Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-20742-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sondernutzung/Gestattungsverträge/Nutzungsverträge im Stadtbezirk Braunschweig-Süd
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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31.03.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gewährung der Nutzung der städtischen Flächen unterteilt sich in Sondernutzungserlaubnisse und Gestattungs- bzw. Nutzungsverträge.
Erlaubnisse für Sondernutzungen werden von der Straßenverkehrsbehörde des Fachbereiches Tiefbau und Verkehr erteilt. Eine Sondernutzung liegt immer dann vor, wenn öffentlich gewidmete Flächen zu anderen als verkehrlichen Zwecken in Anspruch genommen werden.
Das Baureferat schließt Gestattungsverträge ab, die die Einräumung von Rechten zur Nutzung des Straßeneigentums auf gewidmeten Flächen nach bürgerlichem Recht regeln, wenn dadurch der Gemeingebrauch nicht beeinträchtigt wird (für Bodenhülsen, Geräteboxen, Fahrradständer, Vordächer, Winkelstützmauern, Fettabscheideranlagen, Stelen/Skulpturen, Postablagekästen, Leerrohre, Leitungen, Windfangvorbauten, Einkaufswagenboxen, Briefkästen, Grundstücksüberlassungen, Schaukästen, Parkplatzflächen, Fassadenbegrünungen und Hinweisschilder). Vertragspartner können hier Privatpersonen als auch Leitungsträger sein.
Für städtische nicht gewidmete Flächen schließt die Abteilung Liegenschaften des Fachbereichs Finanzen Nutzungsverträge ebenfalls nach dem bürgerlichen Recht ab.
Dies vorangestellt beantwortet die Verwaltung die Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 211 vom 20. Februar 2023 wie folgt:
zu 1.)
Für das gesamte Stadtgebiet werden jährlich durchschnittlich mehr als 1.000 Sondernutzungserlaubnisse erteilt. Darunter befinden sich Sondernutzungserlaubnisse für Stellschilder, Warenauslagen, Freisitzflächen, Fahrradständer (nicht mit dem Erdboden verbunden), Drohnenflüge (nur die Nutzung der öffentlichen Fläche, also das Starten und Landen auf öffentlicher Fläche), Verkaufswagen/Verkaufsstände, Promotion/Werbeaktionen, Aktion vor der Stätte der eigenen Leistung, z. B. Firmenjubiläen, Flyerverteilungen, Informationsstände, Plakatwerbungen, Genehmigung zur Aufstellung von Wesselmanntafeln während des Wahlkampfes, Erteilung von Erlaubnissen zur Aufhängung von Wahlplakaten während des Wahlkampfes, Hinweisbeschilderungen, Flohmärkte und Weihnachtsmärkte, Aufstellen von Altkleidercontainern, Materiallagerungen, Baustelleneinrichtungsflächen, Containerstellungen, Bauzäune, Baustellenzufahrten, Stellung von Gerüsten/Durchlaufgerüsten, Hubsteigerstellungen, Krangestellungen, Baustellen-Toiletten, Bauwagen, Baumaschinen, Schrägaufzüge, Baustellenfahrzeuge, Kabelbrücken und Weihnachtsbaumverkäufe.
Eine stadtbezirksweise Auswertung und Auflistung dieser Nutzungen erfolgt seitens der Verwaltung nicht, da sie mit einem sehr hohen personellen Aufwand verbunden wäre.
Innerhalb des Stadtbezirks wurden im Jahr 2022 drei Gestattungsverträge abgeschlossen.
Für städtische nicht gewidmete Flächen wurden innerhalb des Stadtbezirkes im Jahr 2022
13 Nutzungsverträge zur Durchführung von Veranstaltungen geschlossen.
Aufgrund der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung werden die Namen der Vertragspartner nicht in öffentlicher Mitteilung bzw. Sitzung genannt.
zu 2.)
Die Einnahmen aus Sondernutzungserlaubnissen und Gestattungsverträgen für gewidmete Straßenflächen fließen zweckungebunden in den gesamtstädtischen Haushalt. Im Jahr 2022 lag der Ansatz der Einnahmen gesamtstädtisch bei insgesamt 500.000 €. Eine Ermittlung der Sondernutzungsgebühren für den Stadtbezirk ist nicht bzw. nur unter unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand möglich.
Die Höhe der einzelnen Einnahmen aus Gestattungsverträgen bewegt sich zwischen 14 € und 218,50 € jährlich. Darüber hinaus wird bei Vertragsabschluss ein einmaliges Verwaltungsentgelt von 105 € erhoben. Für das Jahr 2022 wurden im Bereich des Stadtbezirks 211 Einnahmen im Umfang von 686 € erzielt.
Die Einnahmen aus Nutzungsverträgen für nicht gewidmete Flächen im Bereich des Stadtbezirks 211 betrugen im Jahr 2022 2.395 €.
zu 3.)
Sondernutzungserlaubnisse und Gestattungs- und Nutzungsverträge werden ohne Zustimmung des Stadtbezirksrates erteilt, da es sich hierbei um ein Geschäft der laufenden Verwaltung nach § 85 Abs. 1, Satz 1 Nr. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) handelt.
