Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-19456-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 08.11.2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Wir beantragen auf der Salzdahlumer Straße in Mascherode im Streckenabschnitt mit Tempolimit 30 km/h Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, sowohl verdeckt als auch offen mit einem Messdisplay.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat ein Geschwindigkeitsprofil mit Hilfe eines Seitenstrahlradargerätes vor dem Grundstück Salzdahlumer Straße 317 in der Zeit vom 29.11.2022 bis 06.12.2022 erhoben. Für den Standort gilt eine temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr, sodass die Messergebnisse differenziert nach der jeweiligen Geschwindigkeitsbegrenzung ausgewertet wurden.

 

Folgende Messergebnisse liegen vor:

 

Messstelle

Salzdahlumer Straße 317

Geschwindigkeitsbegrenzung

30 km/h

 

 

 

 

 

 

Montag bis Freitag:

 7 16 Uhr

Zeitraum:

29.11.2022

bis

06.12.2022

Seitenstrahlradargerät

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Stöckheimstraße

Alte Kirchstraße

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 30

4.786

36

5.964

56

10.750

45

31 bis 40

6.478

50

3.557

33

10.035

42

41 bis 50

1.632

13

1.095

10

2.727

12

51 bis 60

68

1

63

1

131

1

61 bis 70

3

0

1

0

4

0

> 70

0

0

3

0

3

0

 

 

12.967

100

10.683

100

23.650

100

 


 

Messstelle

Salzdahlumer Straße 317

Geschwindigkeitsbegrenzung

50 km/h

 

 

 

 

 

 

ausgenommen Montag bis Freitag: 7 16 Uhr

Zeitraum:

29.11.2022

bis

06.12.2022

Seitenstrahlradargerät

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Stöckheimstraße

Alte Kirchstraße

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 50

4.946

98

5.710

98

10.056

98

51 bis 60

115

2

113

2

228

2

61 bis 70

5

0

5

0

10

0

71 bis 80

2

0

1

0

3

0

81 bis 90

0

0

0

0

0

0

> 90

0

0

0

0

0

0

 

 

5.068

100

5.829

100

10.297

100

 

Insgesamt ist festzustellen, dass in beiden Fällen Geschwindigkeitsübertretungen vorliegen.

 

Problematisch bewertet die Verwaltung die Messergebnisse zu den Tageszeiten, wenn Tempo 30 gilt. In Fahrtrichtung Stöckheimstraße fuhren 36 % der erfassten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer vorschriftsmäßig und 64 % schneller; in Fahrtrichtung Alte Kirchstraße hielten sich 56 % an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und 44 % nicht daran. Für beide Fahrtrichtungen liegen jeweils größere Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 10 km/h vor.

 

Die Messergebnisse im Tempo 50-Bereich bewertet die Verwaltung dagegen als unproblematisch, da die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h von 98 % der erfassten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern in beiden Fahrtrichtungen eingehalten wurde.

 

Die Verwaltung wird daher die Messergebnisse zum Anlass nehmen, sich mit der Polizeiinspektion Braunschweig zur Aufnahme von Geschwindigkeitskontrollen in dem Bereich abzustimmen. Weiterhin wurde eine Geschwindigkeitsmesstafel zur Sensibilisierung temporär eingeplant, die voraussichtlich im 2. Quartal 2023 installiert wird.


 

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