Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-20851-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachhaltige Beschaffung und Vergabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 40 Fachbereich Schule; 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie; 68 Fachbereich Umwelt
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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21.03.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – Die Grünen im Rat der Stadt vom 07.03.2023 wird wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Wie im Rahmen der Beantwortung der Anfrage "Klimaschutz durch Abfallvermeidung bei der Beschaffung von Gütern" (Drs. 23-20797) mitgeteilt, liegt eine überschlägige Auswertung einer stadtweiten Umfrage hinsichtlich bereits berücksichtigter umwelt- und klimafreundlicher Aspekte im Beschaffungsvorgang vor. Die Umfrageergebnisse zeigen auf, dass die Stadt Braunschweig schon eine Vielzahl an Produkten bzw. Dienstleistungen umweltfreundlich beschafft (Hygiene- und Reinigungsartikel, Bürobedarf und Büromöbel mit umwelt-und klimafreundlichem Siegel- bzw. Prüfnachweis, Einsatz von LED-Technik, Strategien zur Abfallvermeidung durch den Einsatz von recycelten Materialien, Reduzierung von Umverpackungen und Speiseresten).
Für Einzelheiten wird auf die Stellungnahme Drs.-Nr. 23-20797-01 verwiesen.
Zu 2.:
Insgesamt wird in 33 städtischen Kindertagesstätten ein warmes Mittagessen angeboten.
Aus qualitativen Gründen findet als Verpflegungssystem grundsätzlich die sog. Mischküche Anwendung. Das bedeutet, dass Hauptkomponenten aus bereits gegarten Tiefkühlprodukten ergänzt werden durch frisch zubereitete Beilagen, wie Kartoffeln, Nudeln, Reis, Salate, Rohkost und Nachspeisen. Hauswirtschaftskräfte bereiten das Essen vor Ort frisch auf bzw. zu.
In Bezug auf Klimafreundlichkeit werden vielfältige Maßnahmen umgesetzt, wie z.B. ein umfangreiches Angebot an vegetarischen und Bio-Gerichten, umweltfreundliche Verpackungen und Lieferbedingungen sowie Saisonalität der Speisen. Dies wird flankiert durch Schulungen der Hauswirtschaftskräfte sowie die Sensibilisierung der pädagogischen Kräfte und der Kinder für Nachhaltigkeitsgesichtspunkte.
Für die 39 Ganztagsschulen, davon 20 Ganztagsgrundschulen, wird bei der Wertung der Angebote zurzeit vorrangig nach dem Kriterium Preis entschieden. Ansprüche der Schulen an die Qualität der Mahlzeiten werden über die Festlegung von Mindestkriterien in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt.
Zukünftige Verfahrensweise:
Aktuell wird für die KiTas an einem nachhaltigen Verpflegungskonzept gearbeitet, das in diesem Jahr fertiggestellt werden soll. Hierzu gibt es eine Arbeitsgruppe, die bereits Empfehlungen für einen nachhaltigen Speiseplan erarbeitet hat. Der durchschnittliche Bio-Anteil in allen Kitas liegt ca. bei 18 %. Eine Erhöhung auf 25 % wird angestrebt.
Um den zukünftigen Herausforderungen einer gesunden und klimafreundlichen Nahrungsversorgung städtischer Schulen gerecht zu werden, befindet sich der Fachbereich 40 aktuell in der Ausschreibung einer neuen Konzepterstellung für die Mittagessenversorgung an Braunschweiger Schulen. Dieser Prozess wird in einem größeren Beteiligungsverfahren (neben Fachexpert:innen u. a. Schulen, Ratsfraktionen und -gruppen, Stadtelternrat, Stadtschülerrat) durchgeführt (siehe Drs. 22-19284). Die Konzepterstellung durch die Beratungsagentur soll ab dem 01.07.2023 erfolgen und Nachhaltigkeitskriterien sowohl unter sozialen wie auch Umweltgesichtspunkten untersuchen.
Zu 3.:
Nach Abschluss der vertieften fachspezifischen Auswertung der umfangreichen Umfrageergebnisse und Herausstellung der Optimierungspotentiale werden diese in Gesprächen mit den einzelnen Beschaffungsstellen abgestimmt (vgl. Drs. 23-20797-01). Die Leitlinie soll bis Ende 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Anschließend können die gewünschten prozentualen Anteile erarbeitet und benannt werden. Die Zielsetzung des IKSK 2.0 stellt dafür die Grundlage dar. Von der Erreichbarkeit der Zielquote von 40 % geht die Verwaltung derzeit aus. Die Verwaltung wird über die sich daraus ergebenden Detailschritte zu gegebener Zeit informieren.
