Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-19431-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss vom 7. September 2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das gefährliche Fehlverhalten der Autofahrer am Ortsausgang Lamme am neuen Radweg zu unterbinden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Das bewusste Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmenden kann nicht unterbunden werden. Die gebaute Querungshilfe wurde entsprechend des Standes der Technik geplant; durch einen rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss wurde Baurecht geschaffen. Der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben hat der Planung zugestimmt und das Projekt wurden entsprechend der Planung realisiert.

 

Die Querungshilfe und der Weg wurden straßenverkehrsordnungskonform mit folgenden Verkehrszeichen beschildert: VZ 240 „Gemeinsamer Geh- und Radweg" und VZ 222-20 „Vorgeschriebene Vorbeifahrt- rechts vorbei" in Verbindung mit dem VZ 626-20 Leitplatte. Danach darf die Querungshilfe nur rechts vom Kraftfahrzeugverkehr (VZ 222-20) passiert werden. Wer diese Querungshilfe links passiert handelt illegal und grob verkehrsgefährdend. Es liegt daher illegales Verhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmenden vor.

 

Die Verwaltung hat verschiedene bauliche Möglichkeiten, dieses unrechtmäßige Verhalten zu unterbinden, geprüft. Der Straßenquerschnitt am Ortsausgang Lamme lässt jedoch keine bauliche Veränderung zu.

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