Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-20880-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsantrag Galeria Arbeitsplätze retten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
21.03.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Dringlichkeitsantrag der Gruppe Die FRAKTION. BS im Rat der Stadt Braunschweig nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Verwaltung teilt die Einschätzung, dass die Schließung des Karstadt-Warenhauses in der Schuhstraße eine Zäsur für die Braunschweiger Innenstadt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre. Sie wird die ihr verfügbaren Möglichkeiten für eine mögliche Lösung nutzen.
Bereits seit Bekanntwerden der erneuten Insolvenz von Galeria Karstadt Kaufhof steht die Verwaltung im Kontakt mit dem Konzern und der Volksbank als Immobilieneigentümerin und Vermieterin. So wurde bspw. mit einem Letter of Intent an Galeria angeboten, zur geplanten Fortführung im neuen Konzept einen Beitrag zu leisten und Teilflächen mit städtischen Angeboten zu bespielen.
Die Verwaltung macht sich natürlich weiterhin für den Erhalt des Standorts stark und hat den Verhandlungspartnern angeboten, die weiteren Verhandlungen eng zu begleiten und zu unterstützen, wo sie dies im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten einer Kommune kann. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass hierfür die einvernehmliche Bereitschaft auf Seiten der Verhandlungspartner vorhanden sein muss, da es sich um eine privatrechtliche Vertragssituation handelt, auf die die Kommune keinen oder nur äußerst begrenzten Einfluss hat. Die Verwaltung führt auch Gespräche mit der Arbeitnehmervertretung und ver.di sowie der Agentur für Arbeit und weiteren Arbeitsmarktakteuren.
Es muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass einer Unterstützung durch die Stadt Grenzen gesetzt sind. Einschlägig sind beispielsweise das Vergaberecht, Beihilfevorschriften der EU und das Wettbewerbsrecht. Selbstverständlich lotet die Stadtverwaltung alle rechtlichen Möglichkeiten aus, um eine bestmögliche Lösung unter den gegebenen Umständen herbeizuführen.
Weil der genaue Stand der Verhandlungen und auch die ungeklärten Punkte nicht im Detail bekannt sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage zu geeigneten Unterstützungsmaßnahmen getroffen werden. Ziel ist es, bei dieser dynamischen Entwicklung möglichst bedarfsgenaue und vor allem rechtlich einwandfreie Lösungen unter Einbeziehung aller betroffenen Akteure und deren fachliche Kompetenz zu entwickeln und umzusetzen.
Eine frühzeitige Festlegung möglicher Handlungsoptionen durch einen Ratsbeschluss sieht die Verwaltung aus den genannten Gründen daher als nicht zielführend an.
