Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18818-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss vom 07.06.2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Der Bezirksrat 322 bittet die Verwaltung, in den nächsten Monaten in Abständen Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen, insbesondere an „Brennpunkten“ einiger Straßen wie z. B. Pfälzerstraße, Mannheimstraße, Hauptstraße, Brandenburgstraße, Thunstraße, Meinestraße, Lagesbüttelstraße, Osterbergstraße, Siemsstraße, Dornblick, Salgenholzweg, Salgenholzkamp und an der Kanalbrücke der Hauptstraße auf der Wendener Seite des Mittellandkanals.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Vorrangiges Ziel der Verkehrsüberwachung ist die Verkehrsunfallprävention. Eine lückenlose Verkehrsüberwachung ist nicht möglich, weshalb Prioritäten zu setzen und Schwerpunkte zu bilden sind. Überwachungsmaßnahmen sind dort zu konzentrieren, wo sich häufig Unfälle ereignen (Unfallbrennpunkte) oder die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Unfälle ereignen werden (Gefahrenpunkte). Neben Unfallbrennpunkten werden daher auch Messungen beispielsweise vor Kitas, Schulen oder in Tempo-30-Zonen durchgeführt, weil dort besondere Gefahrenquellen vorhanden sein können.

 

Geschwindigkeitskontrollen durch die Verwaltungnnen nur in Abstimmung mit der Polizei durchgehrt werden. Nach aktueller Mitteilung der Polizeiinspektion (PI) Braunschweig handelt es sich bei den vom Stadtbezirksrat angegebenen Straßen um keine Brennpunkte im Sinne der Richtlinien für die Überwachung des fließenden Verkehrs durch die Straßenverkehrsbehörden. Es sind der PI aktuell dort auch keine Unfall- und Gefährdungslagen bekannt.

 

Turnusmäßige Geschwindigkeitskontrollen mit den Messfahrzeugen und/oder der Semistation erfolgen aktuell im Stadtbezirk 322 entweder vor sensiblen Einrichtungen (z. B. Kitas, Schulen) sowie an von der Verwaltung empfohlenen Schulwegen, die mit der Polizei abgestimmt sind. Beispielhaft sind das aktuell die Pfälzer- und Osterbergstraße wegen der dortigen sensiblen Einrichtungen sowie an den empfohlenen Schulwegen in der Mannheimstraße und im nördlichen Abschnitt der Hauptstraße. In Abhängigkeit von den jeweiligen Messergebnissen werden die Überwachungsrhythmen angepasst.
 

Kontrollen an empfohlenen Schulwegen erfolgen dort, wenn bei erhobenen Geschwindigkeitsprofilen mit Hilfe von Seitenstrahlradargeräten größere Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt wurden. Zudem werden für die Bewertung der Ergebnisse jeweils auch die erfassten Verkehrsmengen entsprechend berücksichtigt und weitere Maßnahmen mit der PI abgestimmt. Weiterhin ssen an den Standorten geeignete Aufstellflächen vorhanden sowie die rechtlichen und messtechnischen Voraussetzungen erfüllt sein.

 

Unter Berücksichtigung der aktuellen Einschätzung der PI sowie der vorgenannten Voraussetzungen sieht die Verwaltung derzeit keine Veranlassung, Geschwindigkeitsmessungen an allen aufgezählten Straßen durchzuführen.
 

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