Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20805

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Der am 09.03.2023 eingegangene Antrag FWE198 (Keine globalen Minderausgaben) wird abgelehnt.

 

  1. Der Anpassung der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Anlage 2.5.2.2) an die in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung am 02.03.2023 getroffenen Beschlussempfehlungen bezüglich der Investitionstätigkeit wird zugestimmt.

 

  1. Die Haushaltssatzung 2023 / 2024 (Anlage 1) mit

 

a)   dem Doppelhaushaltsplan 2023/2024 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2022 - 2027

 

b)   den Haushaltsplänen 2023/2024 einschließlich Stellenübersichten und

Investitionsprogrammen 2022 - 2027 r

 

-            die Sonderrechnung Fachbereich 65 - Hochbau und Gebäudemanagement

 

-            die Sonderrechnung Stadtentwässerung und

 

-            die Sonderrechnung Abfallwirtschaft

 

 

c)   dem Haushaltsplan 2023/2024 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig" in der gegenüber dem Haushaltsentwurf 2023/2024 unveränderten Fassung

 

wird entsprechend den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung sowie den während der Sitzung des Verwaltungsausschusses gefassten Empfehlungen zusammen mit den hrend der Haushaltslesung angenommenen Anträgen und Ansatzveränderungen beschlossen.

 

  1. Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung und den während der Sitzung gefassten Empfehlungen des Verwaltungsausschusses zusammen mit den während der Haushaltslesung angenommenen Anträgen beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen in der Endausfertigung des Haushaltsplanes 2023/2024 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Haushaltsentwurf 2023/2024 als Ausgangspunkt

 

Mit einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen vom 15. September 2022 (Drucks.-Nr.: 22-19611) hat die Verwaltung den Entwurf des Doppelhaushalts 2023/2024 sowie den Entwurf des Investitionspro­gramms  IP  2022 - 2027 vorgelegt. Auf die darin enthaltenen Erläuterungen zu den Eckpunkten der seinerzeitigen Planung, u. a. auf die vorgenommene Reduzierung der Überplanungen, wird Bezug genommen.

 

Der Haushaltsentwurf 2023/2024 schließt mit folgenden Ergebnissen ab (ohne prognostizierte Haushaltsresteentwicklung, auf die zukünftig in den Gesamtdarstellungen Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt verzichtet wird):

 

in Mio. €

2023

2024

2025

2026

2027

Jahresergebnis Ergebnis-HH

-31,3

-51,9

-53,8

-56,1

-58,4

Stand der Überschuss-rücklagen am Jahresende

241,9

190,0

136,2

80,0

21,6

Gesonderter Passivposten gem. § 182 Abs. 4 NKomVG

-91,3

-91,3

-85,4

-79,6

-73,7

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit

+1,1

-3,1

-0,9

-0,6

-0,8

Bestand an Zahlungsmitteln am Jahresende

101,2

77,8

50,9

21,0

-12,4

 

Der § 182 NKomVG (gesonderter Passivposten) wurde mit einem Gesetz vom 22.09.2022 um einen neuen Abs. 5 ergänzt. Hiernach sind die Regelungen des § 182 Abs. 4 NKomVG bis zum 30. Juni 2024 auch zur Bewältigung der Folgen des Krieges in der Ukraine entsprechend anzuwenden.

 

Nach einem ergänzenden Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 13.12.2022

 

      müssen die entstandenen Fehlbeträge des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses der Haushaltsjahre 2022 - 2025 in der Bilanz gesondert auf der Passivseite ausgewiesen werden.

 

      beginnt die 30-Jahres-Frist zur Deckung der in den Haushaltsjahren 2022 bis 2025 entstandenen Fehlbeträge mit Ablauf des Haushaltsjahres 2025.

Der Haushaltsentwurf 2023/2024 würde sich somit unter Berücksichtigung der Neuregelung des § 182 NKomVG wie folgt darstellen:

 

in Mio. €

2023

2024

2025

2026

2027

Stand der Überschuss-rücklagen am Jahresende

241,9

241,9

241,9

185,8

127,3

Gesonderter Passivposten gem. § 182 Abs. 4 NKomVG

-91,3

-143,2

-191,2

-185,3

-179,4

 

Hierbei wurde ein Abbau des Passivpostens ab dem Jahr 2025 um rund 5,9 Mio. €hrlich berücksichtigt.

 

In den Zahlen waren die im nachfolgenden Abschnitt 2 genannten planerischen Maßnahmen der Verwaltung enthalten, um den Haushalt realistischer zu planen und eine Überplanung zu vermeiden.

 

 

2. Allgemeine Rahmenbedingungen der Haushaltsplanung

 

Oberstes Ziel der Haushaltsplanung zum Entwurf des Doppelhaushalts 2023/2024 war, im Hinblick auf die Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht trotz der schwierigen Rahmenbedingungen eine solide Planung vorzulegen.

 

Hierfür ist an der Haushaltsplanung intensiv gearbeitet worden, um den sich verschlechternden Rahmenbedingungen aufgrund der Inflation, hohen Energiekosten sowie Baupreissteigerungen begegnen zu können. So wurde in einem ersten Schritt ein großer Teil der Mehrbedarfsanmeldungen der städtischen Org.-Einheiten zum Haushalt 2023/2024 abgelehnt bzw. wurden an zusätzliche Mittelbedarfe strenge Bewertungskriterien angelegt, um somit die bestehenden Überplanungen hinaus weiter zurückführen zu können. Neben der Reduzierung von vorhandenen Überplanungen in einzelnen Budgets sind zur Haushaltsverbesserung zusätzlich globale Minderausgaben ohne Zuordnung zu einzelnen Teilhaushalten in den Jahren 2023 und 2024 von 16,0 Mio. € bzw. 11,0 Mio. € in der Planung berücksichtigt, die im Rahmen der Bewirtschaftung realisiert werden sollen.

 

Da die im Investitionsprogramm  IP  des FB 65 enthaltenen Maßnahmen mit den vorhandenen Ressourcen nicht umgesetzt werden konnten, war der Umfang des IP im Zeitraum von 2023 - 2027 verringert worden.

 

Jedoch haben sich die planerischen Rahmenbedingungen nach Erstellung des Haushaltsentwurfs weiter wesentlich verschlechtert und mussten im Rahmen der weiteren Planungsphase ergebnisbelastend berücksichtigt werden. Es ergibt sich eine den Zielen des Haushaltsentwurfs widerstrebende gegenläufige Planung mit insbesondere folgenden Haushaltsbelastungen in den Jahren 2023 und 2024:

 

      Weitere Deckungsreserve: 10,0 Mio. € bzw. 17,0 Mio. € für Inflation und Energiepreissteigerungen

      Personalaufwandssteigerungen: rund 9,0 Mio. € bzw. 39,6 Mio. €

      Erhöhte Verlustausgleichszahlungen für die städtischen Gesellschaften: jeweils 34,0 Mio. €, insbesondere für die Städtisches Klinikum gGmbH

      Flüchtlingsunterbringung: 12,0 Mio. € bzw. 9,3 Mio. €.

 

Diese von der Verwaltung nicht beeinflussbaren Rahmenbedingungen belasten die Planung erheblich und können auch nicht mit globalen Minderausgaben in entsprechender Höhe kompensiert werden. Sie wirken somit den gesetzten Zielen zur Haushaltskonsolidierung entgegen.

 

3. Fachausschussempfehlungen zum Haushaltsplanentwurf 2023/2024

 

Der Verwaltungsentwurf sowie die Anträge der Fraktionen des Rates und der Stadtbezirksräte zum Doppelhaushalt 2023/2024 und zum Investitionsprogramm 2022 - 2027 sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung sind durch die Ausschüsse beraten worden. Die Empfehlungen der Ausschüsse hierzu sowie die nach den Ausschussberatungen, aber vor der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA) am 02.03.2023 eingereichten Anträge der Fraktionen, die Ansatzveränderungen und die haushaltsneutralen Umsetzungen und Haushaltsvermerke sind dem FPDA zu dieser Sitzung vorgelegt worden.
 

 

4. Beschlussempfehlungen des FPDA

 

4.1 FPDA-Sitzung am 02.03.2023

 

Der FPDA hat in seiner Sitzung am 02.03.2023 die bis dahin vorliegenden Ansatzveränderungen, finanzwirksamen Haushaltsanträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte, Stellenplananträge sowie finanzunwirksamen Anträge beraten. Die Beschlussempfehlungen sind insgesamt in den Anlagen 2.1 bis 2.5 dieser Vorlage dargestellt. Der FPDA hat am Ende seiner Beratungen dem nachstehenden Beschlussvorschlag mit 7 Ja- und 3 Nein-Stimmen sowie einer Enthaltung zugestimmt.

 

Beschluss:


Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 21.03.2023 wird der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung um folgende Beschlussempfehlung gebeten:

 

1. Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2023/2024 nach dem derzeitigen Stand mit

 

a) dem Doppelhaushalt 2023/2024 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2022 - 2027

 

b) den Haushaltsplänen 2023/2024 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogrammen 2022 - 2027r

 

- die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement

- die Sonderrechnung Stadtentwässerung und

- die Sonderrechnung Abfallwirtschaft

 

c) dem Haushaltsplan 2023/2024 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig" in der gegenüber dem Haushaltsentwurf 2023/2024 unveränderten Fassung

 

wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.
 

2. Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).

 


3. Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.1 und 5.1).
 

4. Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.2, 5.2.1, 5.2.2, 5.2.3 sowie 7 und 8).
 

5. Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung (Anlagen 4.3, 5.3 und 5.4) sowie die Änderungen an Wesentlichen Produkten und Maßnahmen (Anlage 3) werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen.

 

6.  Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen in die Endausfertigung des Haushaltsplanes 2023/2024 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.“

 

 

4.2 FPDA-Sitzung am 14.03.2023

 

Zu dieser Sitzung sind erforderlich gewordene Ergänzungen zur bisherigen Beschlusslage vorgelegt worden (s. Drucks.-Nr.: 23-20846). Diese Beschlussempfehlungen sind in die Anlagen 2.4.1, 6, 7 und 8 dieser Vorlage aufgenommen worden. Der FPDA ist gebeten worden, zu den in der Vorlage enthaltenen Punkten den nachstehend genannten Beschluss zu fassen.

 

Beschluss:

 

Die in der FPDA-Sitzung am 02.03.2023 getroffenen Beschlussempfehlungen werden ergänzt um die Abstimmungsergebnisse zu den nachfolgend aufgeführten und in den Anlagen dargestellten Sachverhalten:

 

 1. den Antrag FWE 193  Institut für persönliche Hilfen  (Anlage 4.1),

 

 2. die aktualisierten bzw. ergänzten Haushaltsvermerken im Kernhaushalt (Anlage 4.4),
 

 3. die Ansatzveränderungen der Verwaltung zum Finanzhaushalt und zum Investitionsprogramm 2022 – 2027 der Sonderrechnungen Abfallwirtschaft (Anlage 7) und Stadtentwässerung (Anlage 8),

 

 4. die Ansatzveränderungen der Verwaltung zum Ergebnishaushalt sowie zum Investitionsprogramm 2022 – 2027 der Sonderrechnung Fachbereich 65 Gebäudemanagement und Referat 0650 Hochbau (Anlage 10).
 

Mit diesen Ergänzungen wird der Haushalt 2023/2024 dem VA bzw. dem Rat zur Beschlussfassung in den Sitzungen am 21.03.2023 empfohlen.“

 

Der FPDA ist der Beschlussempfehlung gefolgt. In der betreffenden FPDA-Vorlage wurde dargelegt, dass die sich aus dem Antrag FWE 193 ergebenden finanziellen Auswirkungen bereits in den mit der 3. Ergänzung zur Haushaltsvorlage (DS-Nr. 23-20653-03) dargestellten Gesamtergebnissen eingerechnet gewesen wären. Dies hat sich nachträglich als unzutreffend herausgestellt. In den in den Abschnitten 6.4 und 6.5 dieser Vorlage aufgeführten Ergebnissen sind sie aber enthalten.

 

 


5. Hinweise

 

5.1 Nach der Sitzung des FPDA am 02.03.2023 und der Erstellung der Beschlussvorlage für die FPDA-Sitzung am 14.03.2023 hat sich noch folgende Veränderung ergeben:

 

Die Gruppe Die FRAKTION. DIE LINKE., Volt und Die PARTEI hat am 09.03.2023 einen Antrag zum Ergebnishaushalt (FWE 198) gestellt, der darauf abzielt, die im Entwurf des Doppelhaushalts 2023/2024 eingeplanten globalen Minderausgaben von 16,0 Mio. € in 2023 bzw. 11,0 Mio. € in 2024 nicht zu berücksichtigen.

 

Hierzu wird auf die Antwort der Verwaltung vom 27.02.2023 auf die Anfrage A 176 zur Globalen Minderausgabe verwiesen, die in der Anlage 2.1 beigefügt ist. Im vorstehenden Beschlussvorschlag wird aus den in der Antwort dargelegten Gründen die Ablehnung des Antrags vorgeschlagen. Sofern die Annahme des Antrages beabsichtigt ist, wäre der Beschlusstext in der Sitzung entsprechend anzupassen.

 

 Der Antrag ist als Anlage 0 beigefügt. Die Abstimmung über diesen Antrag ist über den vorstehenden Beschlusspunkt 1. vorgesehen. In den nachstehenden Ergebnisdarstellungen ist dieser Antrag bisher nicht eingerechnet worden. Im Falle der Annahme würden sich die dargestellten Jahresergebnisse und die Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit 2023 und 2024 um 16,0 Mio. € bzw. 11,0 Mio. € verschlechtern. Der Bestand des gesonderten Passivpostens würde sich insgesamt um 27,0 Mio. € erhöhen, der Bestand an liquiden Mitteln entsprechend verringern.

 

5.2 Der FPDA hat in seiner Sitzung am 02.03.2023 Veränderungen an der Einplanung der Investitionstätigkeit beschlossen, insbesondere das Vorziehen von Investitionen von 2027 nach 2026. Dies machte Verschiebungen auch an den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahmen) erforderlich. Die Zustimmung zu diesen in der Anlage 2.5.2.2 dargestellten Veränderungen wird unter dem Beschlusspunkt 2 erbeten. In der im Abschnitt 6.3 enthaltenen Tabelle über die voraussichtliche Entwicklung der Kreditaufnahmen und der ordentlichen Tilgung sind die Veränderungen bereits berücksichtigt.

 

 


6. Ergebnisse des Haushaltsplans 2023/2024 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlungen des FPDA

 

6.1 Ergebnishaushalt (ohne Investitionsmanagement - IM -)

 

6.1.1 Ansatzveränderungen

 

 

Um die mit dem Haushaltsentwurf begonnenen Bemühungen zum Abbau der Überplanung nicht aufzuzehren, mussten Abstriche in Kauf genommen werden und an eine zusätzliche Einplanung strenge Maßstäbe angelegt werden. Berücksichtigt wurde dabei u. a. unter dem Aspekt der Krisenbewältigung im Wesentlichen Folgendes:

 

  • Ergebnisse der Steuerschätzung
  • Personalkostensteigerungen
  • Energiekostensteigerungen
  • Kosten der Unterbringung und Betreuung Geflüchteter
  • Maßnahmen des Klimaschutzes
  • Fördermaßnahmen zum Erhalt der Innenstadtattraktivität
  • Verlustausgleiche für städtische Gesellschaften
  • Zinsanpassungen

 

Die über den Entwurf hinausgehenden Energiekostensteigerungen sowie die übrigen inflationsbedingten Mehraufwendungen sollen pauschal über Deckungsreserven abgesichert werden. Hierfür sind jeweils 10 Mio. € in den Jahren 2023 und 2024 eingeplant.

Hervorzuheben wäre folgendes:

 

6.1.1.1 Allgemeine Finanzwirtschaft Steuern und allgemeine Deckungsreserve

 

Bei der Gewerbesteuer wird nach den Steuerschätzdaten nach einer positiven Entwicklung im vergangenen Jahr auch im Jahr 2023 und den Folgejahren mit einer Aufwärtsentwicklung gerechnet. Hierbei steht jedoch die Entwicklung bei den regionalen Steuerzahlern im Vordergrund. Aufgrund von für das Jahr 2023 angekündigten einmaligen Nachzahlungen für länger zurückliegende Jahre wird r 2023 nach dem derzeitigen Sachstand ein Aufkommen in Höhe von 230,0 Mio. € erwartet, was Mehrerträge von 40,0 Mio. € gegenüber der bisherigen Einplanung zur Folge hat. Im Jahr 2024 ergeben sich dementsprechend wieder deutlich geringere Erwartungen. Es wird ein Aufkommen in Höhe von 205,0 Mio. € prognostiziert. In den Planungsjahren 2025 bis 2027 werden Erträge in Höhe von 210,0 Mio. €, 215,0 Mio.  bzw. 220,0 Mio. € erwartet.

 

Nach den regionalisierten Ergebnissen der Herbst-Steuerschätzung 2022 ergeben sich beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im Jahr 2023 bedingt durch die Berücksichtigung zu erwartender Steuerrechtsänderungen Mindererträge gegenüber der Entwurfsplanung in Höhe von 1,8 Mio. €, es werden Erträge in Höhe von 155,8 Mio. € erwartet. Für 2024 wird von Erträgen in Höhe von 167,0 Mio. € ausgegangen, so dass sich Mehrerträge in Höhe von rd. 0,8 Mio. € ergeben. Für die Jahre 2025 bis 2027 werden Mehrerträge in Höhe von 3,4 Mio. €, 3,1 Mio. € bzw. 12,2 Mio. € gegenüber der Entwurfsplanung prognostiziert.

 

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer werden sich für 2023 bei Erträgen in Höhe von 33,4 Mio. € Minderträge in Höhe von rd. 0,5 Mio. € ergeben. Im Jahr 2024 ergeben sich dagegen Mehrerträge in gleicher Höhe, die Veranschlagung beträgt dann 35,1 Mio. €. Für die Folgejahre ab 2025 ergeben sich Mehrerträge zwischen 1,0 Mio. € und 1,8 Mio. €.

Nach den vorläufigen Berechnungsgrundlagen für den kommunalen Finanzausgleich ergeben sich für das Jahr 2023 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 153,6 Mio. €, was eine Verbesserung um rund 3,9 Mio. € gegenüber der Entwurfsplanung bedeutet. r das Jahr 2024 wird von Schlüsselzuweisungen in Höhe von 156,0 Mio. € ausgegangen (+5,3 Mio. €). Für die Planungsjahre 2025 bis 2027 ergeben sich Verbesserungen in Höhe von 7,8 Mio. €, 14,8 Mio. € bzw. 20,8 Mio. € gegenüber den ursprünglichen Prognosen.

 

Neben diesen Mehrerträgen ergeben sich Anpassungen bei den Zinsveranschlagungen. Erhebliche Auswirkungen haben die gestiegenen Zinssätze am Kapitalmarkt. Weiterhin mussten aufgrund der vorgesehenen Mehrbedarfe bei der Investitionstätigkeit in den Jahren 2023 bis 2026 die Kreditaufnahmen an den sich ergebenden Saldo aus der Investitionstätigkeit angepasst werden. Veränderungen bei den Kreditaufnahmen zur Weitergabe an städt. Gesellschaften aus der sog. Experimentierklausel wirken sich auf die Zinserträge (Erstattungen der Gesellschaften) im Teilhaushalt FB 20, der entsprechende Zinsaufwand (Zahlungen an Banken) im Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft aus.

 

In diesem Teilhaushalt sind zudem Deckungsreserven gemäß § 13 Abs. 2 KomHKVO zur Deckung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen in Höhe von 10,0 Mio. € im Jahr 2023 bzw. von 17,0 Mio. € im Jahr 2024 vorgesehen. Hiermit sollen in beiden Planjahren in Höhe von jeweils 5 Mio. € erwartete Energiekostensteigerungen sowie inflationsbedingte Mehraufwendungen gedeckt werden. Zudem wurden für das Jahr 2024 zur Flexibilisierung der Bewirtschaftung weitere 2,0 Mio. € zum Ausgleich für Aufwendungen im Ergebnishaushalt und 5,0 Mio. €r erwartete Kostenerhöhungen und inflationsbedingte Kostensteigerungen bei Aufwandsmaßnahmen des IM vorgesehen.

 

Die Ansätze der Deckungsreserven sollen mit einem Haushaltsvermerk versehen werden, mit dem sie nachrangig gestellt werden und wonach sie nur in Anspruch genommen werden dürfen, wenn andere Deckungsmöglichkeiten ausgeschlossen sind.

 

6.1.1.2 Personal- und Versorgungsaufwendungen

 

Der Personalaufwand beträgt für das Jahr 2023 rd. 256,25 Mio. €, für das Jahr 2024

rd. 310,33 Mio. € und für das Jahr 2025 rd. 292,27 Mio. €.

 

Dieser Personalaufwand berücksichtigt die Stellenschaffungen zu den Stellenplänen 2023 und 2024 (siehe Abschnitt 9) sowie eine erwartete Steigerung der Besoldung für Beamte, Anwärter und Versorgungsempfänger ab Januar 2024 um 6,0 %. Im Tarifbereich wurde für das Jahr 2023 ebenfalls eine Steigerung um 6,0 % und für das Jahr 2024 eine Steigerung um 2,0 % jeweils ab Januar berücksichtigt.

 

Bei den laufenden Tarifverhandlungen wurde das jüngste Arbeitgeberangebot von den Gewerkschaften abgelehnt. Dieses hätte gegenüber den vorgenannten Steigerungssätzen zu einem geringeren Personalaufwand als eingeplant geführt.

 

Ein neues Arbeitgeberangebot bzw. ein Abschluss der laufenden Tarifverhandlungen wird frühestens zur dritten Verhandlungsrunde am 27./28.03.2023 erwartet und damit erst nach der Lesung des Doppelhaushalts 2023/2024.

 

Die im FPDA am 02.03.2023 angenommenen Tarif- und Besoldungssteigerungen werden daher unverändert in den Doppelhaushalt 2023/2024 übernommen.

 

Durch die Stellenschaffungen aufgrund von Fraktionsanträgen kommen außerdem grds. weitere rd. 0,10 Mio. €r das Jahr 2023, rd. 0,39 Mio. €r das Jahr 2024 und rd. 0,40 Mio. €r das Jahr 2025 beim Personalaufwand dazu.

r die 2,50 Stellenschaffungen im Fachbereich 51 (Fraktionsantrag SP 197) wird jedoch eine Gegenfinanzierung aus dem Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ erfolgen (2023: rd. 0,05 Mio. €, 2024: rd. 0,19 Mio. € und 2025 rd. 0,19 Mio. €), sofern dem noch einzureichenden Projektförderantrag stattgegeben wird.

 

6.1.1.3 Verlustausgleicher städtische Gesellschaften

 

Die wichtigste Änderung betrifft die Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH. Nach dem vom FPDA in seiner Sitzung am 07.09.2022 gefassten Anweisungsbeschluss zum Wirtschaftsplan 2023 an die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft (Drucks.-Nr.: 22-20021) wurde eine Erhöhung des städtischen Betriebsmittelzuschusses in Höhe von rund 29,6 Mio. € in 2023 bzw. von rund 21,8 Mio. € im Jahr 2024 erforderlich. Hiermit soll eine Schwächung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft vermieden werden sowie eine sachgerechte Zuführung von Liquidität erfolgen.

 

 

6.1.1.4 FB 50 Betrieb von Flüchtlingsunterkünften / Mehraufwendungen für Unterkunft

und Heizung

 

Erhebliche Haushaltsbelastungen im Ergebnis- und Finanzplanungszeitraum 2023 - 2027 ergeben sich hier aus folgenden Gründen:

 

      Kosten für den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften (insbesondere Weiternutzung Vienna-Hotel). Zusätzliche Erstattungen durch Bund und Land zeichnen sich ab. Beträge stehen noch nicht fest. Dementsprechend sind Erträge hierfür nicht eingeplant.

 

      Aufgrund der gestiegenen Anzahl von Bedarfsgemeinschaften sowie steigender Kosten bzw. noch erwarteter Energiepreiserhöhungen ist mit deutlichen Mehraufwendungen für Unterkunft und Heizung zu rechnen.

 

6.1.1.5 Stabsstelle 0800 - Wirtschaftsdezernat - Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“

 

Zum Erhalt der Attraktivität der Braunschweiger Innenstadt beteiligt sich die Stadt an diesem Förderprogramm. Der Eigenanteil beträgt 60 % der förderfähigen Kosten, eine Förderung erfolgt somit in Höhe von 40 %. Das belegte Projektvolumen beträgt rund 10,4 Mio. €, unter Berücksichtigung der Landesförderung in Höhe von rund 4,1 Mio. € verbleibt ein von der Stadt zu finanzierender Eigenanteil von rund 6,3 Mio. . (Ein Aufwandsanteil von 0,9 Mio.  ist nicht im Kernhaushalt, sondern in den Wirtschaftsplänen der Braunschweig Zukunft GmbH bzw. der Braunschweig Stadtmarketing-GmbH ausgewiesen.) Die Ansätze werden zunächst zentral im Ergebnishaushalt veranschlagt, um eine Finanzierung der einzelnen Projekte sicherzustellen. Eine finale Zuordnung der Mittel zu den einzelnen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Bewirtschaftung. Ergänzend wird ein Haushaltsvermerk angebracht. Mit dem Fraktionsantrag FWE 195 sind zusätzliche - nicht förderfähige - Aufwendungen vorgesehen.

 

Hinsichtlich weiterer Ansatzveränderungen wird auf die Anlage 2.4.2 hingewiesen.

 

 

6.1.2 Fraktionsanträge

 

mtliche im FPDA angenommenen Fraktionsanträge zum Ergebnishauhalt führen zu Ergebnisverschlechterungen. Sie beinhalten Leistungsausweitungen bzw. Ansatzerhöhungen. Deckungsvorschläge wurden nicht genannt.

 

Hinsichtlich Einzelheiten wird auf die Anlage 2.4.1 hingewiesen.

 

6.2 Investitionsmanagement (IM)

 

6.2.1 Investitionsmanagement für 2023 und 2024 ergebniswirksam

 

6.2.1.1 Ansatzveränderungen für 2023 und 2024

 

Das IM beinhaltet auch Aufwandsmaßnahmen (z. B. Festwertbeschaffungen, Vorplanungen, Instandhaltungsmaßnahmen), die sich nicht nur auf den Finanzhaushalt, sondern auch auf den Ergebnishaushalt auswirken. Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 ergibt sich aufgrund der Ansatzveränderungen der Verwaltung folgende Ergebnisbelastung (+) / Ergebnisentlastung (-):

 

Veränderungen durch:

2023

2024

Ergebniswirksame Ansatzveränderungen im IM

+10.144,800 €

 

+12.958.300 €

 

 

 

Insgesamt würde sich der Ergebnishaushalt um rd. 10,1 Mio. €r 2023 und um rd. 13,0 Mio. €r 2024 verschlechtern. Diese Veränderungen sind insbesondere auf den Hochbaubereich (neue Projektanforderungen, Anpassung der Finanzraten vorhandener Projekte an den aktuellen Finanzbedarf) zurückzuführen.

 

Ein Teil der Mehraufwendungen resultiert aus der Herrichtung von Büroräumlichkeiten für die städtischen Organisationseinheiten, die im Rahmen der Sanierung des Rathauses ausziehen müssen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Sanierungsmaßnahmen am Gebäude Ägidienmarkt 6 und am Gebäude Auguststraße 9 - 11.

 

Die Baupreissteigerungen haben dazu geführt, dass bisher eingeplante Finanzmittel für Bauprojekte nicht ausreichen werden und Mehrkosten einzuplanen sind (z. B. Brandschutzmaßnahme RS Georg-Eckert-Str., Einrichtung Ganztagsbetrieb GS Bültenweg).

 

Ein erheblicher Finanzbedarf für Sanierungen hat sich u. a. für die Tiefgarage Packhof und für das Städtische Stadion ergeben. Diese Mehrkosten wurden ebenfalls als Ansatzveränderungen berücksichtigt.

 

r Klimaschutzmaßnahmen an städtischen Gebäuden erfolgte ebenfalls eine erhebliche Mittelaufstockung (z. B. GS Hondelage und GS Veltenhof).

 

Daneben werden auch im Rahmen der Neubauten von Flüchtlingsunterkünften anteilige Aufwendungen anfallen (z. B. für Mobiliar), die ab 2023 zusätzlich eingeplant worden sind.

 

Die Stadthallensanierung soll in den Jahren 2023 und 2024 vorbereitet werden und in die Umsetzung starten. Um handlungsfähig zu sein, sind erste Finanzraten für Planung und Bau für die Jahre 2023 - 2025 vorgesehen worden. Anteilig handelt es sich hierbei auch um Aufwandspositionen.

 

r die Feuerwehr ist das Budget für laufende Instandhaltungen entsprechend eines geltend gemachten Bedarfs erhöht worden.

 

Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass in den Jahren 2023 und 2024 die Planung des Digitalen Zwillings vom Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation vorangetrieben werden soll. Hierfür sind erste Planungsraten eingeplant worden.

 

Darüber hinaus sind Haushaltsmittel für die Entschlammung des Südteichs eingeplant worden.

 

Die Anträge, die nachträglich eingegangen sind und lediglich im FPDA beraten wurden, sind entsprechend mit „NEU“ in den Beratungsunterlagen gekennzeichnet worden.

 

Aus der Anlage 2.5.2.1 sind die Veränderungen im Einzelnen ersichtlich.

 

6.2.1.2 Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte für 2023 und 2024

 

Die bisherige Beschlusslage zu den Anträgen der Fraktionen und den Vorschlägen der Stadtbezirksräte führt für 2023 und 2024 im IM saldiert zu folgenden Veränderungen gegenüber dem Entwurf des Ergebnishaushaltes 2023 und 2024 ((Belastung (+) / Entlastung (-)).:

 

Ergebniswirksame Veränderungen durch:

2023

2024

a) die Anträge der Fraktionen

+316.900 €

+249.200 €

b) die Anträge der Stadtbezirksräte

0 €

0 €

Veränderungen gesamt

+316.900 €

+249.200 €

 

Aus den Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte würde sich eine ergebniswirksame Belastung im IM in Höhe von rd. 0,3 Mio. € im Jahr 2023 bzw. von rd. 0,2 Mio. € im Jahr 2024 ergeben.

 

Die Änderungsanträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte sind in der Anlage 2.5.1 zusammengestellt.

 

6.2.2 Investitionsmanagement für 2023 und 2024 investiv

 

6.2.2.1 Ansatzveränderungen für 2023 und 2024

 

Die Ansatzveränderungen der Verwaltung für investive Maßnahmen wirken sich r 2023 und 2024 saldiert im Einzelnen wie folgt aus ((Belastung (+) / Entlastung (-)):

 

Veränderungen durch:

2023

2024

Investive Ansatzveränderungen im IM (ohne "Experimentierklausel")

+12.593.900 €

+22.327.700

Investive Ansatzveränderungen im IM ("Experimentierklausel")

+60.552.600 €

+182.191.500 €

Gesamt

+73.146.500 €

+204.519.200 €

 

Den investiven Ein- und Auszahlungen durch die sog. Experimentierklausel stehen entsprechende Einnahmen durch Kreditaufnahmen und Zins- und Tilgungsleistungen gegenüber.

 

Zu den Details der sog. Experimentierklausel wird auf Ziffer 6.3 verwiesen.

 

Insgesamt ergeben sich durch die Ansatzveränderungen ohne die Experimentierklausel zusätzliche Belastungen des Finanzhaushalts in Höhe von rd. 12,6 Mio. €r 2023 und rd. 22,3 Mio. €r 2024.

 

Wie bereits unter Ziffer 6.2.1.1. dargestellt, haben sich die finanziellen Belastungen insbesondere aus dem Hochbaubereich ergeben. Es sind neue Projekte eingeplant und die Finanzraten für vorhandene Projekte aktualisiert worden.

 

Im Wesentlichen sind die zusätzlichen Investitionsbedarfe auf die Einplanung erster Finanzraten für die Planung und Umsetzung der Sanierung der Stadthalle zurückzuführen. Die geplante Schaffung von Flüchtlingsunterkünften durch Kauf bzw. Neubauten hat ebenfalls dazu beigetragen, dass in der Planung ein erheblicher Finanzbedarf entstanden ist.

 

Daneben sind erhebliche Mehrkosten bei den Baumaßnahmen, die im Rahmen „Alternativer Beschaffung“ umgesetzt werden sollen, zu verzeichnen. Hierbei handelt es sich u. a. um den Erweiterungsbau des Gymnasiums Ricarda-Huch-Schule und den Neubau der Helene-Engelbrecht-Schule.

 

Das gegenüber dem Entwurf eingeplante Vorziehen des Neubaus des Jugendzentrums B 58 hat zu weiteren Belastungen des Finanzhaushaltes ab 2023 geführt.

 

Der Tiefbaubereich hat Mehrkosten bei der Sanierung der Innenstadtwehre und bei diversen Straßenbaumaßnahmen gemeldet (z. B. Ausbau Leonhardstraße).

 

Die Anträge, die nachträglich eingegangen sind und lediglich im FPDA beraten wurden, sind entsprechend mit „NEU“ in den Beratungsunterlagen gekennzeichnet worden.

 

Im Übrigen wird auf die in der Anlage 2.5.2.1 aufgeführten Sachverhalte hingewiesen.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen verändert sich durch die Ansatzveränderungen gegenüber dem Verwaltungsentwurf wie folgt:

 

VE

2023

2024

Haushaltsentwurf 2023 ff.

91.556.000 €

277.719.800 €

Haushalt 2023 ff.

169.373.000 €

340.742.900 €

Veränderungen

+77.817.000 €

+63.023.100 €

 

6.2.2.2 Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte

 

Die bisherige Beschlusslage zu von den Fraktionen gestellten Anträgen und zu den Vorschlägen der Stadtbezirksräte für die Investitionen hrt in 2023 und 2024 zu folgenden Veränderungen ((Belastung (+) / Entlastung (-)):

 

Veränderungen durch

2023

2024

a) die Anträge der Fraktionen

+180.000 €

+230.000 €

b) die Anträge der Stadtbezirksräte

0 €

0 €

Gesamtsummen

+180.000 €

+230.000 €

 

Die finanzielle Belastung aus der Investitionstätigkeit würde sich somit um rd. 0,2 Mio. €r 2023 und rd. 0,2 Mio. €r 2024 erhöhen.

 

Es wird hinsichtlich der Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte auf die Anlage 2.5.1 verwiesen.

 

Durch die einberechneten Fraktions- und Stadtbezirksratsanträge ergibt sich keine Veränderung der Verpflichtungsermächtigungen für 2023 und für 2024.

 

Unter Berücksichtigung der Ansatzveränderungen und der Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte verändert sich der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen damit in 2023 auf 169.373.000 € und in 2024 auf 340.742.900 €.

 

6.2.3 Investitionsprogramm - IP- 2025 - 2027

 

6.2.3.1 Ansatzveränderungen

 

Das IP würde sich gegenüber dem Haushaltsplanentwurf aufgrund der Ansatzveränderungen in den Planungsjahren 2025 2027 saldiert um folgende Beträge verändern (Belastung (+) / Entlastung (-)). Zu den Veränderungen 2023 und 2024 wird auf Ziffer 6.2.1.1 und 6.2.2.1 verwiesen:

 

 

Planungsjahr

 

2025

2026

2027

 

- € -

- € -

- € -

Ansatzveränderungen

+94.417.900

+124.684.000

-15.073,600

davon ergebniswirksam

+20.503.700

+22.944.000

+7.017.100

davon werterhöhend

+73.914.200

+101.740.000

-22.090.700

 

r die Haushaltsjahre 2025 und 2026 hat sich insbesondere belastend ergeben, dass für die Sanierung der Stadthalle zusätzliche Finanzraten vorgesehen sind.

 

Auch die Aufnahme von Finanzraten für die Neubauten von Flüchtlingsunterkünften als auch die von den Gremien geforderte Planung einer Zwei-Fach-Sporthalle anstelle einer Ein-Fach-Sporthalle der GS Veltenhof hat zur Ausweitung des Finanzrahmens geführt.

 

Daneben sind, wie bereits dargestellt, erhebliche Mehrkosten bei den Baumaßnahmen, die im Rahmen „Alternativer Beschaffung“ umgesetzt werden sollen, zu verzeichnen. Hierbei handelt es sich u. a. um den Erweiterungsbau des Gymnasiums Ricarda-Huch-Schule und den Neubau der 6. IGS. Zusätzlich wurden Finanzraten für Sanierungsmaßnahmen an Schulen im Rahmen einer „Alternativen Beschaffung“ angemeldet. Es sind für vier Schulen entsprechende Haushaltsmittel vorgesehen worden (z. B. GS Rühme).

 

Die Entlastung für 2027 ist im Wesentlichen darauf zurückzuhren, dass für den Neubau der 6. IGS, die in "Alternativer Beschaffung" umgesetzt werden soll, die für 2027 eingeplante Finanzrate vorzuziehen ist. Zusätzlich hat sich eine finanzielle Entlastung für die Umsetzung des Teilprojektes Stadtbahnausbau Volkmarode ergeben.

 

Im Übrigen wird auf die in der Anlage 2.5.2.1 aufgeführten Sachverhalte hingewiesen.

 

6.2.3.2 Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte

 

Das IP würde sich gegenüber dem Verwaltungsentwurf unter Berücksichtigung der Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte in den Jahren 2025 - 2027 um folgende Beträge verändern (Belastung (+) / Entlastung (-)). Zu den Veränderungen 2023 und 2024 s. 6.2.1.2 und 6.2.2.2.

 


 

Planungsjahr

 

2025

2026

2027

 

- € -

- € -

- € -

Veränderungen im Investitionsprogramm durch die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte

-59.100

0

0

davon ergebniswirksam

+55.900

0

0

davon werterhöhend

-115.000

0

0

 

Die Änderungsanträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte sind in der Anlage 2.5.1 zusammengestellt.

 

Die haushaltsneutralen Umsetzungen des IM sind in der Anlage 2.5.3 enthalten.

 

 

6.3 Finanzhaushalt - Finanzierungstätigkeit

 

Im Haushaltsentwurf 2023/2024 sind für Investitions- und Investitionsförderungs­maßnahmen der Kernverwaltung Kreditaufnahmen in Höhe von 63,5 Mio. €r 2023 bzw. von rund 108,0 Mio. € r 2024 eingeplant. Darüber hinaus waren unter Inanspruchnahme der sog. Experimentierklausel gemäß § 181 Abs. 1 NKomVG zusätzliche Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen städtischer Gesellschaften in Höhe von 89,5 Mio. € in 2023 vorgesehen.

 

Nach der aktuellen Planung erhöhen sich die Kreditaufnahmen der Kernverwaltung auf 73,4 Mio. € im Jahr 2023 bzw. auf rund 121,7 Mio. € im Jahr 2024. Auch wurden die Ansätze der Kredite für die sog. Experimentierklausel entsprechend den Wirtschaftsplanungen 2023 ff. für die teilnehmenden städtischen Gesellschaften auf 152,6 Mio. € im Jahr 2023 erhöht. Diese Anpassungen sind in den unter Ziffer 6.4 dargestellten Haushaltsergebnissen berücksichtigt.

 

Obwohl noch nicht feststeht, dass die sog. Experimentierklausel, die derzeit nach den gesetzlichen Regelungen bis zum Jahr 2023 befristet ist, auch nach dem Jahr 2023 genutzt werden kann, ist vorsorglich eine entsprechende Ermächtigungr das Jahr 2024 in Höhe von rund 190,4 Mio. € vorgesehen. Ansonsten hätte sie bei Fortgeltung entweder nicht genutzt werden können oder es wäre eine Nachtragshaushaltssatzung erforderlich. Beide Fälle sollten vermieden werden.

 

Die Ermächtigungen verteilen sich wie folgt auf die Gesellschaften:

 

Gesellschaft

2023

2024

 

Mio. €

Mio. €

 

 

 

Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH

106,7

126,6

Braunschweiger Verkehrs-GmbH

23,9

43,6

Struktur-Förderung Braunschweig GmbH

10,0

10,0

Nibelungen-Wohnbau-GmbH

9,0

6,0

Stadthalle Braunschweig Betriebs-GmbH

3,0

2,0

Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH

0,0

2,2

 

 

 

Gesamt:

152,6

190,4

 

Die in den Haushaltsplänen 2021 (90,0 Mio. €) und 2022 (rund 52,0 Mio. €) veranschlagten Kreditermächtigungen r Investitions- und Investitionsförderungs­maßnahmen der Kernverwaltung in Höhe von insgesamt rund 142,0 Mio. € wurden bisher nicht in Anspruch genommen.

Die Kreditermächtigung gilt gemäß § 120 Abs. 3 NKomVG bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und darüber hinaus bis zum Wirksamwerden der Haushaltssatzung für das übernächste Haushaltsjahr. D. h. die Kreditermächtigung 2021 gilt bis zum Wirksamwerden der Haushaltssatzung 2023 (voraussichtlich im Sommer 2023). Da die Haushaltssatzung 2024  bedingt durch den Doppelhaushalt 2023/2024  bereits am 1. Januar 2024 wirksam wird, verfällt zu diesem Zeitpunkt die ggf. noch nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigung 2022.

 

Daher sind diese beiden Ermächtigungen in der folgenden Übersicht ebenfalls als Kreditaufnahmen im Jahr 2023 enthalten. Die in der nachfolgenden Tabelle für das Jahr 2022 dargestellte Kreditaufnahme in Höhe von 40,0 Mio. € erfolgte unter Inanspruchnahme eines entsprechenden Haushaltsrests aus der Kreditermächtigung 2020.

 

Darüber hinaus wurde die Kreditermächtigung aus der sog. Experimentierklausel aus dem Jahr 2022 in Höhe von rund 95,0 Mio. € bisher lediglich in Höhe von rund 30,1 Mio. € in Anspruch genommen. Der Restbetrag von rund 64,9 Mio. € steht somit noch im Jahr 2023 zur Verfügung und ist in der folgenden Übersicht ebenfalls als Kreditaufnahme im Jahr 2023 dargestellt.

 

Die nachstehende Tabelle zeigt die voraussichtliche Entwicklung der Kreditaufnahmen und der ordentlichen Tilgung unter Berücksichtigung der Ansatzveränderungen. Hierbei sind auch die voraussichtlichen Tilgungsleistungen aus erfolgten und geplanten Kreditaufnahmen gemäß der sog. Experimentierklausel berücksichtigt.

 

Ein Großteil der geplanten vorsorglichen Ermächtigungen im Rahmen der sog. Experimentierklausel für die Jahre 2023 und 2024 mit 106,7 bzw. 126,6 Mio. € entfällt auf Baumaßnahmen der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH (SKBS). Ursächlich hierfür ist eine in der Summe nicht auskömmliche Investitionskostenförderung des Landes. Hierzu haben die Verwaltung und die Geschäftsführung von SKBS mehrfach in den politischen Gremien berichtet. Versuche, beim Fördermittelgeber eine höhere Investitionskostenförderung zu erreichen (u. a. auch für eingetretene Baukostensteigerungen) blieben bisher erfolglos. Um den Baufortschritt nicht zu gefährden, musste daher eine entsprechende Kreditfinanzierung eingeplant werden. Diese ist jedoch gegenüber höheren erforderlichen Fördermitteln nachrangig.

 

Jahr

Mit "Experimentierklausel"

Ohne "Experimentierklausel"

 

Kredit-

aufnahmen

Ordentliche Tilgung

Stand am 31.12.

Kredit-

aufnahmen

Ordentliche Tilgung

Stand am 31.12.

 

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

2021

0,0

6,7

218,9

0,0

6,7

128,5

2022

167,3

10,2

376,0

40,0

6,8

161,7

2023

433,0

15,9

793,1

215,4

7,4

369,7

2024

312,1

28,2

1.077,0

121,7

12,3

479,1

2025

178,0

38,3

1216,7

178,0

14,8

642,3

2026

226,0

41,8

1400,9

226,0

18,3

850,0

2027

85,0

48,0

1437,9

85,0

24,5

910,5

 

Der FPDA hat in seiner Sitzung am 02.03.2023 Veränderungen an der Einplanung der Investitionstätigkeit beschlossen (siehe auch Abschnitt 5.2). Die sich daraus ergebenen Anpassungen an den Kreditaufnahmen sind in den vorgenannten Beträgen bereits berücksichtigt.

 


Die Verbindlichkeiten aus vorhandenen kreditähnlichen Rechtsgeschäften entwickeln sich wie folgt rückläufig:

 

Jahr

Zugang

Abgang

Stand am
31.12.

 

Mio. €

Mio. €

Mio. €

2021

-

3,4

69,8

2022

-

3,6

66,2

2023

 

3,7

62,5

2024

-

3,8

58,7

2025

-

4,0

54,7

2026

 

4,1

50,6

2027

 

4,3

46,3

 

Zu den Zinsanpassungen wird auf die Anlage 2.4.2 verwiesen. In den Anlagen 2.5.2.2 (Ansatzveränderungen Finanzhaushalt) und 2.5.2.3 (Ansatzveränderungen Experimentierklausel) sind alle Änderungen zusammengefasst dargestellt.

 

 

6.4 Finanzielle Gesamtauswirkungen nach den Beratungen im FPDA

 

Unter Berücksichtigung der Abstimmungsergebnisse im FPDA am 02.03.2023 und am 14.03.2023 sowie der Abstimmungsergebnisse über die vorstehenden Beschlusspunkte 1 und 2 verändern sich die Gesamtwerte des Doppelhaushalts 2023/2024 wie nachstehend beschrieben (in Klammern Werte des Haushaltsentwurfs 2023/2024).

 

In den Beträgen zu den Überschussrücklagen und dem gesonderten Passivposten nach § 182 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 i. V. mit Abs. 5 NKomVG ist bereits ein vorläufiges Jahresergebnis 2022 mit einem Fehlbetrag von 5,0 Mio. € einberechnet.

 

Damit stellt sich der Haushalt 2023/2024 wie folgt dar:

 

in Mio. €

2023

2024

2025

2026

2027

Jahresergebnis

-64,3

(-31,3)

-163,1

(-51,9)

-90,5

(-53,8)

-83,3

(-56,1)

-60,3

(-58,4)

Stand der Überschuss-rücklagen am Jahresende

241,9

(241,9)

241,9

(241,9)

241,9

(241,9)

158,6

(185,8)

98,3

(127,3)

Gesonderter Passivposten gem. § 182 Abs. 4 NKomVG

-69,3

(-91,3)

-232,5

(-143,2)

-322,9

(-191,2)

-322,9

(-185,3)

-322,9

(-179,4)

 

Die Klammerzahlen zeigen den Stand zum Haushaltsentwurf 2023/2024.

 

Bezüglich des gesonderten Passivpostens gem. § 182 Abs. 4 NKomVG wurde entsprechend des unter Ziff. 3 erwähnten Erlasses ein Aufbau bis zum Jahr 2025 in der Planung berücksichtigt. Im Entwurf war auf Grundlage der seinerzeit bekannten Informationen nur ein Aufbau bis zum Jahr 2023 berücksichtigt.

 

 


Ein Abbau des gesonderten Passivpostens ist dabei  abweichend vom Haushaltsentwurf  im Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung nicht mehr berücksichtigt.

 

in Mio. €

2023

2024

2025

2026

2027

Bestand an Zahlungs-mitteln am Ende des Haushaltsjahres

101,9

(101,2)

-21,4

(77,8)

-104,7

(50,9)

-181,7

(21,0)

-239,4

(-12,4)

 

Die Klammerzahlen zeigen den Stand zum Haushaltsentwurf 2023/2024.

 

Im Bestand an Zahlungsmitteln ist bereits ein vorläufiger Ist-Stand für das Haushaltsjahr 2022 von 152,6 Mio.  berücksichtigt. Mit dem Haushaltsentwurf 2023/2024 war ein Betrag von 71,1 Mio. € prognostiziert worden. Dieses verbesserte Finanzhaushaltsergebnis führt zwar am Anfang des Planungszeitraums zu einer deutlichen Verbesserung der Liquidität gegenüber dem Haushaltsentwurf 2023/2024, diese wird planerisch jedoch im Laufe des Planungszeitraums aufgezehrt. Bereits ab 2024 ist der Liquiditätsstand negativ. Am Ende des Jahres 2027 rde er mit einem vorläufigen Stand von -239,4 Mio.  erwartet. Gegenüber dem Haushaltsentwurf ist eine drastische Verschlechterung zu verzeichnen. Grund ist insbesondere die weitere Belastung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit. Die wesentlichen Ursachen hierfür ergeben sich aus den unter Ziff. 2 genannten veränderten Rahmenbedingungen sowie den unter Ziff. 6 genannten ergebniswirksamen Veränderungen.

 

r den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ergeben sich folgende Veränderungen:

 

in Mio. €

2023

2024

2025

2026

2027

Aktueller Stand

-33,9

-94,0

-44,1

-34,5

-9,4

Stand Haushaltsentwurf

+1,1

-3,1

-0,9

-0,6

-0,8

 

 

7. Bewertung

 

Im Rahmen der Genehmigung des Haushalts 2022 hat die Kommunalaufsicht verschiedene kritische Anmerkungen gemacht. Um die gesetzlich vorgeschriebene dauernde Leistungsfähigkeit (§ 23 KomHKVO) nachhaltig zukünftig sicherzustellen, wurde neben dem Ziel des Haushaltsausgleichs u. a. auch auf die Notwendigkeit hingewiesen, den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit so hoch zu gestalten, dass daraus mindestens die ordentlichen Tilgungen der aufgenommenen Kredite getragen werden können, damit nicht mittelfristig ein schwer wieder abzubauender Sockelbetrag an Liquiditätskrediten entsteht. Hierzu sollte eine realistischere Haushaltsplanung (u. a. Reduzierung der Soll-/Ist-Differenz) vorgenommen werden. Darüber hinaus sei eine strukturelle Verbesserung des Haushalts anzustreben, soweit diese zur weiteren Haushaltsverbesserung erforderlich ist. Auf diese Zielsetzung sollte beginnend mit der Haushaltsplanung 2023/2024 hingearbeitet werden. Auf die Ausführungen unter Ziff. 2 wird verwiesen.

 

Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ist abhängig von den Jahresergebnissen im Ergebnishaushalt, soweit sie zahlungswirksam sind. Die Tilgungen der Kredite sind planerisch weitgehend nicht möglich, da die negativen Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit höher sind als die Tilgungsraten.

 

Die Jahresergebnisse des Ergebnishaushalts sind in allen Jahren negativ, was grundsätzlich zu einem Abschmelzen der Überschussrücklagen führt. Zwar bleiben die Überschussrücklagen hrend der Geltung des § 182 Abs. 4 NKomVG (gesonderter Passivposten) unverändert, sofern nicht Überschüsse erzielt werden. Ohne diese Sonderregelung wären die Überschussrücklagen aber bereits im Jahr 2025 aufgezehrt. Wie unter Ziffer 6.4 dargestellt, wird der Finanzmittelbestand planerisch im Laufe des Planungszeitraums vollständig abgeschmolzen. Es besteht bei einer Umsetzung der Planung weiterhin das Risiko, dass die Zahlungsfähigkeit der Stadt nur durch die Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten in erheblichem Umfang erglicht werden könnte. Gleichzeitig wäre die Tilgung dieser Liquiditätskredite nicht gewährleistet.

Gründe für diese Situation sind u. a. kommunal nicht beeinflussbare Ereignisse, insbesondere die Kriegshandlungen in der Ukraine mit Fluchtbewegungen und Inflation. Diese Negativentwicklungen sind weitaus stärker als die Auswirkungen der begonnenen Maßnahmen zum Abbau der Überplanung. Auf die Ausführungen unter Ziffer 2 wird verwiesen.
 

Zum Haushalt 2019 hat der Rat den finanzwirksamen Antrag zur nachhaltigen strategischen Haushaltssteuerung (FWE 163) beschlossen. Nach Ziffer 1 dieses weiterhin bestehenden Ratsauftrags soll bis zum Ende der aktuellen Kommunalwahlperiode (im Jahr 2026) ein dauerhafter Haushaltsausgleich erreicht werden, der ohne Rückgriff auf die Überschussrücklagen auskommt. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung zum Haushalt 2023/2024 umfasst bereits das Zieljahr 2026. Für dieses Jahr wird nach aktuellem Stand ein Verlust von rd. 83,3 Mio.  erwartet (siehe Ziffer 6.4). Auch die übrigen Planjahre des Haushaltsentwurfs schließen mit erheblichen Verlusten ab. Die Verfolgung dieses Ziels wird weiterhin als notwendig erachtet. Es lässt sich in Anbetracht der derzeit bestehenden planerischen Rahmenbedingungen allerdings nicht erreichen. Es ist auch nicht absehbar, dass sich dies bis zur Erstellung eines Haushaltsplans für das Planjahr 2026 ohne drastische Einschnitte ändern ließe.

 

 

8. Sonstige Änderungen

 

8.1 Änderung der Produktdarstellungen und der Teilhaushaltsergebnisse

 

Bei den Wesentlichen Produkten wurden einige Kennzahlen angepasst und eine Maßnahme neu aufgenommen - siehe Anlage 2.3.

 

Die Beschlussempfehlungen des FPDA, die vorliegenden Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte, die von der Verwaltung dargelegten Ansatzveränderungen und später die endgültigen Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2023/2024 haben auch (redaktionelle) Auswirkungen auf die Teilhaushalte und auf die Produkte. Sie führen in den Teilhaushalten zu einer Änderung der dargestellten Haushaltsansätze und somit auch zu anderen Ergebnissen der Teilhaushalte im Vergleich zum Haushalts­plan­entwurf. Sie haben ferner Änderungen der Produkterträge und Produkt­aufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind diese Auswirkungen auf die Teilhaushalte sowie auf die Produkterträge und Produktaufwendungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat darstellbar. Die endgültige Darstellung der Teilhaushalte sowie der Produktplanbeträge kann daher erst in der Endausfertigung des Haushaltsplanes abgebildet werden.

 

Dies gilt entsprechend für die Aufteilung des Personalaufwandes auf die Teilhaushalte bzw. zwischen den Teilhaushalten. Hierdurch ergeben sich u. a. durch die Auflösung der Personalkostendeckungsreserve noch Verschiebungen, die erst in der Endausfertigung des Haushaltsplanes abgebildet werden können.

 

 


9. Stellenplan

 

9.1 Stellenplan 2023
 

Im Verwaltungsentwurf vom September 2022 waren zum Stellenplan 2023 rd. 96 Stellenschaffungen und rd. 6 Stellenwegfälle in der Gesamtverwaltung vorgesehen.

Danach haben sich durch die Beratung der Stellenpläne in der Dezernentensitzung am 01.12.2022 noch gravierende Änderungen ergeben, über die Anfang Januar 2023 mit einer weiteren Mitteilung außerhalb von Sitzungen (DS 22-20283) als Vorbereitung für die Sitzung des Ausschusses für FPDA informiert wurde. Darin waren für den Stellenplan 2023 rd. 188 Stellenschaffungen und rd. 16 Stellenwegfälle vorgesehen.

Zur Sitzung des FPDA am 02.03.2023 wurden von der Verwaltung aufgrund von weiteren erforderlichen Aufgabenveränderungen insgesamt rd. 193 Stellenschaffungen und rd. 18 Stellenwegfälle vorschlagen. Rd. 27 Stellenschaffungen sind zumindest anteilig gegenfinanziert und rd. 10,50 Stellenschaffungen erfolgen im Bereich der Sonderrechnungen (Ref. 0650, Ref. 0660, FB 65).
 

Nach der Beratung der Verwaltungsvorlage sowie der Fraktionsanträge zum Stellenplan 2023 und der daraus resultierenden Beschlussempfehlung aus dem FPDA sind folgende weitere Stellenschaffungen aufgenommen worden:
 

-          0,50 Stelle im Fachbereich 40 Schule für ein Förderprojekt zur vielfältigen

demokratischen politischen Bildung der Braunschweiger Schüler*innen
(mit kw 2025)-Vermerk)

-          1,00 Stelle im Fachbereich 41 Kultur und Wissenschaft für die Koordination des
Kulturentwicklungsprozesses (KultEP)

-          2,50 Stellen im Fachbereich 51 Kinder, Jugend und Familie für die Einrichtung eines Jugendbüros und Gründung eines Jugendparlamentes (mit kw 4)-Vermerk und Sperrvermerk)

-          1,00 Stelle im Fachbereich 67 Stadtgrün und Sport im Referat 0670 Sportreferat für eine sportpädagogische Fachkraft


Somit enthält der Stellenplan 2023 nun insgesamt rd. 198 Stellenschaffungen in der Gesamtverwaltung.

 

Die Schwerpunkte der vorgeschlagenen Stellenschaffungen stellen sich wie folgt dar:

 

-          Wohngeldreform zum 01.01.2023 (27,00 Stellen im Fachbereich 50)

-          Unterbringung und Leistungsgewährung für Geflüchtete (rd. 17,00 Stellen im
Fachbereich 50)

-          Angebotsverbesserung und Personalausstattung im Bereich Kindertagesstätten
(rd. 19,00 Stellen im Fachbereich 51)

-          Personalbedarfsbemessung nach INSO im Bereich Allgemeine Erziehungshilfe,
Pflegekinderdienst und Eingliederungshilfe (rd. 13,00 Stellen im Fachbereich 51)

-          Schulkindbetreuung und Schulsozialarbeit (rd. 12,50 Stellen im Fachbereich 51)

-          Baulandmodell Wohnen und Gewerbe (insgesamt 11,50 Stellen)

-          Klimaschutzkonzept IKSK 2.0 (rd. 11,00 Stellen)

-          Ausländerangelegenheiten (insgesamt 8,50 Stellen im Fachbereich 32)


Den rd. 198 Stellenschaffungen stehen rd. 18 Stellenwegfälle gegenüber. Die Stellenwegfälle sind überwiegend durch die Realisierung von kw-Vermerken sowie Aufgabenrückgänge begründet und verteilen sich auf verschiedene Bereiche der Verwaltung.

 

9.2 Stellenplan 2024
 

Im Verwaltungsentwurf vom September 2022 waren zum Stellenplan 2024 rd. 28 Stellenschaffungen und rd. 8 Stellenwegfälle in der Gesamtverwaltung vorgesehen.

 

Danach haben sich durch die Beratung der Stellenpläne in der Dezernentensitzung am
01.12.2022 noch gravierende Änderungen ergeben, über die Anfang Januar 2023 mit einer weiteren Mitteilung außerhalb von Sitzungen (DS 22-20283) als Vorbereitung für die Sitzung des Ausschusses für FPDA informiert wurde. Darin waren für den Stellenplan 2024 rd. 55 Stellenschaffungen und rd. 9 Stellenwegfälle vorgesehen.
 

Zur Sitzung des FPDA am 02.03.2023 wurden von der Verwaltung aufgrund von weiteren erforderlichen Aufgabenveränderungen insgesamt rd. 58 Stellenschaffungen und rd. 9 Stellenwegfälle vorschlagen. Rd. 23 Stellenschaffungen sind zumindest anteilig gegenfinanziert und rd. 4,00 Stellenschaffungen erfolgen im Bereich der Sonderrechnungen (Ref. 0650, FB 65).

Nach der Beratung der Verwaltungsvorlage zum Stellenplan 2024 und der daraus resultierenden Beschlussempfehlung aus dem FPDA sind keine weiteren Anpassungen erfolgt.

 

Der Stellenplan 2024 enthält daher rd. 58 Stellenschaffungen in der Gesamtverwaltung.

 

Die Schwerpunkte der vorgeschlagenen Stellenschaffungen stellen sich wie folgt dar:

 

-          Unterbringung und Leistungsgewährung für Geflüchtete (insgesamt 13,00 Stellen
im Fachbereich 50)

-          Voraussichtliche Personalneubemessung durch Gutachter im Bereich Einsatzkräfte und Disponenten in der Leitstelle (insgesamt 25,00 Stellen im Fachbereich 37)

-          Schulkindbetreuung und Schulsozialarbeit (insgesamt 5,50 Stellen im Fachbereich 51)

-          Klimaschutzkonzept IKSK 2.0 (insgesamt 5,00 Stellen)

 

Den rd. 58 Stellenschaffungen stehen rd. 9 Stellenwegfälle gegenüber. Die Stellenwegfälle sind überwiegend durch die Realisierung von kw-Vermerken sowie Aufgabenrückgänge begründet und verteilen sich auf verschiedene Bereiche der Verwaltung.

 

Die Veränderungen im Stellenplan 2023 und im Stellenplan 2024 sowie der förmliche Stellenplan 2023 und der förmliche Stellenplan 2024 sind als Anlage 5 beigefügt.

 

10. Sonderrechnung Abfallwirtschaft

 

In der Sonderrechnung Abfallwirtschaft sind aufgrund des Beschlusses des Bundestages zur Einführung der CO2-Steuer für Abfallverbrennungsanlagen ab dem Jahr 2024 erhöhte Aufwendungen für die Verbrennung des Restabfalls zu berücksichtigen. Zudem wurden einige weitere Aufwandspositionen an den Stand der Gebührenkalkulation 2023 angepasst und die erforderlichen Gebühreneinnahmen auf die Veränderungen abgestimmt.

 

Darüber hinaus sind aufgrund der aktuellen Entwicklungen am Zinsmarkt ab 2023 wieder Zinserträge berücksichtigt, die in entsprechender Höhe der Rückstellung Deponierekultivierung zugeführt werden sollen.

 

Die Anpassungen haben auf die Jahresergebnisse nur geringfügige Auswirkungen. Die Änderungen wurden in der Sitzung des FPDA am 02.03.2023 einstimmig angenommen.

 

Abgesehen davon wird bei dem Ansatz für die Rückzahlungsbeträge aus konzerninternen Ausleihungen berücksichtigt, dass inzwischen zwei Ausleihungen für einen längeren Zeitraum erfolgt sind.

 

  Die Änderungen sind in den Anlagen 6.1 und 6.2 dargestellt.

 

 

11. Sonderrechnung Stadtentwässerung

 

In der Sonderrechnung Stadtentwässerung sind aufgrund der aktuellen Zinsentwicklung höhere Aufwendungen für die an die SE|BS zu zahlenden Kapitalkostenentgelte zu berücksichtigen. Zudem wurden einige weitere Aufwandspositionen an den Stand der Gebührenkalkulation 2023 angepasst und die erforderlichen Gebühreneinnahmen auf die Veränderungen abgestimmt. Darüber hinaus sind aufgrund der aktuellen Entwicklungen am Zinsmarkt ab 2023 wieder Zinserträge berücksichtigt. Auch diese Ansatzveränderungen der Verwaltung sind im FPDA am 02.03.2023 zur Annahme empfohlen worden.

 

Im Zusammenhang mit der im Jahr 2020 beschlossenen Ergänzungs- und Klarstellungsvereinbarung zum Abwasserentsorgungsvertrag (AEV) war angedacht, die über das bisherige Planbudget hinausgehenden zusätzlichen Investitionen und die besonderen Investitionen zukünftig in der Sonderrechnung Stadtentwässerung zu bilanzieren und durch diese zu finanzieren. Die Verwaltung hat nunmehr wie angekündigt die fachliche und rechtliche Umsetzbarkeit sowie die Wirtschaftlichkeit der Übernahme des Anlagevermögens unter Einbindung eines Fachgutachters überprüft. Zum Ergebnis wird auf die Mitteilung 22-20224 verwiesen. Dadurch haben sich Anpassungen bei den Abschreibungen und Zinsen einerseits und bei den an die SE|BS zu zahlenden Kapitalkostenentgelten und bei zukünftigen Gebühreneinnahmen andererseits ergeben, die zusätzlich zu den bereits im AMTA dargestellten und dort zur Annahme empfohlenen Ansatzverände­rungen zu berücksichtigen sind. Eine Auswirkung auf die bereits beschlossene Gebühren­kalkulation 2023 ergibt sich dadurch nicht, da die dort berücksich­tigten kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen für das zu übernehmende Anlage­vermögen durch die an die SE|BS zu zahlenden Kapitalkostenentgelte ersetzt werden.

 

Die Anpassungen führen insgesamt im Jahr 2023 zu einer Ergebnisverschlechterung von 81.600 € und im Jahr 2024 zu einer Ergebnisverbesserung von 285.400 €. Damit ergibt sich in beiden Jahren ein Überschuss in Höhe von rd. 3,3 Mio. €. Die Änderungen sind in der Anlage 7.1 dargestellt.

 

Abgesehen davon werden die aufgrund der Entscheidung zu den Investitionen im Bereich des Kanalvermögens nötigen Ansatzveränderungen bei den Baumaßnahmen und der Finanzierung der Baumaßnahmen sowie die aufgrund der gesamten Ansatzveränderungen nötigen Anpassungen bei den möglichen konzerninternen Ausleihungen und deren Rückzahlungen berücksichtigt. Diese Ansatzveränderungen sind im Gesamt-Finanzhaushalt des als Anlage 7.2. beigefügten aktualisierten Entwurfs für den Doppelhaushalt 2023/2024 der Sonderrechnung eingearbeitet.

 

Da das von der SE|BS errichtete Anlagevermögen nicht anteilig in die Sonderrechnung übernommen werden soll, waren auch wesentliche Teile des Vorberichts und des Investitionsprogramms gegenüber dem Entwurfsstand anzupassen. Die Aktualisierungen sind ebenfalls aus dem beigefügten Entwurf für den Doppelhaushalt 2023/2024 der Sonderrechnung Stadtentwässerung ersichtlich.

12. Sonderrechnung FB 65 Gebäudemanagement und Referat 0650 Hochbau

 

Im Zusammenhang mit den gestiegenen Energiekosten entstehen bei der Sonderrechnung neben den Mehraufwendungen auch entsprechende Mehrerträge. Die Ansatzveränderungen der Sonderrechnung sind in der Sitzung des APH am 24.01.2023 bzw. im FPDA am 14.03.2023 angenommen worden.

 

Zudem sollte der Jahresabschluss 2021 der Sonderrechnung nachgereicht werden.

Dieser ist jedoch noch nicht abschließend festgestellt, sodass gemäß § 1 Abs. 2 Ziffer 8 KomHKVO der Jahresabschluss 2020 beigefügt wird (Anlage 8.2).

 

 

13. Pensionsfonds

 

Durch Beschluss des Rates vom 5. Oktober 1999 wurde der rechtlich unselbständige „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ mit Wirkung vom 1. Januar 2000 errichtet. Es handelt sich hierbei um ein Sondervermögen nach § 130 Abs. 1 Nr. 5 des NKomVG, für das ein besonderer Haushaltsplan aufgestellt werden kann. Gemäß § 6 der am gleichen Tage vom Rat beschlossenen Satzung zur Errichtung und Verwaltung des Pensionsfonds ist für jedes Jahr ein Haushaltsplan aufzustellen.

 

Gegenüber dem in Abschnitt XIII. des Haushaltsplanentwurfs 2023/2024 dargestellten Haushaltsplan 2023/2024 für das Sondervermögen „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ ergeben sich keine Veränderungen. Somit ist dieser gemäß § 130 Abs. 4 NKomVG anstelle einer Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Entsprechend dem Ratsbeschluss über die Änderung der Satzung zur Errichtung und Verwaltung des "Pensionsfonds der Stadt Braunschweig Satzung vom 29.03.2022 sind die Zuführungen zum Sondervermögen ab dem Jahr 2022 vollständig eingestellt worden. Dies gilt auch für empfangene Abfindungsleistungen nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag. Für zu leistende Abfindungszahlungen bei Dienstherrenwechseln sowie zur Kompensation der dauerhaft steigenden Versorgungsaufwendungen werden nunmehr bis auf Weiteres jährlich pauschal 2,5 Mio. aus dem Sondervermögen entnommen und dem Kernhaushalt zuführt.

 

14. Beteiligungsbericht

 

Nach § 1 Abs. 2 Ziff. 10 KomHKVO ist der „Bericht der Gemeinde über die Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts und ihre Beteiligungen daran sowie über ihre kommunalen Anstalten (Beteiligungsbericht)“ eine Anlage zum Haushaltsplan. Der Beteiligungsbericht 2023r die städtischen Gesellschaften ist als Anlage 9 beigefügt, der sich fortan auf die berichtspflichtigen Inhalte konzentrieren wird. Ab dem Haushaltsjahr 2015 enthielt der Beteiligungsbericht auch Angaben zu den „sonstigen Aufgabenträgern“, da die damalige Rechtslage die Ergänzung des Konsolidierungsberichtes des kommunalen Gesamtabschlusses um den Beteiligungsbericht vorsah und ein vollumfänglicher Konsolidierungsbericht seitens der Verwaltung angestrebt wurde. Die aktuelle Rechtslage sieht diese Pflicht jedoch nicht länger vor, wodurch ein Erfordernis zur Darstellung der „sonstigen Aufgabenträgern” im Beteiligungsbericht nicht mehr gegeben ist (vgl. hierzu § 59 Abs. 1 Nr. 1 lit. b KomHKVO).


 

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