderer Schwerpunkt wurde auf die Alternativenprüfung bei negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz gelegt. Zwecks Vergleichbarkeit sollten diese, soweit möglich, quantifiziert werden (in t CO2-Äquivalente), um die klimafreundlichsten Lösungen zu identifizieren.

 

Wie angekündigt, wurden im Laufe des Jahres 2021 zunächst mehrere Workshops mit betroffenen Organisationseinheiten durchgeführt. Es zeigte sich dabei, dass ein Instrumentarium für die Quantifizierung der Treibhausgasemissionen fehlte. Eine Lösung erwartete die Verwaltung in Form eines digitalen Werkzeugs, welches sich durch die Hochschule Landshut seinerzeit in Entwicklung befand. Vielversprechend war die An­kündigung, dass dieses eine Abschätzung des CO2-Ausstoßes, sogar über den gesamten Lebenszyklus, ermöglichen sollte. Eine Veröffentlichung war für Mitte 2022 angekündigt und es erschien sinnvoll, diese abzuwarten. Die Ratsanfragen zum Stand der Klimawirkungs­prüfung wurden entsprechend beantwortet (Drs. 20-13805-01, Drs. 21-17534).

 

Zwischenzeitliche Entwicklungen

 

Das Bemühen der Verwaltung sorgte dafür, dass Braunschweig zum frühestmöglichen Zeitpunkt von der Hochschule Landshut einbezogen wurde. Leider zeigte sich, dass das entwickelte Verfahren nicht die gewünschte Lösung für die Braunschweiger Klimawirkungsprüfung darstellte (vgl. Antwort Frage 1).

 

Unterdessen wurden intensive Gespräche mit anderen Kommunen geführt, die bereits länger Erfahrungen mit dem „Klima-Check“ von Beschlüssen haben. Dabei zeigte sich positiv, dass das Vorgehen der Verwaltung bereits wesentliche Lerneffekte dieser Kommunen berück­sichtigt. Berichtet wurde etwa von Schwierigkeiten durch fehlende rechtzeitige Einbindung betroffener Organisationseinheiten oder von einem nicht praktikablen Prüfungsumfang (Prüfung aller Beschlussvorlagen ohne Fokussierung).


Nach Aussagen mehrerer Kommunen führte die Quantifizierung von Treibhausgasen zu einer erheblichen Verunsicherung und entfaltete sogar abschreckende Wirkung (zwei Städte berichteten unabhängig voneinander, dass in nur 20 % der Fälle überhaupt die Schritte der Prüfung vollzogen wurden und ansonsten „keine Auswirkungen“ angegeben wurde). Die hier niedersachsenweit als Vorreiterin agierende Stadt Göttingen erwägt vor diesem Hintergrund, ihr Vorgehen zu überarbeiten und auf jegliche Quantifizierung zu verzichten.

 

Einigkeit herrscht darüber, dass einer der wichtigsten Effekte des Klima-Checks von Beschlüssen in der Diskussion bisher vorhandener Standardabläufe im Bereich der Gebäudewirtschaft besteht. Optimaler Weise führt dieser Prozess zu einer Anpassung dieser Abläufe und in der Folge zu klimafreundlicheren Standards. In diesem Sinne entfaltet auch die noch nicht eingeführte Klimawirkungsprüfung in Braunschweig bereits positive Effekte. So ergab sich infolge des Workshops zur Klimawirkungsprüfung eine engere Zusammen­arbeit zwischen Hochbau und Klimaschutz bei aktuellen Bauprojekten, die dazu beitrug, sehr ambitionierte Klimaschutzvarianten umzusetzen. Die Ricarda-Huch-Schule z. B. mit dem höchsten Effizienzstandard plus Nachhaltigkeitszeritifizierung (NH 40) plus PV-Anlage. Auch im Bereich der Gebäudesanierung wird nun gemeinsam an einem neuen systematischen Vorgehen gearbeitet, das substanzielle Verbesserungen verspricht. Neue Klimaschutz-Standards werden mit Hilfe des Forschungsprojektes „Starke Bauherren – gute Gebäude“ auch im Rahmen des Bahnhofsquartiers geschaffen und sollen später auf andere Planungen übertragen werden. Der Schwerpunkt lag also auf der Verbesserung von Prozessen und Standards im Sinne des Klimaschutzes. Dieses wird nach Einführung der Klimawirkungs­prüfung noch verstärkt.

 

Dieses vorausgeschickt, beantwortet die Verwaltung die vorliegende Anfrage (Drs. 23-20645) wie folgt:

 

Zu 1:

 

Leider zeigt sich, dass das digitale Werkzeug für die gewünschten Zwecke (Gremien­vorlagen) nicht praktikabel ist. So sind etwa im Bereich der Planung von Neubaugebieten dezidierte Eingangsdaten (Anzahl und Größe von Wohneinheiten, genutztes Heizsystem etc.) erforderlich, die zum Zeitpunkt der Bauleitplanung noch nicht bekannt sind. Für den Hochbau wäre das Tool lediglich mit unverhältnismäßigem Aufwand einsetzbar.

 

Zu 2 und 3:

 

Wie sich aus der Antwort zu Frage 1 ergibt, wird das Tool aktuell nicht verwendet.

 

Weiteres Vorgehen und Ausblick

 

Die Bedeutung von quantifizierten Variantenvergleichen nivelliert sich inzwischen aus mehreren Gründen. Zum einen durch veränderte gesetzliche Mindestanforderungen. So ist das früher als energetisch besonders hochwertig geltende Effizienzhaus 55 (früher KfW 55) mittlerweile gesetzlicher Standard. Zum anderen durch den Beschluss der Klimaneutralität nach Möglichkeit bis 2030 (Drs. 21-16510-03) und den vom Rat mit der Verabschiedung des IKSK 2.0 formulierten grundsätzlichen Anspruch: „Bei der weiteren Stadtplanung sind Themen wie Neubau, Bestandssanierung, Freiflächen, Flächenrecycling und Entsiegelung so zu behandeln, dass sie dem Ziel der Klimaneutralität entsprechen“ (Drs. 22-18957-03). Ein Vergleich mit Varianten, die nicht im Einklang mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2030 stehen, ist somit keine Option mehr. Entscheidend ist die Ausrichtung auf treibhausgas­neutrale Lösungen.


 

Die Verwaltung wird anhand der bisherigen Erfahrungen und jüngsten Erkenntnisse im Sommer ein überarbeitetes Konzept und einen Vorschlag zur Beschlussfassung vorlegen.
 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise