Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-20870

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Unter TOP 17 wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 14.03.2023 zur Beschlussvorlage „Grundsatzbeschluss: Planungen für die kombinierte Errichtung der Städtischen Musikschule Braunschweig und eines Konzerthauses“ (DS Nr. 23-20743) die folgende mündliche Anfrage gestellt:

 

In der Machbarkeitsstudie des Studios PFP findet sich die Aussage, „Im Zuge der politischen Diskussion um die städtische Musikschule wurde von der Verwaltung entschieden, dass der Konzertsaal nicht für 199, sondern für 1.000 sitzende Zuschauer konzipiert werden soll.“, welche hier als Zitat aus der Ausschreibung der Stadt Braunschweig für die Machbarkeitsstudie gekennzeichnet ist.

1. Ist diese Aussage hier korrekt wiedergegeben und findet sie sich so in den Unterlagen wieder, die an das Studio PFP als Grundlage zur Erstellung ihres Gutachtens gegeben wurden?

2.  Auf welcher Grundlage wurde die angegebene Aussage getroffen?

3. Können die bisher fehlenden Anlagen 1-9 (siehe Anlagenverzeichnis der Machbarkeitsstudie) als (öffentliche) Mitteilung bis zur Ratssitzung am 21.03.2023 nachgeliefert werden?“

 

Der Verwaltung hat in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 14.03.2023 darauf wie folgt geantwortet:

Die Verwaltung hat 2019 den Beschluss mit der DS Nr. 19-10104-01 „Zukunftskonzept für die Städtische Musikschule für ein ´Zentrum für Musik´“ vorgelegt; darin wird das Raumprogramm der Musikschule, basierend auf bisherigen Defiziten (fehlendes Lehrerzimmer, fehlende Proberäume sowie Instrumentenlagerkapazitäten, um nur einige Beispiele zu nennen) hergeleitet. Das Raumprogramm setzt darüber hinaus dem zentralen Problem, ein nicht vorhandener Konzert- und Probensaal, die geplante Bereitstellung eines solchen Saals mit einer Sitzplatzkapazität von 199 Plätzen entgegen. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Mit diesem Raumprogramm wurde im VA am 18. Juni 2019 der Beschluss gefasst.

Unabhängig von dem in der Vorlage genannten Musikschulsaal gibt es nachweislich seit 2004 den Diskurs um die fehlende Kapazität eines Saals mit 1.000 Sitzplätzen.

2012, danach 2014, belegt durch ein externes Gutachten sowie Analysen von Konzertveranstaltern im Jahre 2017, wird die Frage nach einem Saal mit einer Kapazität von 1.000 Sitzplätzen diskutiert. Im Zuge des Neubaus der Musikschule, erhält die Frage nach der fehlenden kulturellen Infrastruktur eines Saales mit 1.000 Sitzplätzen erneut Bedeutung, sodass die Verwaltung im Juni 2020 in der Vorlage mit der DS Nr. 20-13708 mitteilt, dass sie prüfen lässt, ob die vieldiskutierte Kapazität wirklich fehlt, oder ob die Diskussion als erledigt betrachtet werden kann. Konkreter Anlass für die Mitteilung war ein Konzeptpapier von Herrn Dr. Eckhardt, das der erwähnten Mitteilung aus 2020 auch als Anlage beigefügt wurde.

 

Aus der Mitteilung der Verwaltung vom 18. Juni 2020:

5. Planungsergänzung Großer Hof um die Aufplanung eines Großen Konzertsaales

Unabhängig von den aufgezeigten offenen Fragestellungen im Papier von Herrn Dr. Eckhardt hat das Konzept auf einen Aspekt zu Recht hingewiesen: In der Stadt Braunschweig fehlt es trotz der Sanierung der Stadthalle an einem zeitgemäßen, multifunktionalen und modular nutzbaren Konzertsaal für verschiedenartige musikalische Formate  u. a. auch mit hochwertigen akustischen Ansprüchen. Es existiert somit eine Lücke in der kulturellen Infrastruktur der Stadt Braunschweig, die durch einen technisch multifunktional ausgestatteten Konzertsaal geschlossen werden könnte. Dieser Konzertsaal müsste nach Analysen der Verwaltung mit einem Zuschauerfassungsvolumen von 800 bis 1.000 Sitzplätzen (= ca. 1.600 Stehplätze) ausgestattet sein. Hierdurch ließe sich im Zusammenspiel der bereits vorhandenen Säle eine Lücke im Veranstaltungssektor in der Stadt Braunschweig schließen. Der bisher in der städtischen Beschlusslage vorgesehene Konzert- und Probensaal für die Musikschule sieht lediglich eine Minimalversion für maximal 199 Zuschauer vor.

Die Synergieeffekte, die durch eine baulich mit einem Konzertsaal verbundene Musikschule erzeugt werden könnten, sind offenkundig und hätten deutschlandweit durchaus Vorbildwirkung. Aus diesem Grund wird die Verwaltung, die in der Mitteilung DS Nr. 20-12971 vorgestellte Planung auf dem Gelände des Großen Hofes, um eine Planungsvariante für einen Konzertsaal mit o.g. Fassungsvermögen ergänzen. Im Ergebnis sollen alle Nutzungsvarianten verglichen werden, um festzustellen, ob die baulichen und infrastrukturellen Parameter sowie die Finanzierbarkeit und die gesamtstädtischen Bedarfe eine Abwägung zugunsten der Schließung der kulturellen Infrastrukturlücke Großer Konzertsaal zulassen.

Insoweit Bedenken aus den Fraktionen gegenüber einer solchen inhaltlichen Ergänzung der Prüfungen für den Großen Hof um die Planungsvariante eines erweiterten Konzertsaals bestehen sollten, bittet die Verwaltung um Information. 

 

Dies vorausgeschickt, beantwortete die Verwaltung die Fragen weiter wie folgt:

 

Antwort zu Frage 1:

 

Der Text „Im Zuge der politischen Diskussion um die Städtische Musikschule wurde von der Verwaltung entschieden, dass der Konzertsaal nicht für 199, sondern für 1.000 sitzende Zuschauer konzipiert werden soll." ist korrekt aus der Ausschreibung PFP-Machbarkeitsstudie wiedergegeben. Diese Formulierung aus dem Ausschreibungstext gibt den Sachverhalt jedoch nicht präzise wieder, zumal sie suggeriert, die Verwaltung habe entschieden, den Konzert-und Probensaal für die Musikschule von 199 auf eine höhere Sitzkapazität von 1.000 zu „konzipieren“. Dies ist entsprechend der obigen Ausführung nicht der Fall, da die Verwaltung die Prüfung, ob eine Ergänzung um einen Saal mit 1.000 Sitzplätzen zusätzlich zum Konzert- und Probensaal notwendig ist oder nicht, den Gremien in der Mitteilung aus 2020 kommuniziert hat. Den Prüfauftrag an PFP, wo ein kombinierter Baukörper von Musikschule und Konzertsaal einen geeigneten Standort finden würde, hat der Gutachter PFP dennoch, trotz dieser zugegebenermaßen nicht präzisen Formulierung, erledigt. Ausgangspunkt der Berechnungen von PFP waren die Flächenerfordernisse des Neubaus Städtische Musikschule.

Es ging nicht um eine Änderung des Verfahrens, sondern um die Prüfung, ob der kleine, für die Musikschule ohnehin geplante Saal eine grundsätzliche Ergänzung um einen Konzertsaal mit 1.000er-Kapazität erfahren sollte und wohin der Baukörper gestellt werden kann.

 

Antwort zu Frage 2:

Auf welcher Grundlage wurde die angegebene Aussage getroffen?

Siehe dazu Antwort zu Frage 1 sowie den Erläuterungstext.

 

Antwort zu Frage 3:

Können die bisher fehlenden Anlagen 1-9 (siehe Anlagenverzeichnis der Machbarkeitsstudie) als (öffentliche) Mitteilung bis zur Ratssitzung am 21.03.2023 nachgeliefert werden?

 

Ja. Die Anlagen 1-9 der Machbarkeitsstudie von Studio PFP sind der Mitteilung beigefügt.

 

 

Prof. Dr. Hesse


 

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