Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-19911-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 111 vom 26.10.2022 [22-19911] wird zusammenfassend wie folgt Stellung genommen:

 

Die Stadt Braunschweig hat gemäß § 7 NKatSG die Aufgabe, zu untersuchen, welche Katastrophengefahren in ihrem Hoheitsbereich drohen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung hat die Verwaltung bereits in 2019 dargestellt (DS 19-12371). Mit dem Beginn der Corona-Pandemie wurde die Fachverwaltung primär in deren Bewältigung eingesetzt, wodurch zahlreiche Aufgaben nicht bearbeitet werden konnten (DS 21-15674).

 

Mit Beginn des Ukraine-Krieges konnte die Fachverwaltung die Arbeiten in diesem Kontext verstärkt aufnehmen. Dazu wurde eine Maßnahmenplanung für den Bevölkerungsschutz erstellt, welche auf den Ergebnissen der Untersuchung der potentiellen Katastrophengefahren fußt und sich gegenwärtig in der Umsetzung befindet (DS 22-18576). Bestandteil dieser Maßnahmenplanung für den Bevölkerungsschutz ist die Erstellung eines Sonderplans Stromausfall, welcher gemäß § 10 NKatSG für besondere Gefahrenlagen zu erstellen und dem Katastrophenschutzplan beizufügen ist. Der Begriff "Sonderplan Stromausfall" steht dabei gleichbedeutend für die Begrifflichkeiten "Stromausfall-Notfallplan", "Stromausfall-Einsatzplan", "Blackout-Konzept" etc. Der Sonderplan Stromausfall wird dabei die gesamtstädtischen Maßnahmen zur Bewältigung eines solchen Ereignisses beinhalten und nicht spezifisch für einen Bezirk aufgestellt und ausgerichtet werden.

 

Bestandteil des Sonderplan Stromausfall ist dabei auch die Aufstellung von Bevölkerungsschutz-Leuchttürmen (DS 22-20169). Sollte es zu einem Stromausfall kommen, wird es zu zahlreichen Einschränkungen in den Lebensverhältnissen der Allgemeinheit, der Erbringung von Dienstleistungen und des Betriebs von Unternehmen kommen, wodurch zahlreiche Maßnahmen der Gefahrenabwehr bzw. der Bewältigung des außergewöhnlichen Ereignisses oder der Katastrophe notwendig werden. Dabei ist mit dem Ausfall von Kommunikationsverbindungen, wie beispielsweise dem Mobilfunk und der Festnetztelefonie, zu rechnen. Dies kann in der Folge dazu führen, dass die Bevölkerung einen Notruf auf herkömmlichem Wege nicht mehr absetzen könnte. Aufgabe der Stadt Braunschweig ist es u. a. nach NBrandSchG und NKatSG, bei Notständen Hilfe zu leisten und erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Katastrophenfalls oder des außergewöhnlichen Ereignisses zu treffen. Hierzu werden nach § 20 Abs. 2 Nr. 2 NKatSG insbesondere die Warnung der Bevölkerung vor bestehenden Gefahren sowie die Information über die Gefahrensituation und geeignete Schutzmaßnahmen als erforderlich angesehen. Um dieser Herausforderung zu begegnen, hat die Verwaltung bereits ein Warnkonzept (DS 22-18548) sowie ein Bevölkerungsschutz-Leuchtturmkonzept (DS 22-20169) erstellt, welche sich aktuell in der Umsetzung befinden.

Über das Stadtgebiet sind dazu 26 Anlaufpunkte verteilt worden, welche mit Notstrom versorgt, aus dem Dunklen herausstechen sollen - wie ein Leuchtturm am Meer. An diesen Bevölkerungsschutz-Leuchttürmen (BevS-Leuchttürme) können die Bürgerinnen und Bürger Notrufe absetzen und Informationen erhalten. Die 26 BevS-Leuchttürme werden dabei in drei verschiedenen Varianten aufgestellt und disloziert:

 

Die kleinen mobilen BevS-Leuchttürme stellen mit 20 Standorten das quantitative Ziel eines dichten Netzes an Anlaufpunkten sicher. Sie dienen als Anlauf- und Notrufmeldestelle, sind Ansprechpartner, Informationsträger (Informationsquelle) und -übermittler sowie sicherer Kommunikationsort, leisten Erste Hilfe und unterstützen die Selbstorganisation und Selbsthilfe der Bevölkerung. Darauf aufbauend werden im Stadtgebiet fünf mittlere Leuchttürme ortsfest auf geeigneten Liegenschaften verteilt. Diese können, zusätzlich zu den Aufgaben der kleinen mobilen Leuchttürme, Teile der Bevölkerung über eine kurze Zeit (2-4 Stunden) unterbringen, erweiterte medizinische Hilfe leisten und Transferfahrten organisieren. Die mittleren Leuchttürme bieten den Synergieeffekt, durch die Auslegung für den kurzzeitigen Aufenthalt auch als sog. Wärmehallen genutzt werden zu können. Als dritter Baustein im Konzept der BevS-Leuchttürme soll im Stadtgebiet ein großer Bevölkerungsschutz-Leuchtturm bereitgestellt werden, welcher als zusätzliche Aufgabe die Unterbringung eines Teiles der Bevölkerung über eine längere Zeit (bis zu 72 Stunden), die Betreuung pflegebedürftiger Menschen bzw. vulnerabler Bevölkerungsgruppen sowie die sanitätsdienstliche und psychosoziale Versorgung der Untergebrachten sicherstellt.

 

Als zeitlicher Umsetzungshorizont für die Fertigstellung des gesamten Sonderplans Stromausfall ist das Jahr 2025 als realistische Planungsgrundlage angegeben worden. Die Verwaltung hat die Bearbeitung jedoch priorisiert und plant eine frühere Fertigstellung. Dabei ist zu beachten, dass mehrere Konzepte und Maßnahmen im Sonderplan Stromausfall aufgehen, wie z. B. die BevS-Leuchttürme, so dass diese auch bereits vorzeitig in die Umsetzung gelangen werden.

 

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