Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20843

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Dem F. C. Sportfreunde 1920 Rautheim e. V. wird vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Doppelhaushaltes 2023/24 ein Zuschuss in Höhe von bis zu 6.000,00 € für die Ausrichtung der 22. Internationalen Jugendbegegnung im Jahr 2023 gewährt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß Ziffer 3.7 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann die Stadt für Sportveranstaltungen, die in besonderer Weise geeignet sind, das Image Braunschweigs auch als Sportstadt zu festigen und auszubauen im Einzelfall auf rechtzeitigen Antrag Zuwendungen gewährt werden, sofern ein Braunschweiger Sportverein / Sportverband maßgeblich an der Ausrichtung der Veranstaltung beteiligt ist.

 

Der F. C. Sportfreunde 1920 Rautheim e. V. beantragt für die Ausrichtung der

22. Internationalen Jugendbegegnung Pfingsten 2023 vom 25. Mai bis zum 30. Mai 2023 in

Rautheim einen Zuschuss in Höhe von 6.000,00 €.

 

Die Veranstaltung wurde letztmalig im Jahr 2018 durchgeführt. Der Verein erwartet wieder weit über 200 Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren und deren Betreuer/-innen und Trainer/-innen aus dem In- und Ausland.

 

Die Gesamtausgaben für die Ausrichtung der Jugendbegegnung belaufen sich laut Verein

auf ca. 41.800,00 €. Trotz Sponsorenakquise, dem Einsatz von ca. 120 ehrenamtlichen

Helferinnen und Helfern und dem Einbringen von Eigenmitteln des Vereins verbleibt laut

Verein ein voraussichtlicher Fehlbetrag für die Ausrichtung der Veranstaltung in Höhe von

6.000,00 €, für den der F. C. Sportfreunde 1920 Rautheim e. V. einen städtischen Zuschuss

beantragt.

 

Da die Veranstaltung in den letzten Jahren dazu beigetragen hat, den Ruf Braunschweigs

als Sportstadt im In- und Ausland zu festigen und darüber hinaus einen Beitrag zur

bilateralen Verständigung zwischen den Jugendlichen verschiedener Länder leistet, schlägt

die Verwaltung vor, dem Verein vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Doppelhaushaltes 2023/24 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 6.000,00 € als Fehlbedarfsfinanzierung für die Ausrichtung der 22. Internationalen Jugendbegegnung im Jahr 2023 zu gewähren.

 

Haushaltsmittel:

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Doppelhaushalt 2023/24 im Teilhaushalt des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Verfügung.


 

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Erläuterungen und Hinweise