Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20843
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine - F. C. Sportfreunde 1920 Rautheim e. V. - Ausrichtung der 22. Internationalen Jugendbegegnung 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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21.04.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Ziffer 3.7 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann die Stadt für Sportveranstaltungen, die in besonderer Weise geeignet sind, das Image Braunschweigs auch als Sportstadt zu festigen und auszubauen im Einzelfall auf rechtzeitigen Antrag Zuwendungen gewährt werden, sofern ein Braunschweiger Sportverein / Sportverband maßgeblich an der Ausrichtung der Veranstaltung beteiligt ist.
Der F. C. Sportfreunde 1920 Rautheim e. V. beantragt für die Ausrichtung der
22. Internationalen Jugendbegegnung Pfingsten 2023 vom 25. Mai bis zum 30. Mai 2023 in
Rautheim einen Zuschuss in Höhe von 6.000,00 €.
Die Veranstaltung wurde letztmalig im Jahr 2018 durchgeführt. Der Verein erwartet wieder weit über 200 Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren und deren Betreuer/-innen und Trainer/-innen aus dem In- und Ausland.
Die Gesamtausgaben für die Ausrichtung der Jugendbegegnung belaufen sich laut Verein
auf ca. 41.800,00 €. Trotz Sponsorenakquise, dem Einsatz von ca. 120 ehrenamtlichen
Helferinnen und Helfern und dem Einbringen von Eigenmitteln des Vereins verbleibt laut
Verein ein voraussichtlicher Fehlbetrag für die Ausrichtung der Veranstaltung in Höhe von
6.000,00 €, für den der F. C. Sportfreunde 1920 Rautheim e. V. einen städtischen Zuschuss
beantragt.
Da die Veranstaltung in den letzten Jahren dazu beigetragen hat, den Ruf Braunschweigs
als Sportstadt im In- und Ausland zu festigen und darüber hinaus einen Beitrag zur
bilateralen Verständigung zwischen den Jugendlichen verschiedener Länder leistet, schlägt
die Verwaltung vor, dem Verein vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Doppelhaushaltes 2023/24 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 6.000,00 € als Fehlbedarfsfinanzierung für die Ausrichtung der 22. Internationalen Jugendbegegnung im Jahr 2023 zu gewähren.
Haushaltsmittel:
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Doppelhaushalt 2023/24 im Teilhaushalt des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Verfügung.
