Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20508
Grunddaten
- Betreff:
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Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine - SV Stöckheim e. V. von 1955 - Projekt "Handball in Breite und Spitze"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Beteiligt:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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21.04.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem SV Stöckheim e. V. von 1955 wird vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Doppelhaushaltes 2023/24 für die Durchführung seines Projektes „Handball in Breite und Spitze“ ein Zuschuss in Höhe von bis zu 25.000,00 € für das Jahr 2023 sowie in Höhe von bis zu 30.000,00 € für das Jahr 2024 gewährt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Ziffer 3.8.2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann die Stadt projektorientiert die Entwicklung einzelner Sportarten im Bereich des Leistungs- und Spitzensport gezielt fördern, sofern ein entsprechendes Leistungssportkonzept vorgelegt wird und der Stadtsportbund Braunschweig e.V. zum Vorhaben eine befürwortende Stellungnahme vorlegt.
Der SV Stöckheim e. V. von 1955 hat die Gewährung von Zuschüssen für die Durchführung des Projektes „Handball in Breite und Spitze“ beantragt. Die Höhe des beantragten Zuschusses liegt im Jahr 2023 bei 25.000,00 € (ab März 2023), im Jahr 2024 bei 30.000,00 € (gesamtes Jahr). Das Projekt basiert auf den Pfeilern Breitensport, Leistungssport und Kooperation mit den unterstützenden Einrichtungen.
Neben der Umsetzung des Leistungssportkonzepts sowie dem Ausbau der Kooperationen mit dem Gymnasium Raabeschule, der IGS Heidberg sowie der GS Stöckheim beabsichtigt der Verein eine stärkere Förderung des weiblichen Jugendhandballbereichs. Der SV Stöckheim besitzt als einziger Braunschweiger Sportverein weibliche Handball-Jugendmannschaften in durchgehend allen Altersklassen. Der Verein möchte diese Entwicklung festigen, intensivieren und erweitern.
Das seinerzeit erfolgreich im männlichen Handball-Jugendbereich durchgeführte Projekt des Braunschweiger MTV von 1847 e. V. dient als Blaupause für das Projekt „Handball in Breite und Spitze“ des SV Stöckheim. Mit der städtischen Zuwendung soll eine hauptamtlich tätige Kraft beschäftigt werden.
Ziel des Projektes soll die Talent- und Nachwuchsförderung sein, um Mannschaften in den höchsten Spielklassen zu etablieren. Hierzu sollen u. a. Kooperationen mit weiteren Braunschweiger Sportvereinen aufgebaut werden, um für den weiblichen Jugendbereich und den Damenhandball in Braunschweig wieder eine breitere Basis und Entwicklungsmöglichkeiten bieten zu können. Aktuell können sich ambitionierte Spielerinnen nur außerhalb Braunschweigs, wie z.B. in Hannover, weiterentwickeln. Es soll so in Zukunft gelingen, auch Stützpunkte der Talentförderung nach Braunschweig zu holen.
Die hauptamtlich tätige Kraft soll einen Beitrag zum Ganztagsangebot der Schulen leisten, bei welchem neben der Vereinsvorstellung und der Mitgliederakquise auch eine Talentsichtung ermöglicht werden soll. Die Tätigkeit beinhaltet darüber hinaus die Schaffung einer Schnittstelle zu Ernährungsberatern und Physiotherapeuten, wodurch die gesunde Ernährung der Sportler/-innen sowie die Verletzungsprophylaxe gefördert werden.
Durch das Handball-Projekt sollen leistungsfähigere Organisationsstrukturen geschaffen und die Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und Bildungseinrichtungen ausgebaut und erweitert werden. Das Projekt trägt in besonderem Maße zur Zielerreichung der Leitziele 1. und 2. der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig bei. Aus sportfachlicher Sicht sieht die Verwaltung das Projekt „Handball in Breite und Spitze“ des SV Stöckheim als besonders förderungswürdig an.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem SV Stöckheim e. V. von 1955 vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Doppelhaushaltes 2023/24 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 25.000,00 € als Fehlbedarfsfinanzierung für die Durchführung des Projektes „Handball in Breite und Spitze“ im Jahr 2023 sowie in Höhe von 30.000,00 € als Fehlbedarfsfinanzierung für die Projektdurchführung im Jahr 2024 zu gewähren.
Haushaltsmittel:
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Doppelhaushalt 2023/24 im Teilhaushalt des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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